Mehr Kostenwahrheit bei klimarelevanten Risiken

Wichtige Schritte zur Umsetzung der Zielsetzung der Agenda 2030, Klimaschutzmaßnahmen in die nationalen Politiken, Strategien und Planungen einzubeziehen, setzt das Bundesministerium für Finanzen (BMF) seit 2019 mit Kostenwahrheit bei klimarelevanten Risiken. Grundlage dafür ist die 2013 eingeführte "Wirkungsorientierte Folgenabschätzung" (WFA), die seit damals auch die Abschätzung erlaubt, wie sich der Treibhausgas-Ausstoß durch neue Regelungsvorhaben verändern wird. Die darin künftig geplante Unterscheidung von Emissionen unterschiedlicher Sektoren würde die präzisere Verknüpfung von Auswirkungen im Umwelt- und Klimabereich mit finanziellen Folgebelastungen für die öffentlichen Haushalte ermöglichen und mittelfristig eine Abschätzung klimarelevanter Risiken unter verschiedenen Gesichtspunkten erlauben. Die geplante Verbesserung hätte hohe systemische Bedeutung.

Informationen

SDGs: 13.2 und 17.4

Laufzeit: seit 2019

Durchführende Institution: BMF