Digitales Covid-Zertifikat EU-weit mit 1. Juli in Kraft getreten

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen: "Symbol für ein offenes und sicheres Europa" – In Österreich als "Grüner Pass" umgesetzt – Zertifikat wird in allen 27 EU-Staaten sowie in der Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein anerkannt 

Digitales EU Covid-Zertifikat

Die Verordnung zum digitalen Covid-19-Zertifikat und eine entsprechende "Spiegel-Verordnung" für Angehörige von Drittstaaten ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten und wird bis 30. Juni 2022 gelten. Das digitale Zertifikat soll den freien Personenverkehr innerhalb der EU erleichtern und gilt als Nachweis dafür, dass eine Person gegen Covid-19 geimpft worden ist, ein negatives Testergebnis erhalten hat oder von Covid-19 genesen ist. Das Datenschutzkonforme Zertifikat wird in allen 27 EU-Ländern sowie in der Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein anerkannt. Es steht in der jeweiligen Landessprache sowie auf Englisch zur Verfügung und ist kostenlos sowohl in digitaler Version wie auch in Papierform erhältlich.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte zum EU-weiten Start des Nachweises für Geimpfte, Genesene und Getestete: "Das digitale Covid-Zertifikat der EU ist ein Symbol für ein offenes und sicheres Europa, in dem die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger bei der vorsichtigen Öffnung an erster Stelle steht. Im März hatten wir versprochen, bis zur Sommerpause ein EU-weites System einzuführen, das ein freies und sicheres Reisen in der EU ermöglicht. Nun können wir bestätigen, dass das digitale Covid-Zertifikat ab sofort verfügbar ist." Europaministerin Karoline Edtstadler betonte: "Ich habe mich von Anfang an auf europäischer Ebene für einen Grünen Pass eingesetzt und freue mich, dass wir nun die Reisefreiheit und Mobilität in der EU für Geimpfte, Getestete und Genesene erleichtern können."

Infografik – Digitales COVID-Zertifikat der EU

"Grüner Pass" in Österreich seit 10. Juni 2021 in Betrieb

In Österreich war die Inbetriebnahme des sogenannten "Grünen Passes" bereits am 10. Juni 2021 erfolgt. Nachdem der Nachweis mittels EU-konformen QR(Quick Response)-Codes vorerst für Genesene und Getestete möglich war, erfolgte eine Ausweitung auf Geimpfte am 20. Juni 2021. Jeder "Grüne Pass" verfügt über:

  • einen EU-konformen QR-Code, der entweder digital oder in ausgedruckter Form in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorgezeigt werden kann, und
  • eine hinterlegte, sichere Signatur.

Der "Grüne Pass" ist mit Handysignatur oder Bürgerkarte auf der Website des Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs erhältlich. Eine weitere Möglichkeit, an das Zertifikat zu kommen, besteht über den direkten Link, den man nach einem Coronavirus-Test zugeschickt bekommt. Zusätzlich stehen mehrere Offline-Möglichkeiten zur Verfügung: Personen, die bis Ende Juni 2021 vollimmunisiert sind, erhalten ihr Impfzertifikat per Post. Ein Ausdruck ist auch bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Apotheken, Kundenservicestellen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und Test-Stellen möglich.

Bei Fragen zum "Grünen Pass" steht die Hotline der Österreichischen Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) unter der Telefonnummer 0800 555 621 zur Verfügung. Ein ausführliches Web-Informationsangebot ist auf der Website zum "Grünen Pass" des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu finden.

"Re-open"-Plattform für laufend aktualisierte Reise-Hinweise in den EU-Mitgliedstaaten

Digitales Covid-Zertifikat der EU mit Scanner

Aufgrund der Bewertung der epidemiologischen Lage nehmen die 27 EU-Mitgliedstaaten – trotz einer Empfehlung des Rates für ein koordiniertes Vorgehen und gemeinsame Kriterien – unterschiedliche Auflagen bei der Einreise vor, etwa in Bezug auf die Dauer der Gültigkeit von Genesungszertifikaten und Test-Ergebnissen oder das Alter von Minderjährigen, für die ein Test erforderlich ist. Zudem wird die Frist, ab wann eine Impfung anerkannt wird (meist 14 Tage nach einer Vollimmunisierung), unterschiedlich bewertet. In zahlreichen Staaten ist eine Registrierung vor Antritt der Reise verpflichtend.

Vor Reiseantritt empfiehlt es sich daher, Informationen über die aktuelle Situation und rechtlichen Bestimmungen im jeweiligen Land einzuholen.

Die Plattform "Re-open" informiert in "Echtzeit" in den Amtssprachen der EU über die Lage in den EU-Mitgliedstaaten und steht als Website oder App zur Verfügung.

Aktuelle Reiseinformationen sind auch auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) abrufbar. Die Einreiseregeln für Österreich sind auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) angeführt. Auskunft geben zudem Beförderungs- und Reiseunternehmen.

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