Familienbonus Plus

Der Familienbonus Plus ist ein steuer­licher Absetzbetrag, der zu einer Reduktion der Steuerlast führt. Dieser entlastet seit dem Jahr 2019 steuerpflichtige Eltern bei ihren Unterhalts- und Betreuungsleistungen für ihre Kinder und ersetzt den bisherigen Kinder­freibetrag und die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten.

Der Familienbonus Plus kann nur für ein Kind geltend gemacht werden, für das Familienbeihilfe bezogen wird. Für einen Elternteil, der mit dem Kind nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, ist zusätzlich Voraussetzung, dass ihm der Unterhaltsabsetzbetrag für das Kind zusteht.

Der Familienbonus Plus kann entweder über die Lohnverrechnung durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber (mit dem Formular E30) in Anspruch genommen werden oder in der Steuererklärung/Arbeitnehmerveranlagung (mit dem Formular E1 und L1k oder L1k-bF/L1 und L1k oder L1k-bF) im Nachhinein geltend gemacht werden.

Ausführliche Informationen zum Familienbonus Plus finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.