Gleichbehandlungsberichte des Bundes

Jedes zweite Jahr legt die Bundesregierung dem Nationalrat einen umfassenden Bericht über den Stand der Verwirklichung der Gleichstellung und Gleichbehandlung im Bundesdienst vor.

Die einzelnen Ressortberichte haben nach dienst- und besoldungsrechtlichen Kriterien gegliederte statistische und anonymisierte Daten sowie Vorschläge zum Abbau der Benachteiligungen von Frauen im Ressort zu enthalten. Weiters enthält der Bericht eine Zusammenfassung der Tätigkeit der Bundes-Gleichbehandlungskommission, insbesondere über die Verfahren vor der Kommission.

Bundes-Gleichbehandlungsberichte

Der vorliegende Gleichbehandlungsbericht (13. Bericht über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst) wurde an die Novelle des Bundesministeriengesetzes (BGBl. I Nummer 164/2017) angepasst, weshalb als Stichtag der Datenerhebung der 8. Jänner 2018 statt dem 31. Dezember 2017 gewählt wurde.

Der vorliegende Gleichbehandlungsbericht (Zwölfter Bericht über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst) kann, in Folge der identen Datenerhebung, mit dem vorangegangenen Bericht 2016 sehr gut verglichen werden.

Erstmals erfolgt die Darstellung auch für das Personal der Österreichischen Nationalbank und der Finanzmarktaufsichtsbehörde.

Der Bericht zeigt, dass der Frauenanteil am Gesamtpersonal im Bundesdienst weiter gestiegen ist.

Der vorliegende Gleichbehandlungsbericht (Elfter Bericht über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst) kann, in Folge der identen Datenerhebung, mit dem vorangegangenen Bericht 2014 sehr gut verglichen werden.

Der Bericht zeigt, dass der Frauenanteil am Gesamtpersonal im Bundesdienst weiter gestiegen ist.

Der vorliegende Gleichbehandlungsbericht (Zehnter Bericht über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst) kann, in Folge der identen Datenerhebung und unveränderter Ressortzusammensetzungen, mit den beiden vorangegangenen Berichten 2012 und 2010 sehr gut verglichen werden. Sowohl der Frauenanteil am Gesamtpersonal als auch in den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen ist wiederum gestiegen.

Auch der "Einkommensbericht des Bundes" ist Bestandteil des Berichtes.

Der vorliegende Gleichbehandlungsbericht (Neunter Bericht über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst) kann, in Folge der identen Datenerhebung, mit dem vorangegangenen Bericht 2010 sehr gut verglichen werden. Es zeigt, dass auch diesmal eine Erhöhung der Frauenanteile, auch in den Führungspositionen, zu verzeichnen ist.

Auch der Einkommensbericht des Bundes ist wieder Bestandteil des Berichtes (Seite 22 ff).

Der vorliegende Bundesgleichbehandlungsbericht (Achter Bericht über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst 2010) zeigt sehr deutlich, dass der Anteil der Frauen im Öffentlichen Dienst und auch in Führungspositionen in den vergangenen 2 Jahren deutlich gestiegen ist.

Im Bericht wird auch erstmals ein Einkommensbericht für den Bundesdienst veröffentlicht und damit die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern offengelegt.

Der Bericht 2008 setzt sich aus 2 Einzelteilen zusammen.

Der erste Teilbericht stellt Daten sowohl stichtagsbezogen (1. Juli 2007 im Vergleich zu 1. Juli 2005), beziehungsweise auch zeitraumbezogen (vom 1. Jänner 2006 bis 1. Juli 2007 im Vergleich zu 1. Jänner 2004 bis 1. Juli 2005) dar in Bezug auf:

  • den Gesamtpersonalstand
  • die vollbeschäftigten Bediensteten und
  • die vollbeschäftigten Bediensteten in höherwertigen Verwendungen (Funktionen) = Leitungsfunktionen
  • die teilbeschäftigten Bediensteten
  • die Mitglieder der verschiedenen Kommissionen und Beiräte
  • die Zugänge und Abgänge
  • sowie über die Neubestellungen in höherwertigen Verwendungen (Funktionen)

gegliedert nach Frauen und Männern.

Der zweite Teilbericht gibt Auskunft über die Tätigkeit des Senates I der Gleichbehandlungskommission des Bundes. Die Beschwerdefälle werden nach Ressort gegliedert in anonymisierter Form dargestellt. Die Langfassung der Gutachten (ebenfalls in anonymisierter Form) findet man in den Webseiten der Gleichbehandlungskommissionen. Danach sind die überprüften Diskriminierungsbereiche schlagwortartig aufgelistet. Den Abschluss bildet die Mitgliederliste des Senates I der Bundes-Gleichbehandlungskommission.