Gesetz zur Wiederherstellung der Natur: Kommission begrüßt Einigung zwischen Parlament und Rat

Neue Vorschriften zur Wiederherstellung und Erhaltung geschädigter Lebensräume – Kernelement des europäischen "Green Deals" und der Biodiversitäts-Strategie der EU – Ziel: Dauerhafte und nachhaltige Erholung der Natur in allen Land- und Meeresgebieten in der EU

Berglandschaft mit Bäumen im Vordergrund

Die Europäische Kommission begrüßt die am 9. November 2023 erzielte vorläufige Einigung des Parlaments und des Rates über das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur ("Nature Restoration Law") – eines der Kernelemente des europäischen "Green Deals" und der Biodiversitäts-Strategie der EU. Das neue Gesetz soll einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung der Klimaneutralität der EU bis 2050 leisten und dafür Sorge tragen, dass Europas Vorsorge und Widerstandsfähigkeit in Bezug auf die Auswirkungen des Klimawandels gestärkt werden.

Umweltkommissar Sinkevičius: "Durch die Wiederherstellung einer gesunden Natur helfen wir uns selbst und schützen uns vor den Auswirkungen des Klimawandels"

Virginijus Sinkevičius, Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei, begrüßte die erzielte Einigung und dankte dem Europäischen Parlament und dem Rat für "die konstruktive Zusammenarbeit". Weiters erklärte er: "Ich bin davon überzeugt, dass wir eine ausgewogene Einigung über das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur erzielt haben, das die Natur wieder zu unserem Verbündeten machen wird. Durch die Wiederherstellung einer gesunden Natur helfen wir uns selbst und schützen uns vor den Auswirkungen des Klimawandels. Eine gesunde Natur bedeutet auch eine angemessene Versorgung mit sauberem Wasser, sauberere Luft, kühlere Städte während Hitzewellen, Pufferzonen gegen Stürme an unseren Küsten und reichhaltige Lebensmittelquellen."

Kontinuierliche und nachhaltige Erholung der Natur

Mit dem Gesetz soll ein Prozess zur dauerhaften und nachhaltigen Erholung der Natur in allen Land- und Meeresgebieten der EU angestoßen werden. Das auf EU-Ebene zu erreichende übergeordnete Ziel besteht darin, dass die EU-Mitgliedstaaten bis 2030 Wiederherstellungsmaßnahmen ergreifen, die mindestens 20 Prozent der Landgebiete der EU und 20 Prozent der EU-Meeresgebiete abdecken. Bis 2050 sollen solche Maßnahmen für alle Ökosysteme, die wiederhergestellt werden müssen, eingeführt werden. Des Weiteren soll das Gesetz der EU und ihren Mitgliedstaaten dabei helfen, das Wiederherstellungsziel zu erreichen, zu dem sie sich im Rahmen des globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montréal auf der 15. Biodiversitätskonferenz der Vereinten Nationen (COP15) im Dezember 2022 verpflichtet haben.

Nationale Maßnahmen zur Wiederherstellung gesunder und produktiver Ökosysteme

Nach Angaben der Kommission gelten für verschiedene Ökosysteme unterschiedliche Wiederherstellungsziele. Demnach werden die EU-Mitgliedstaaten über die spezifischen Maßnahmen entscheiden, die in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet durchgeführt werden sollen. Vor diesem Hintergrund werden die EU-Mitgliedstaaten nationale Wiederherstellungspläne unter Einbeziehung der lokalen Gemeinschaften und der Zivilgesellschaft entwickeln, die gebietsbezogene Wiederherstellungserfordernisse und -maßnahmen sowie einen Zeitplan für deren Durchführung enthalten sollen. In den Plänen sollen des Weiteren Synergien mit dem Klimaschutz, der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenvorsorge sowie mit der Land- und der Forstwirtschaft ermittelt werden. Im Fokus der verschiedenen ökosystemspezifischen Ziele stehen unter anderem die Verbesserung des Zustands der wichtigsten Land- und Meereslebensräume, der städtischen Ökosysteme, der Flüsse und Überschwemmungsflächen sowie der Vielfalt der Populationen von Bestäubern.

Nächste Schritte

Das Parlament und der Rat müssen nun die neue Verordnung förmlich annehmen. Sobald dies geschehen ist, wird die Verordnung 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Danach müssen die EU-Mitgliedstaaten der Kommission ihren ersten Plan zur Wiederherstellung der Natur innerhalb von 2 Jahren nach Inkrafttreten vorlegen.

Hintergrund: Gesetz zur Wiederherstellung der Natur

Am 22. Juni 2022 hat die Europäische Kommission eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur im Rahmen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, die Teil des europäischen "Green Deals" ist, vorgeschlagen. Nach Angaben der Kommission befinden sich rund 80 Prozent der europäischen Lebensräume in einem schlechten Zustand.

Vor diesem Hintergrund sind in dem Vorschlag erstmals Maßnahmen nicht nur zur Erhaltung, sondern auch zur Wiederherstellung der Natur vorgesehen. Der Vorschlag zielt darauf ab, den Zustand der Natur zu verbessern, indem verbindliche Ziele und Verpflichtungen für ein breites Spektrum von Land- und Meeresökosystemen festgelegt werden.

Die Mitgliedstaaten müssten wirksame und gebietsbezogene Wiederherstellungsmaßnahmen ergreifen, um die ökosystemspezifischen Ziele zu erreichen. Um die Maßnahmen bewerten zu können, müssten die Mitgliedstaaten vorausplanen, indem sie in enger Zusammenarbeit mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Interessenträgerinnen und Interessensträgern sowie der Öffentlichkeit nationale Pläne zur Wiederherstellung der Natur erarbeiten. Des Weiteren wurden in dem Vorschlag auch Biodiversitätsindikatoren festgelegt, um die Fortschritte messbar zu machen.

Der Rat erzielte am 20. Juni 2023 auf der Tagung des Rates "Umwelt" eine Einigung ("allgemeine Ausrichtung") über den Vorschlag, während das Europäische Parlament seinen Standpunkt am 12. Juli 2023 festlegte.

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