Ressortübergreifende Koordinierung der tatsächlichen Gleichstellung

Mit Einführung der Wirkungsorientierung wurde der Fokus der Verwaltungsführung grundlegend geändert. Im Zuge dessen wurde auch das verfassungsrechtlich verankerte Bekenntnis zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern berücksichtig. So muss im Zuge des Budgetierungsprozesses je Untergliederung zumindest ein Gleichstellungsziel festgelegt werden – inklusive diesbezüglicher Kennzahlen und Maßnahmen. Die Koordinierung dieses Prozesses umfasst sowohl die Erstellung als auch die Evaluierung der Gleichstellungswirkangaben mit dem Ziel die ressortübergreifende Zusammenarbeit zu fördern, die Steuerungsrelevanz zu erhöhen, die Datengrundlagen zu verbessern und die Qualität auf einem hohen Niveau zu konsolidieren.

Informationen

SDGs: 5, 17

Laufzeit: seit 2013  

Durchführende Institution: BMKÖS 

Partnerinstitutionen: Sämtliche haushaltsleitende Organe der Bundesverwaltung (Bundesministerien, oberste Organe)

Quelle:

BMKÖS (2019): Bericht zur Berücksichtigung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der Wirkungsorientierung 2018 (PDF)