Anspruch auf "Papamonat"

Das Ziel der Gleichstellung fördert die Bundesregierung mit dem sogenannten "Papamonat". Damit haben Österreichs Väter anlässlich der Geburt ihres Kindes seit 2019 auch in der Privatwirtschaft Anspruch auf berufliche Freistellung für einen Monat. Ein derartiger Freistellungsanspruch gegen Entfall der Bezüge bestand bis dahin nur für öffentlich Bedienstete. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind. Für finanzielle Absicherung sorgt der Familienzeitbonus aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF).

Informationen

SDG: 8.5

Laufzeit: in Kraft seit 1. September 2019

Durchführende Institution: BKA (Bundesministerin für Frauen und Integration im Bundeskanzleramt)