Alleinerzieherabsetzbetrag

Alleinerziehenden, das sind Steuer­pflichtige mit mindestens einem Kind, die mehr als 6 Monate nicht in einer Gemeinschaft mit einer (Ehe-)Partnerin/einem (Ehe-)Partner leben und den Kinder­absetzbetrag für mehr als 6 Monate beziehen, steht der Alleinerzieherabsetzbetrag zu.

Der Alleinerzieherabsetzbetrag kann beim Gehalt durch die Arbeitgeberin beziehungsweise den Arbeitgeber berücksichtigt werden (Formular E30) oder ist im Rahmen der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung beziehungsweise der Einkommensteuererklärung für das ab­gelaufene Kalenderjahr beim Finanzamt geltend zu machen.

Ergibt sich im Kalenderjahr eine Einkommensteuer unter null wird der Alleinerzieherabsetzbetrag auf Antrag im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung beziehungsweise der Einkommensteuerveranlagung vom Finanzamt insoweit erstattet.

Ausführliche Informationen zum Alleinerzieherabsetzbetrag finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.