Einigung nach Verhandlungsmarathon in Brüssel
Nach 4 Tagen und 4 Nächten einigten sich die Staats- und Regierungsspitzen auf das zukünftige EU-Budget 2021 bis 2027 und den Wiederaufbaufonds für die nachhaltige Erholung der EU.
Zum ersten Mal seit dem Ausbruch der Covid-19-Krise trafen sich die Staats- und Regierungsspitzen der europäischen Mitgliedsländer wieder physisch in Brüssel. Sie kamen zu einer ursprünglich für 2 Tage vorgesehenen Sondertagung des Europäischen Rates zusammen, um über den zukünftigen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), also den EU-Haushaltsplan für die nächsten 7 Jahre, sowie den Wiederaufbaufonds für die wirtschaftliche Erholung der EU nach der Krise zu diskutieren. Nach einem langen Verhandlungsmarathon konnte eine Einigung erzielt werden.
"Wir haben eine Einigung über das Konjunkturpaket und den europäischen Haushalt erzielt. Das waren natürlich schwierige Verhandlungen in sehr schwierigen Zeiten für alle Europäerinnen und Europäer. Ein Marathon, der mit einem Erfolg für alle 27 Mitgliedstaaten, aber vor allem für die Menschen endete. Das ist ein guter Deal. Das ist ein starker Deal. Und am wichtigsten ist, dass dies der richtige Deal für Europa ist", so der Präsident des Europäischen Rates Charles Michel.
Der Deal zum zukünftigen EU-Haushalt
1.074 Milliarden Euro – so viel Geld umfasst nun der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) für den Zeitraum 2021 bis 2027. Der MFR legt die Ausgaben-Obergrenzen des EU-Haushaltes fest und wird für einen 7-jährigen Zeitraum beschlossen. Mit diesen Mitteln ist es der EU möglich, ihre Ziele in den verschiedensten Politikbereichen umzusetzen.
Von 2021 bis 2027 sollen folgende Bereiche finanziert werden:
- Binnenmarkt, Innovation und Digitales,
- Zusammenhalt, Resilienz und Werte,
- Natürliche Ressourcen und die Umwelt,
- Migration und Grenzmanagement,
- Sicherheit und Verteidigung,
- Nachbarschaft und die Welt,
- und europäische öffentliche Verwaltung.
Der Europäische Rat einigte sich auch darauf, 30 Prozent der Gesamtausgaben aus dem MFR und dem Wiederaufbaufonds für klimabezogene Projekte einzusetzen, um die Klimaneutralität der EU bis 2050 zu befördern. Der Europäische Rat unterstrich auch die Bedeutung der Achtung von Rechtsstaatlichkeit, wobei hier eine Konditionalitätsregelung zum Schutz der EU-Mittel eingeführt wird. Die Vergabe von Geldern soll also an Bedingungen wie die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit geknüpft werden können.
Für Dänemark, Deutschland, die Niederlande, Österreich und Schweden werden die EU-Beiträge durch sogenannte Pauschalkorrekturen ermäßigt. Österreich erhält nun bis 2027 jährlich 565 Millionen Euro Bruttoermäßigungen, wodurch der EU-Beitrag deutlich entlastet wird. Österreich muss jährlich somit weniger in das EU-Budget einzahlen, als auf Grundlage der Wirtschaftsleistung ursprünglich vorgesehen war.
Wiederaufbau der Wirtschaft nach der Coronavirus-Krise
Neben dem Gesamtvolumen des MFR war vor allem der Wiederaufbaufonds Next Generation EU (NGEU) zur Bewältigung der Herausforderungen infolge der Covid-19-Pandemie zentrales Thema der Verhandlungen. Dieser umfasst 750 Milliarden Euro mit 390 Milliarden als Zuschüssen und 360 Milliarden in Form von Krediten. Der Fonds ist auf die wirtschaftliche Erholung der durch die Covid-19-Krise stark betroffenen Länder ausgerichtet.
Als größtes Programm im NGEU wird die neue Aufbau- und Resilienzfazilität mit 672,5 Milliarden Euro (360 Milliarden Euro an Darlehen, 312,5 Milliarden Euro an Zuschüssen) ausgestattet: Um diese umfassende finanzielle Unterstützung zu bekommen, müssen Mitgliedstaaten Aufbau- und Resilienzpläne mit einem Fokus auf Reformen, Ökologisierung und Digitalisierung ausarbeiten, die von der Europäischen Kommission bewertet und vom Rat mit qualifizierter Mehrheit gebilligt werden müssen.
Die Auszahlung von Zuschüssen erfolgt nur dann, wenn die in den Plänen vereinbarten Meilensteine und Ziele erfüllt werden. Sollten ein oder mehrere Mitgliedstaaten der Ansicht sein, dass es gravierende Abweichungen von der Erfüllung der Zielsetzung gibt und eine Auszahlung daher nicht gerechtfertigt ist, können sie die Befassung des nächsten Europäischen Rates veranlassen.
Rückzahlung von Krediten für den Wiederaufbaufonds
Die EU-Kommission wird ermächtigt, den für den Wiederaufbau vorgesehenen Teil des EU-Haushaltes auf den Finanzmärkten aufzunehmen. Das auf den Finanzmärkten aufgenommene Kapital soll bis 2058 zurückgezahlt werden. Zur Absicherung des aufgenommenen Kapitals werden die Eigenmittelobergrenzen vorübergehend aufgestockt.
Der Europäische Rat vereinbarte, für die vorzeitige Rückzahlung Einnahmen zu verwenden, die nach 2021 eingeführt werden sollen. In einem ersten Schritt wird die EU-Kommission im nächsten Jahr Vorschläge für ein CO₂-Grenzausgleichssystem und für eine Digitalabgabe vorlegen.
Hintergrundinformationen zu den Vorbereitungen des EU-Haushaltes
Ende April 2020 anerkannten die Mitglieder des Europäische Rates im Rahmen einer Videokonferenz die Notwendigkeit der Errichtung eines Aufbaufonds zur Bewältigung der Covid-19-Krise. Die Staats- und Regierungschefs beauftragten deshalb die Europäische Kommission, einen Vorschlag dafür auszuarbeiten und diesen Aufbaufonds mit dem langfristigen EU-Haushalt (Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 bis 2027) zu verknüpfen.
Die EU-Kommission schlug Ende Mai ein mit 1,85 Billionen Euro dotiertes Finanzpaket für die kommenden 7 Jahre vor. Der Vorschlag enthielt den MFR und den Wiederaufbaufonds von 750 Milliarden Euro, der für die in der Covid-19-Krise am schwersten getroffenen Länder zur Verfügung stehen sollte. Laut EU-Kommission sollten davon 500 Milliarden als Direktzuschüsse fließen und 250 Milliarden als Kredite mit günstigen Rahmenbedingungen vergeben werden.
Nicht zustimmen konnten dem ersten Kommissionsvorschlag die sogenannten "frugalen" Mitgliedstaaten, zu denen Österreich, Dänemark, Schweden und die Niederlande zählen. Diese Länder setzten sich für einen modernen MFR mit angemessenen Anstiegen gegenüber im Vergleich zum aktuellen MFR ein und traten für eine Stabilisierung der EU-Beiträge ein. Der Wiederaufbaufonds sollte gezielt in den ersten Jahren nach der Krise wirken, zu keiner Vergemeinschaftung von Schulden führen und zielgerichtet zur Bewältigung der Covid-19-Krise und mit klarem Fokus auf Reformen, Ökologisierung und Digitalisierung eingesetzt werden. Zu einem großen Teil sollten Darlehen zu günstigen Konditionen vergeben werden, um künftige EU-Beiträge von der Rückzahlung von Zuschüssen zu entlasten.
Weitere Informationen
- Hintergrundinformationen zum EU-Sondergipfel, 17. bis 21. Juli 2020, Europäischer Rat
- Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, 17. bis 21. Juli 2020 (PDF)
- Anmerkungen von Präsident Charles Michel nach der Sondertagung des Europäischen Rates, 17. bis 21.Juli 2020, (Englisch)
- Infografik zum EU-Budget 2021 bis 2027 und Wiederaufbaufonds, Europäischer Rat (Englisch)
- Hintergrundinformationen zum Aufbauplan für Europa, Europäischer Rat
- Hintergrundinformationen zum langfristigen EU-Haushalt 2021 bis 2027, Europäischer Rat