Förderungen für Kinder- und Jugendhilfe
Förderungen können gemeinnützigen Organisationen (Vereinen), deren Vereinstätigkeit sozial oder finanziell bedürftigen behinderten oder nicht behinderten sowie von Gewalt betroffenen Kindern und Jugendlichen zugute kommt, gewährt werden.
Gefördert werden:
- Ferienaktionen, Freizeitaktivitäten für bedürftige Kinder und Jugendliche
- Angebote von Hilfen zur Pflege und Erziehung für werdende Eltern und Eltern
- Maßnahmen der Integration behinderter Kinder im außerschulischen Bereich
- Präventionsarbeit und Hilfsangebote bei Gewalt und sexuellem Missbrauch
Seit 1. Oktober 2022 kann die Antragstellung um eine Förderung des BKA auch Online eingebracht werden.
Hier können Sie Ihren Antrag zur Förderung von Kinder- und Jugendhilfe und Gewaltprävention online mit rechtsgültiger elektronischer Signatur einbringen: Online-Antrag Kinder- und Jugendhilfe.
Nähere Informationen zur Einreichung Ihres Online-Förderungsansuchens finden Sie unter Fragen und Antworten zu Online-Förderungsansuchen.
Sie können Ihren Antrag zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe und Gewaltprävention auch per E-Mail oder postalisch mit rechtsgültiger händischer Signatur einbringen:
Weiterführende Informationen
- Antragsformular (Word, 94 KB)
- Allgemeine Förderungsbedingungen (PDF, 141 KB)
- Leitfaden für Abrechnungen (PDF, 125 KB)
- Belegaufstellung Kinder- und Jugendhilfe (Excel, 75 KB)
Kontakt
Abteilung Kinder- und Jugendhilfe
E-Mail: kjh@bka.gv.at