Förderungen für Kinder- und Jugendhilfe
Förderungen können gemeinnützigen Organisationen (Vereinen), deren Vereinstätigkeit sozial oder finanziell bedürftigen behinderten oder nicht behinderten sowie von Gewalt betroffenen Kindern und Jugendlichen zugute kommt, gewährt werden.
Gefördert werden Sachkosten für folgende Aktivitäten:
- Ferienaktionen, Freizeitaktivitäten für bedürftige Kinder und Jugendliche
- Angebote von Hilfen zur Pflege und Erziehung für werdende Eltern und Eltern
- Maßnahmen der Integration behinderter Kinder im außerschulischen Bereich
Hier können Sie Ihren Antrag zur Förderung von Kinder- und Jugendhilfe online mit rechtsgültiger elektronischer Signatur einbringen: Online-Antrag Kinder- und Jugendhilfe.
Nähere Informationen zur Einreichung Ihres Online-Förderungsansuchens finden Sie unter Fragen und Antworten zu Online-Förderungsansuchen.
Weiterführende Informationen
- Allgemeine Förderungsbedingungen (PDF, 141 KB)
- Leitfaden für Abrechnungen (PDF, 125 KB)
- Belegaufstellung Kinder- und Jugendhilfe (Excel, 66 KB)
Kontakt
Abteilung Kinder- und Jugendhilfe
E-Mail: kjh@bka.gv.at