Erwachsenenschutz Neu
Mit dem "Erwachsenenschutz Neu" leistet Österreichs Justizressort einen wichtigen Beitrag zum Ziel der Erhaltung von Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit von psychisch kranken oder vergleichbar beeinträchtigten Personen: Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz forciert den Grundsatz "Unterstützung vor Stellvertretung" und erweitert die Möglichkeiten der Vertretung. Die Selbstbestimmung der Betroffenen wurde auch im Bereich des Personen- und Familienrechts, wo besonders sensible Entscheidungen zu treffen sind (zum Beispiel medizinische Behandlung, Eheschließung), wesentlich gestärkt. Bei der Gesetzesentstehung wurden im Sinn eines partizipativen Ansatzes alle betroffenen Personengruppen über einen Zeitraum von über 2 Jahren intensiv eingebunden.
Informationen
SDG: 16
Laufzeit: seit Juli 2018
Durchführende Institutionen: BMJ
Partnerinstitutionen: Gerichte, Erwachsenenschutzvereine, Rechtsanwälte, Notare
Quellen: