Positive Entwicklung: Mehr Frauen in Aufsichtsräten

Es geht aufwärts: Erhöhung des Frauenanteils in den Aufsichtsgremien staatsnaher Unternehmen

Der Bund geht bereits seit mehreren Jahren mit gutem Beispiel voran. Eine wichtige Initiative zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Spitzenpositionen im wirtschaftlichen Bereich wurde für staatsnahe Unternehmen mit dem Ministerratsbeschluss vom 15. März 2011 gesetzt: Die Bundesregierung verpflichtete sich, den Frauenanteil in Aufsichtsgremien der Unternehmen, an denen der Bund mit 50 Prozent oder mehr beteiligt ist, bis 31. Dezember 2013 auf 25 Prozent zu erhöhen. Bis 31. Dezember 2018 soll die Beteiligung der Frauen auf 35 Prozent angehoben werden. In diesem Sinne soll auch auf die anderen entsendenden Stellen eingewirkt werden. Die Bundesregierung hat sich verpflichtet die Umsetzung dieser Quotenregelung jährlich zu überprüfen und dem Ministerrat einen Fortschrittsbericht vorzulegen.

Die Ergebnisse für das Jahr 2017 sprechen für sich: Gegenüber dem Vorjahresbericht ist der Anteil qualifizierter Frauen im Durchschnitt um 6,4 Prozentpunkte gestiegen. In den 54 Unternehmen, an denen der Bund mit 50 Prozent oder mehr beteiligt ist, liegt die Quote somit durchschnittlich bei 46,7 Prozent. Dabei weisen 37 Unternehmen bereits eine Bundes-Frauenquote von 35 Prozent oder mehr auf. Alle 54 Unternehmen erfüllen die Ende 2013 zu erreichende Quote von 25 Prozent; 2016 erfüllten immerhin 8 Unternehmen die 25 Prozent Quote noch nicht.

Einführung der Frauenquote von 30 Prozent in der Privatwirtschaft

Seit 1. Jänner 2018 ist es auch in Österreich soweit. Das Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat – kurz "GFMA-G" –  trat in Kraft, wodurch eine schrittweise ein 30-Prozent-Frauenanteil in den Aufsichtsgremien österreichischer Gesellschaften erreicht werden soll. In börsennotierten Gesellschaften und Gesellschaften mit mehr als 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern muss der Aufsichtsrat mit mindestens 30 Prozent Frauen sowie mindestens 30 Prozent Männern besetzt werden. Wird bei einer Neubestellung die Quote nicht beachtet, ist die Wahl nichtig beziehungsweise das Mandat bleibt – wie bei der in Deutschland 2015 eingeführten Regelung – unbesetzt.

Österreich folgt damit der europäischen Entwicklung: Neben dem Vorreiter Norwegen, wo schon seit 2008 die Quote gilt, legten unter anderem Frankreich, Italien, Spanien, Finnland, die Niederlande und per Anfang des Vorjahres auch Deutschland ein Mindestmaß an Frauen in den Kontrollgremien großer Unternehmen fest.