Förderungen für Kinder- und Jugendhilfe

Förderungen können gemeinnützigen Organisationen (Vereinen), deren Vereinstätigkeit sozial oder finanziell bedürftigen behinderten oder nicht behinderten sowie von Gewalt betroffenen Kindern und Jugendlichen zugute kommt, gewährt werden.

Gefördert werden:

  • Ferienaktionen, Freizeitaktivitäten für bedürftige Kinder und Jugendliche
  • Angebote von Hilfen zur Pflege und Erziehung für werdende Eltern und Eltern
  • Maßnahmen der Integration behinderter Kinder im außerschulischen Bereich
  • Präventionsarbeit und Hilfsangebote bei Gewalt und sexuellem Missbrauch

Seit 1. Oktober 2022 kann die Antragstellung um eine Förderung des BKA auch Online eingebracht werden.

Hier können Sie Ihren Antrag zur Förderung von Kinder- und Jugendhilfe und Gewaltprävention online mit rechtsgültiger elektronischer Signatur einbringen: Online-Antrag Kinder- und Jugendhilfe

Voraussetzungen für den Online-Förderungsantrag: Zum Ausfüllen des Online-Förderungsantrages ist es erforderlich, sich am Transparenzportal anzumelden. Dazu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

  • wenn der Online-Antrag von einer NGO/NPO beziehungsweise einem gemeinnützigen Unternehmen gestellt wird, Anmeldung mit der Unternehmensserviceportal-Kennung erforderlich (Registrierung am Unternehmensserviceportal)
  • wenn der Online-Antrag von einer Privatperson gestellt wird, Anmeldung mit Handy Signatur, Bürgerkarte oder Finanz Online-Kennung erforderlich.

Sie benötigen zum elektronischen Signieren eine aktivierte Handy-Signatur oder eine Bürgerkarte (Ihre E-Card mit aktivierter Bürgerkartenfunktion).
Informationen dazu finden Sie hier: Handysignatur & Bürgerkarte - Der digitale Ausweis

Bitte beachten Sie, dass der Online-Förderungsantrag von allen zur Zeichnung berechtigten Personen (zum Beispiel gemäß Vereinsregisterauszug) elektronisch zu signieren ist. Das heißt, dass alle zeichnungsberechtigten Personen entweder über Handy-Signatur oder eine freigeschaltete Bürgerkarte (mit Lesegerät) verfügen müssen.

Sie können Ihren Antrag zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe und Gewaltprävention auch per E-Mail oder postalisch mit rechtsgültiger händischer Signatur einbringen:

Weiterführende Informationen

Kontakt

Abteilung Kinder- und Jugendhilfe 
E-Mail: kjh@bka.gv.at