Digitales Covid-Zertifikat der EU hat weltweit Standard gesetzt: Bereits 591 Millionen ausgestellte Nachweise für Impfungen, Tests und Genesungen

27 EU-Mitgliedstaaten und 16 Nicht-EU-Länder nützen das digitale Zertifikat

EU Digitales Covid-Zertifikat

Am 18. Oktober 2021 hat die Europäische Kommission einen Bericht über das digitale Covid-Zertifikat und dessen Umsetzung angenommen. Bereits 43 Länder auf 4 Kontinenten nützen das einheitlich gestaltete Zertifikat zum Nachweis von Impfungen, Tests und Genesungen; weitere Staaten sollen hinzukommen. Das Zertifikat erleichtert Bürgerinnen und Bürgern sicheres Reisen und ist auch entscheidend für die Unterstützung der von der Pandemie stark betroffenen europäischen Tourismusbranche. Das EU-Zertifikat ist derzeit das einzige weltweit funktionierende System. Inzwischen sind neben den 27 EU-Mitgliedstaaten 16 Nicht-EU-Staaten an das EU-System angeschlossen.

"Das digitale Covid-Zertifikat der EU ist ein Symbol für ein offenes und sicheres Europa. Die rasche Einführung des Systems, nicht nur in der EU, sondern auch international, ist ein Beispiel dafür, dass die EU unter außergewöhnlichen Umständen zusammenarbeitet und Ergebnisse liefert. Es ist ein starkes europäisches Instrument, das es uns ermöglicht hat, unsere Volkswirtschaften und Gesellschaften wieder nach und nach zu öffnen und die Freizügigkeit auf sichere und koordinierte Weise auszuüben", betonte EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides.

Der Erfolg des digitalen Covid-19-Zertifikats in Zahlen, Daten, Fakten

Der Erfolg des digitalen Covid-Zertifikats lässt sich in Zahlen folgendermaßen darstellen:

  • Über 591 Millionen digitale Covid-19-Zertifikate der EU wurden seitens der EU-Mitgliedstaaten bis dato ausgestellt.
  • Am Covid-Zertifikatssystem sind 43 Länder beteiligt: 27 EU-Mitgliedstaaten, 3 Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die Schweiz und 12 weitere Länder und Gebiete. Insgesamt haben 60 Drittländer gegenüber der Kommission ihr Interesse bekundet, sich künftig daran zu beteiligen; mit 28 dieser Länder laufen technische Gespräche, andere sind dem System bereits angeschlossen.
  • Der Luftverkehrssektor profitiert vom digitalen Covid-Zertifikat der EU: Dem Verband "Airports Council International" (ACI Europe) nach hat sich das Fluggastaufkommen im Juli 2021 im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt. Diese Erhöhung ist auf die Einführung des digitalen Covid-Zertifikats der EU und die erfolgte Lockerung der Reisebeschränkungen zurückzuführen.
  • In einer Eurobarometer-Umfrage des Europäischen Parlaments stimmten 65 Prozent der Befragten der Aussage zu, dass das digitale Covid-Zertifikat der EU die sicherste Lösung für Reisefreiheit in Europa während der Pandemie biete.

In 20 EU-Mitgliedstaaten wird das digitale Covid-Zertifikat der EU auch für inländische Zwecke verwendet (etwa für den Zugang zu Großveranstaltungen, Restaurants, Kinos, Museen). Dazu wurden zusätzliche nationale Rechtsgrundlagen geschaffen.

EU als größter Exporteur von Covid-19-Impfstoffen

Die Kommission gab am 18. Oktober 2021 zudem bekannt, dass die Europäische Union in den vergangenen 10 Monaten mehr als eine Milliarde Impfstoffdosen exportiert habe. "In der EU hergestellte Impfstoffe wurden in mehr als 150 Länder auf allen Kontinenten versandt – von Japan bis in die Türkei, vom Vereinigten Königreich bis nach Neuseeland, von Südafrika bis nach Brasilien. Wir haben über COVAX rund 87 Millionen Dosen in Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen geliefert. Die Europäische Union ist ganz eindeutig der größte Exporteur von Covid-19-Impfstoffen. Wir haben unsere Impfstoffe stets fair mit dem Rest der Welt geteilt", betonte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. "Und wir werden noch mehr tun. Gemeinsam mit Präsident Biden streben wir eine weltweite Impfquote von 70 Prozent bis zum nächsten Jahr an."

Nächste Schritte: Verbesserung der Funktionen des Covid-Zertifikatsystems

Die Europäische Kommission wird die Gültigkeit von Impf- und Genesungszertifikaten sowie die Verwendung von Antikörper- und Antigen-Schnelltests für Genesungszertifikate weiterhin genau verfolgen und die Optionen auf Basis der Vorlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse überprüfen.

Im Rahmen des Netzwerks für elektronische Gesundheitsdienste wird die technische Arbeit zur Verbesserung der Funktionen des Systems des digitalen Covid-Zertifikats der EU weitergeführt. Die EU-Kommission ist bestrebt, weitere Länder an das EU-System anzuschließen, zur Umsetzung der Verordnung über das digitale Covid-Zertifikat der EU mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten und sich vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zu wissenschaftlichen Erkenntnissen informieren zu lassen.

Bis zum 31. März 2022 wird die EU-Kommission einen weiteren Bericht über die Anwendung der Verordnung vorlegen. Dieser Bericht kann von einem Legislativvorschlag zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung unter Berücksichtigung der Entwicklung der epidemiologischen Lage flankiert werden. Die Kommission schließt nicht aus, dass sie einen solchen Vorschlag bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorlegen wird, um sicherzustellen, dass das erforderliche Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig abgeschlossen werden kann.

Hintergrund: Verordnung über das digitale Covid-Zertifikat

Am 14. Juni 2021 haben das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung über das digitale Covid-Zertifikat der EU verabschiedet. Gemäß der Verordnung muss die EU-Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Oktober 2021 einen Bericht vorlegen.

Mit der Verordnung wird ein gemeinsamer Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von Covid-19-Impfungen und -Tests sowie der Genesung von einer Covid-19-Infektion festgelegt, um die Freizügigkeit von EU-Bürgern und ihren Familienangehörigen während der Pandemie zu erleichtern. Ergänzt wird diese durch die Verordnung (EU) 2021/954, mit welcher der Rahmen für das digitale Covid-Zertifikat der EU auf Drittstaatsangehörige ausgeweitet wird, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhalten oder dort ihren Wohnsitz haben und die zu Reisen in andere EU-Mitgliedstaaten berechtigt sind. Am 31. Mai 2021 hat die EU-Kommission vorgeschlagen, die Empfehlung des Rates zur Koordinierung der Beschränkungen der Freizügigkeit in der EU zu aktualisieren. Aufgrund von Verbesserungen der epidemiologischen Lage erging seitens der Kommission der Vorschlag, dass die Mitgliedstaaten die Reisebeschränkungen schrittweise lockern sollten – insbesondere für Inhaberinnen und Inhaber eines digitalen Covid-Zertifikats der EU. Am 14. Juni 2021 verständigte sich der Rat auf die aktualisierten Empfehlungen.

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