Europaministerin Edtstadler zu Digital Services Act: "Es braucht eine Verordnung, die eindeutig anwendbar und klar formuliert ist"
Neuordnung des digitalen Raumes in der EU durch Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA) ab dem Jahr 2022 realistisch
Bereits seit Jänner 2021 ist das Kommunikationsplattformen-Gesetz in Österreich in Kraft. Damit nimmt die österreichische Bundesregierung Internetplattformen insbesondere beim Kampf gegen Hass im Netz stärker in die Pflicht. Österreich ist hier neben Deutschland und Frankreich Vorreiter in der Europäischen Union, unterstützt jedoch eine europaweite Regelung, die derzeit verhandelt wird. Bundesministerin Karoline Edtstadler bezeichnet die Fortschritte bei den Verhandlungen zur Neuordnung des digitalen Raumes in der Europäischen Union als positiv. Die von der EU-Kommission vorgelegten Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA) seien eine gute Basis für weitere Gespräche, ein Abschluss während der französischen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2022 sei realistisch.
In den ersten Arbeitsgesprächen sei es gelungen, das Beschwerdesystem auszubauen, "sodass nicht nur gegen Overblocking entsprechender Schutz, sondern auch gegen beantragte, aber nicht vorgenommene Löschungen eine Handhabe besteht", zeigte sich Karoline Edtstadler über die, nun mögliche, notwendige Handlungsgrundlage gegen Hass im Netz erfreut. Zudem wurde festgehalten, dass Beschwerden gegen Plattformen nicht nur in der jeweiligen Landessprache, sondern auch in einer weiteren Arbeitssprache der EU eingebracht werden können.
"Wesentliche Fragen sind aus meiner Sicht noch offen, etwa die Präzisierung der Fristen. Im Vorschlag der EU-Kommission steht nur 'zeitnah', das ist sehr dehnbar. Zudem spricht der Vorschlag der Kommission lediglich von 'allen illegalen Aktivitäten'. Es braucht daher eine Verordnung, die eindeutig und unmittelbar anwendbar ist, das ist derzeit noch zu schwammig formuliert", fordert die Europaministerin eine Konkretisierung, wie dies etwa im österreichischen Kommunikationsplattformen-Gesetz, das bereits seit 1. Jänner 2021 in Kraft ist, der Fall ist. Die neuen Regelungen sollten auf europäischer Ebene nicht als Richtlinie, sondern als unmittelbar anwendbare Verordnung erlassen werden. Es sei jedenfalls "Aufgabe der Gesellschaft und damit des Gesetzgebers, die entsprechenden Rahmenbedingungen und Spielregeln für das digitale Leben zu schaffen", so die Europaministerin abschließend.