Europäischer "Green Deal": Null-Schadstoff-Strategie für Luft, Wasser und Boden

Am 12. Mai 2021 wurde von der Europäischen Kommission der EU-Aktionsplan zur Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden präsentiert. Dieses wichtige Vorhaben ist im europäischen "Green Deal" verankert, dem Fahrplan für eine nachhaltige EU-Wirtschaft.

Frans Timmermans, Virginijus Sinkevičius

Europa und die Welt müssen sich vor den existenziellen Bedrohungen des Klimawandels und der Umweltzerstörung wappnen. Auf dem Weg zu einer modernen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft sollen bis 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt, das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung entkoppelt sowie dieser Übergang gerecht und inklusiv gestaltet werden. Zu diesem Zweck hat die EU-Kommission am 12. Mai 2021 den EU-Aktionsplan zur Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden vorgelegt.

Der EU-Aktionsplan wird auch Hauptthema der Europäischen Grünen Woche 2021 sein, der größten Veranstaltung zum Thema Umweltpolitik, die von 1. bis 4. Juni stattfindet. Neben dem Null-Schadstoff-Ziel werden hier auch Klimainitiativen, die 2020 verabschiedete "EU Chemicals Strategy for Sustainability" sowie Initiativen in den Bereichen Energie, Industrie, Mobilität, Landwirtschaft, Fischerei, Gesundheit und Biodiversität betrachtet. Unter Einbindung aller Interessengruppen sowie Bürgerinnen und Bürgern bietet die "Grüne Woche" ein Forum der Zusammenarbeit, um eine schadstoff- und giftfreie Umwelt zu verwirklichen.

Etappenziele des Aktionsplans bis 2030

Zur Verringerung der Umweltverschmutzung ist gemäß dem Aktionsplan bis zum Jahr 2030 die Luftqualität zu verbessern, um Todesfälle in diesem Kontext um 55 Prozent zu verringern. Die Wasserqualität ist zu korrigieren, indem 50 Prozent weniger Kunststoffabfälle ins Meer und 30 Prozent weniger Mikroplastik in die Umwelt gelangen. Eine Verbesserung der Bodenqualität durch eine 50-prozentige Reduktion von Nährstoffverlusten und chemischen Pestiziden wird angestrebt. Jener Anteil der Ökosysteme in der EU, in denen Schadstoffe in der Luft die biologische Vielfalt gefährden, soll verringert werden. Zudem sollen Belastungen durch Verkehrslärm eingedämmt werden. Auch die Reduzierung des Abfallaufkommens sowie des Restmülls um 50 Prozent stellt ein weiteres Etappenziel – auf dem Weg zu einem gesunden Planeten für gesunde Menschen – im Jahr 2050 dar.

Leitlinien und Maßnahmen des Aktionsplans

Um die Etappenziele des Aktionsplans tatsächlich erreichen zu können, schlägt die Europäische Kommission folgende Maßnahmen vor:

  • Engere Angleichung der Luftqualitätsnormen an die jüngsten Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation;
  • Überprüfung der Normen für die Wasserqualität, auch von Flüssen und Meeren in der EU;
  • Reduzierung der Schadstoffbelastung im Boden und Förderung der Wiederherstellung;
  • Überprüfung eines Großteils des EU-Abfallrechts, um die Grundsätze der sauberen Kreislaufwirtschaft in die Vorschriften einzubinden;
  • Förderung der Null-Schadstoffbelastung durch Produktion und Verbrauch;
  • Einrichtung eines "Scoreboards" (öffentlichen Anzeigers) der Umweltleistung von EU-Regionen, um das Null-Schadstoff-Ziel in allen Regionen zu fördern;
  • Verringerung gesundheitlicher Benachteiligungen durch den zurzeit unverhältnismäßig hohen Anteil an schädlichen Gesundheitsauswirkungen bei den schutzbedürftigsten Bevölkerungsgruppen;
  • Verringerung des externen ökologischen Fußabdrucks der EU durch Beschränkungen der Ausfuhr von Produkten und Abfällen in Drittländer, die schädliche beziehungsweise toxische Auswirkungen haben;
  • Einrichtung so genannter "Living Labs" für grüne, digitale und intelligente Null-Schadstoff-Lösungen;
  • Konsolidierung der EU-Wissenszentren für Null-Schadstoffemissionen und Einrichtung einer Null-Schadstoff-Plattform für Interessenträger;
  • Verstärkung der Durchsetzung von Null-Schadstoff-Bestimmungen mit Umwelt- und anderen Behörden.

Aktionsplan skizziert Zukunftsbild bis 2050

Im Aktionsplan wird somit ein Zukunftsbild für das Jahr 2050 entworfen, das von einer so geringen Verschmutzung unserer Welt ausgeht, dass die Gefahr für menschliche Gesundheit und natürliche Ökosysteme möglichst gebannt ist. Daher werden im Aktionsplan alle Handlungsschritte dargelegt und alle einschlägigen EU-Politikfelder bei Bekämpfung und Prävention der Verschmutzung eingebunden und digitale Lösungen eingesetzt. Auch Überprüfungen einschlägiger EU-Rechtsvorschriften werden im Sinne einer besseren Umsetzung vorgenommen. Damit steht der Aktionsplan im Einklang mit dem "Green Deal" der EU.

Ziel des "Green Deal" ist es, einen gesunden Planeten für alle zu schaffen. Um die Umwelt für die Menschen und den Planeten schadstofffrei zu machen, müsse man jetzt handeln, so der für den europäischen "Green Deal" zuständige Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans.

Es spreche mehr denn je dafür, dass die EU im weltweiten Kampf gegen die Umweltverschmutzung die Führungsrolle übernehme, erläuterte der für Umwelt, Meere und Fischerei zuständige Kommissar, Virginijus Sinkevičius.

Hintergrund: Bekämpfung der Umweltverschmutzung

In der Europäischen Union ist einer von 8 Todesfällen pro Jahr auf Umweltverschmutzung zurückzuführen. Im Jahr 2015 ging man davon aus, dass, geschätzt, 9 Millionen vorzeitige Todesfälle weltweit durch Umweltverschmutzung verursacht worden sind – dies sind 16 Prozent aller Todesfälle.

Die EU hat bereits etliche Vorhaben zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung fixiert. Rechtsvorschriften über Luft, Wasser, Meere und Lärm sehen Umweltqualitätsziele vor, und viele Gesetze greifen Verschmutzungsquellen auf. Außerdem hat die Kommission in der Strategie "Vom Hof auf den Tisch" und in der Biodiversitätsstrategie einige allgemeingültige Ziele für die Verringerung von Nährstoffverlusten und des Einsatzes von Pestiziden verkündet, die Beitrag zur Erreichung der Biodiversitätsziele leisten.

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