Ratifikation des Protokolls von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930

Das Ziel, Zwangsarbeit zu bekämpfen, setzt Österreich 2019 auch mit der Ratifikation des Protokolls zum Übereinkommen über Zwangsarbeit um. Die Förderung sozialer Gerechtigkeit durch menschenwürdige Arbeit ist Österreich ein wesentliches Anliegen. Der Grundsatz "Leaving no one behind" gilt auch für sichere Arbeitnehmerrechte und faire Entlohnung.

Informationen

SDGs: 8

Laufzeit: Ratifikation am 12. September 2019, in Kraft in Österreich ab 12. September 2020

Durchführende Institutionen: BMAFJ, BMEIA