Ressortübergreifende Koordinierung der tatsächlichen Gleichstellung
Mit Einführung der Wirkungsorientierung wurde der Fokus der Verwaltungsführung grundlegend geändert. Im Zuge dessen wurde auch das verfassungsrechtlich verankerte Bekenntnis zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern berücksichtig. So muss im Zuge des Budgetierungsprozesses je Untergliederung zumindest ein Gleichstellungsziel festgelegt werden – inklusive diesbezüglicher Kennzahlen und Maßnahmen. Die Koordinierung dieses Prozesses umfasst sowohl die Erstellung als auch die Evaluierung der Gleichstellungswirkangaben mit dem Ziel die ressortübergreifende Zusammenarbeit zu fördern, die Steuerungsrelevanz zu erhöhen, die Datengrundlagen zu verbessern und die Qualität auf einem hohen Niveau zu konsolidieren.
Informationen
Laufzeit: seit 2013
Durchführende Institution: BMKÖS
Partnerinstitutionen: Sämtliche haushaltsleitende Organe der Bundesverwaltung (Bundesministerien, oberste Organe)
Quelle: