Verfassungsministerin Edtstadler: Meilenstein für die Beschuldigtenrechte

Pressefoyer nach dem Ministerrat – Zadić und Edtstadler stellen Neuregelung des Verteidigerkostenersatzes und Country by Country Reporting vor

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und Justizministerin Alma Zadić stellten heute die Regierungsvorlagen für den Verteidigerkostenersatz und das Country by Country Reporting, das sogenannte CBCR-Veröffentlichungsgesetz, beim Pressefoyer nach dem Ministerrat vor.

Verteidigerkostenersatz wird dem Parlament vorgelegt

Man könne nun nach einem Monat Begutachtungsfrist die in manchen Bereichen nachgebesserte Regierungsvorlage präsentieren, die dem Parlament zugeleitet wird. Diese soll bereits im Juli-Plenum beschlossen werden, so Edtstadler. Tatsache sei, "dass die derzeitige Situation eines Rechtsstaates nicht würdig ist. Dass jemand, der freigesprochen wird, jemand, dessen Verfahren eingestellt wurde, nach welcher Zeit auch immer, vollkommen leer ausgeht oder im Falle des Freispruches einen geradezu lächerlichen Beitrag hierfür erhält." Diesem Missstand, so die Ministerin weiter, schaffe man mit der nun präsentierten Regierungsvorlage künftig Abhilfe. Ohne das Rad neu zu erfinden, wird man die Beiträge beträchtlich nach oben setzen können. Man gehe auch davon aus, dass es von den Gerichten entsprechend umgesetzt werde und es "zu Beträgen im Rahmen des Kostenersatzes kommt, die auch das Wort ´Ersatz´ verdienen." Diese Reform sei dringend notwendig, argumentierte Verfassungsministerin Edtstadler, denn "das ist auch die Verantwortung eines Rechtsstaates, dafür Sorge zu tragen, dass dem Angeklagten recht geschieht."

Abschließend verlieh Bundesministerin Karoline Edtstadler ihrer Freude über die Reform Ausdruck: "Ich sage seit Jahren: Wir müssen die Beschuldigtenrechte auf die Höhe des 21. Jahrhunderts bringen. Da gehört auch vieles andere noch dazu, aber das war ein wesentlicher, längst überfälliger Schritt. Dass das jetzt tatsächlich umgesetzt wird, ist schon ein Grund, sich auch zu freuen. Das tun wir an diesem Tag."

Country by Country Reporting wesentlicher Schritt für mehr Transparenz

"Das Country by Country Reporting, das sogenannte CBCR-Veröffentlichungsgesetz, ist ein wesentlicher weiterer Schritt, um mehr Transparenz für große Unternehmenskonzerne zu schaffen", so Karoline Edtstadler zu einem weiteren Gesetzesvorhaben der Regierung. Man erfülle hier klar die Umsetzung einer EU-Richtlinie. "Wir reden nicht nur von Transparenz, wir schaffen Gesetze, die diese Transparenz auch tatsächlich herstellen", kommentierte Verfassungsministerin Edtstadler die Bedeutung des geplanten CBCR-Veröffentlichungsgesetzes.

Bilder vom Pressefoyer sind über das Fotoservice des Bundeskanzleramts kostenfrei abrufbar.