Mediation für Trennung und Scheidung
Sollten Sie und Ihre Partnerin oder ihr Partner keine Einigung in Fragen Ihrer Trennung oder Scheidung, über Vermögensaufteilung, den Unterhalt oder das Besuchsrecht zum gemeinsamen Kind oder den Kindern erzielen, können Sie eine Familienmediation in Anspruch nehmen
Mediation wird jeweils von 2 Mediatorinnen und Mediatoren durchgeführt, wobei eine Mediatorin/ein Mediator eine psychosoziale Ausbildung (Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin, Therapeut/Therapeutin...) und der andere Mediator/die andere Mediatorin eine juristische Ausbildung (Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Richter/Richterin...) hat. Neben ihrer eigentlichen Berufsausbildung haben die Mediatorinnen und Mediatoren auch noch eine Mediationsausbildung absolviert.
Eine Mediationsstunde kostet 220 Euro pro Mediatorenteam und je nach Höhe Ihres Familieneinkommens, das Sie den Mediatorinnen und Mediatoren durch Vorlage von Lohnbestätigungen, Gehaltszetteln und Ähnlichem nachweisen müssen, und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder gewährt das Bundeskanzleramt einen Zuschuss beziehungsweise müssen Sie einen Selbstbehalt leisten. Die Höhe des Selbstbehaltes wird von den Mediatorinnen und Mediatoren errechnet. Sie bezahlen pro Mediationsstunde Ihren Selbstbehalt. Den Zuschuss vom Bundeskanzleramt wickeln die Mediatorinnen und Mediatoren mit den Vereinen und dem Bundeskanzleramt ab. Die aktuellen Tarifsätze finden Sie in der Tariftabelle.
Das Bundeskanzleramt fördert 5 Vereine, denen ausgebildete Familienmediatorinnen und -mediatoren angehören. Die Namen und Adressen der Familienmediatorinnen und -mediatoren und der 5 Vereine finden Sie in der Liste der Familienmediatorinnen und -mediatoren.
Eine Förderung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn Sie sich für Mediatorinnen und Mediatoren entschieden haben, die in der Liste des Bundeskanzleramts angeführt sind. Die von den Mediatorinnen und Mediatoren zu erbringenden Qualifikationen und sonstigen Bestimmungen zur geförderten Familienmediaton sind in den "Richtlinien zur Förderung der Mediation" näher definiert.
Weiterführende Informationen
- Mediatorinnen und Mediatoren im Burgenland (PDF, 149 KB)
- Mediatorinnen und Mediatoren in Kärnten (PDF, 404 KB)
- Mediatorinnen und Mediatoren in Niederösterreich (PDF, 361 KB)
- Mediatorinnen und Mediatoren in Oberösterreich (PDF, 274 KB)
- Mediatorinnen und Mediatoren in Salzburg (PDF, 429 KB)
- Mediatorinnen und Mediatoren in Steiermark (PDF, 512 KB)
- Mediatorinnen und Mediatoren in Tirol (PDF, 250 KB)
- Mediatorinnen und Mediatoren in Vorarlberg (PDF, 142 KB)
- Mediatorinnen und Mediatoren in Wien (PDF, 632 KB)
- Rechtsträger (PDF, 69 KB)
- Tariftabelle (PDF, 120 KB)
- Richtlinien zu Förderung der Mediation (PDF, 116 KB)
- Abrechnungsformular (Excel, 63 KB)
Kontakt
Abteilung Kinder- und Jugendhilfe
E-Mail: kjh@bka.gv.at