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Österreich als Top-Investor der EU-Erweiterung

Diese Grafik zeigt die Landkarte Europas mit folgendem Farbcode: Dunkelblau für die Mitgliedsstaaten der EU, Hellblau für die Kandidatenländer und potenzielle Kandidaten für eine EU-Mitgliedschaft, Grün für Partner im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik.
Diese Grafik zeigt die Landkarte Europas mit folgendem Farbcode: Dunkelblau für die Mitgliedsstaaten der EU, Hellblau für die Kandidatenländer und potenzielle Kandidaten für eine EU-Mitgliedschaft, Grün für Partner im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik. (nicht vollständig!) Foto Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen, EU-Kommission

Österreich hat durch seinem EU-Beitritt von allen EU-Mitgliedstaaten am meisten von den darauffolgenden EU-Erweiterungsrunden (2004 und 2007) profitiert. Allein die Exporte nach Ungarn, Slowenien, Tschechien, die Slowakei und Polen haben sich seit dem österreichischen EU-Beitritt im Jahr 1995 mehr als verfünffacht. Österreich ist in Slowenien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina und Nord-Mazedonien der Hauptinvestor.

Diese Erfolgsgeschichte ist mit einer der Gründe, wieso sich Österreich für die Vollendung der EU-Erweiterung um die restlichen Staaten Südosteuropas bemüht.

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Konsularischer Schutz der EU – umfassender Schutz für Österreicherinnen und Österreicher im Ausland

Reisepässe

Österreicherinnen und Österreicher unternehmen jährlich über 11 Millionen Auslandreisen; geschätzte 580.000 Österreicherinnen und Österreicher leben im Ausland.

Als Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union können sich Österreicherinnen und Österreicher in Ländern außerhalb der EU, in denen es keine Österreichische Botschaft oder kein Österreichisches Konsulat gibt, an die diplomatischen Vertretungsbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten wenden, um in Notfällen konsularische Hilfe zu erhalten. Sei es bei Todesfällen, schweren Unfällen oder Erkrankungen, sei es bei Verhaftungen, Verlust oder Diebstahl des Reisepasses – Unionsbürgerinnen und -bürger haben Anspruch auf den Schutz durch die diplomatischen und konsularischen Behörden der anderen EU-Länder, wenn ihr eigenes Land nicht vertreten ist.

Diese Leistungen umfassen auch die Erstellung eines EU-Rückkehrausweises für lokal nicht vertretene EU-Staatsbürgerinnen und -bürger. Besonders bei der Bewältigung von konsularischen Großkrisen in entlegenen Gebieten – beispielsweise infolge von Naturkatastrophen oder dem Ausbruch von politischen Unruhen – kommt der Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten vor Ort große Bedeutung zu. Um die wirksame Zusammenarbeit und Solidarität der Konsularbehörden der EU-Mitgliedstaaten beim Schutz von nicht vertretenen Unionsbürgerinnen und -bürgern in Drittländern sicherzustellen, ist seit 1. Mai 2018 die EU-Konsularrichtlinie 2015/637 in Kraft.

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Stärkere Stimme Österreichs sowie Sicherheit und Stabilität auf unserem Kontinent

Offizielles Logo für den Europäischen Auswärtigen Dienst

In den letzten 25 Jahren hat sich die Rolle der EU in der Welt stark gewandelt: Von einem reinen Wirtschaftsblock bestehend aus gerade einmal 15 Staaten ist die EU zu einem politischen Akteur mit aktuell 28 Mitgliedern geworden (Stand: Dezember 2019). 2009 erhielt sie mit dem Vertrag von Lissabon einen "Diplomatischen Dienst", den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) unter der Führung des Hohen Vertreters (seit Dezember 2019 der ehemalige spanische Außenminister Josep Borrell i Fontelles).

Mit seinem Netz von rund 140 Auslandsvertretungen vertritt der EAD seither die Interessen der EU in der Welt: Er tritt als Akteur in internationalen Verhandlungen auf, vermittelt in Krisen und führt mit Drittstaaten politische Dialoge zu so unterschiedlichen Themen wie Handel, Menschenrechte, Terrorismusbekämpfung, Sicherheit oder Migration.

Er setzt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU um und leistet damit einen wichtigen Beitrag für Frieden, Sicherheit und Wohlstand der EU und ihrer Bürgerinnen und Bürger.         

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