Kompetenzbereinigung – Entflechtung von Kompetenzen des Bundes und der Länder 

Österreichs Justizressort leistet mit der Entflechtung von Kompetenzen des Bundes und der Länder seit 2020 einen wichtigen Beitrag, damit Rechtsschutzsuchende leichter und rascher die zuständigen Behörden und Gerichte identifizieren können und somit besseren Zugang zum Recht haben. Zahlreiche Materien, für die eine zwischen Bund und Ländern geteilte Zuständigkeit bestand, fallen nun in die Regelungskompetenz entweder des Bundes oder der Länder. Damit wurden Doppelgleisigkeiten etwa beim Datenschutz oder der Kinder- und Jugendfürsorge beseitigt. Die Maßnahme stärkt Institutionen und benachteiligte Gruppen.

Informationen

SDG: 16

Laufzeit: seit 1. Jänner 2020  

Durchführende Institutionen: seit 28. Jänner 2020 BKA (davor BMJ)

Quelle:

BGBl. Nummer 14/2019