Plattform gegen Gewalt in der Familie

Die im Jahr 1993 gegründete Plattform gegen die Gewalt in der Familie ist das einzige österreichweite Netzwerk, in dem – derzeit 45 – etablierte Beratungseinrichtungen (Vernetzungsträgerinnen oder Vernetzungsträger) aus den Bereichen "Gewalt gegen Kinder", "Gewalt gegen Frauen", "Gewalt an/unter Jugendlichen", "Gewalt gegen ältere Menschen" und "Geschlechtsspezifische Burschen- und Männerarbeit" im Bereich der Gewaltprävention zusammenarbeiten.

Ziele der Plattform

Ziele der Plattform sind die Reduzierung von Gewalt, die Erhöhung der Aufdeckungsrate und eine Optimierung der Interventionen bei Fällen von Gewalt.

Der Austausch und die Diskussion über die verschiedenen Bereiche hinweg ermöglicht die Entwicklung sinnvoller Konzepte und konstruktiver Modelle der Gewaltprävention. Die Vernetzungsträger/-innen setzen regionale Präventionsprojekte um:

  • Workshop und Werkstättentagungen zur Vernetzung regionaler Hilfseinrichtungen (Diskussion, Planung und Umsetzung konkreter Präventionsmaßnahmen, fachlicher Austausch etc.)
  • Entwicklung von Präventionskonzepten (zum Beispiel für Fortbildungsmaßnahmen involvierter Berufsgruppen oder für primäre Präventionsarbeit mit Mädchen und Burschen)
  • Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen und primärer Präventionsarbeit
  • Öffentlichkeitsarbeit

Die Website www.gewaltinfo.at dient als Diskussionsforum für aktuelle Themen in der Gewaltprävention. Von Gewalt Betroffene finden dort Informationen, die Adressen von Anlaufstellen und ersten Rat.

Zielgruppen

Zielgruppen für die Plattformarbeit sind einerseits von Gewalt Betroffene, andererseits Berufsgruppen, die in ihrem Arbeitsumfeld mit dem Thema Gewalt konfrontiert sind.

Ab 1. Oktober 2022 kann die Antragstellung um eine Förderung des BKA auch Online eingebracht werden.

Hier können Sie Ihren Antrag zur Förderung im Rahmen der Plattform gegen Gewalt in der Familie online mit rechtsgültiger elektronischer Signatur einbringen: Online-Antrag Plattform gegen Gewalt

Voraussetzungen für den Online-Förderungsantrag: Zum Ausfüllen des Online-Förderungsantrages ist es erforderlich, sich am Transparenzportal anzumelden. Dazu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

  • wenn der Online-Antrag von einer NGO/NPO beziehungsweise einem gemeinnützigen Unternehmen gestellt wird, Anmeldung mit der Unternehmensserviceportal-Kennung erforderlich (Registrierung am Unternehmensserviceportal)
  • wenn der Online-Antrag von einer Privatperson gestellt wird, Anmeldung mit Handy Signatur, Bürgerkarte oder Finanz Online-Kennung erforderlich.

Sie benötigen zum elektronischen Signieren eine aktivierte Handy-Signatur oder eine Bürgerkarte (Ihre E-Card mit aktivierter Bürgerkartenfunktion).
Informationen dazu finden Sie hier: Handysignatur & Bürgerkarte - Der digitale Ausweis

Bitte beachten Sie, dass der Online-Förderungsantrag von allen zur Zeichnung berechtigten Personen (zum Beispiel gemäß Vereinsregisterauszug) elektronisch zu signieren ist. Das heißt, dass alle zeichnungsberechtigten Personen entweder über Handy-Signatur oder eine freigeschaltete Bürgerkarte (mit Lesegerät) verfügen müssen.

Sie können Ihren Antrag zur Förderungen im Rahmen der Plattform gegen Gewalt in der Familie auch per E-Mail oder postalisch mit rechtsgültiger händischer Signatur einbringen:

Weiterführende Informationen

Kontakt

Abteilung Kinder- und Jugendhilfe 
E-Mail: kjh@bka.gv.at