Anspruchsvoraussetzungen Kinderbetreuungsgeld

  • Anspruch und Bezug von Familienbeihilfe für das Kind
  • Lebensmittelpunkt von antragstellendem Elternteil und Kind in Österreich
  • Rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
  • auf Dauer angelegter (mindestens 91-tägiger) gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und idente Hauptwohnsitzmeldungen an dieser Adresse
  • Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen (5 Untersuchungen während der Schwangerschaft und 5 Untersuchungen des Kindes)
  • Einhaltung der Zuverdienstgrenze; wird sie überschritten, wird das zu Unrecht bezogene Kinderbetreuungsgeld für dieses Kalenderjahr zurückgefordert (Einschleifregelung)
  • bei getrennt lebenden Eltern zusätzlich Obsorgeberechtigung für das Kind und Bezug der Familienbeihilfe durch den antragstellenden Elternteil

Sonderbestimmungen, die den nationalen Anspruchsvoraussetzungen vorgehen, bestehen mitunter in grenzüberschreitenden Fällen innerhalb der EU, weiters für Bedienstete von internationalen Organisationen und diplomatisches Personal.

Kontakt

Infoline Kinderbetreuungsgeld
Telefon: 0800 240 014