Sommersaison 2021: EU-Mitgliedstaaten einigen sich auf Kriterien für sicheres Reisen

Empfehlung des Rates für einheitliche Regelungen in den 27 Mitgliedstaaten zur Erleichterung von Mobilität und Reisen – Unter anderem sollen vollständig geimpfte und genesene Personen von Reisebeschränkungen möglichst weitgehend befreit werden

EU Digital COVID Certificate

Die 27 EU-Mitgliedstaaten haben sich am 14. Juni 2021 auf ein koordiniertes Vorgehen bei der schrittweisen Aufhebung der Reisebeschränkungen aufgrund der verbesserten Coronavirus-Situation in der EU geeinigt. Gemeinsame Kriterien sollen weitgehend sicheres Reisen während des Sommers ermöglichen. Die Empfehlung des Rates gilt für alle 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.

Gemeinsam mit dem digitalen grünen Covid-19-Zertifikat soll dies die Freizügigkeit der Europäerinnen und Europäer wieder ermöglichen, so EU-Justizkommissar Didier Reynders: "Mit Beginn des Sommers wird den Bürgerinnen und Bürgern das Reisen erleichtert – mit nur begrenzten und verhältnismäßigen Reisebeschränkungen, wenn überhaupt."

Empfehlung sieht klarer geregelte Reiseanforderungen vor

Die Einigung des Rates auf die Empfehlung zur Koordinierung der Beschränkungen der Freizügigkeit in der EU sieht unter anderem folgendes vor:

  • Regelungen für vollständig geimpfte oder genesene Personen: Vollständig geimpfte Personen und Genesene sollen von reisebedingten Beschränkungen befreit werden. Vollständig geimpfte Personen mit digitalem grünen Zertifikat sollen 14 Tage nach Erhalt der letzten Impfdosis eines in der EU zugelassenen Impfstoffes von diesen Reise-Beschränkungen (Tests, Quarantäne) ausgenommen werden. Für Genese mit digitalem grünen Zertifikat soll diese Ausnahme von Test beziehungsweise Quarantäne für die ersten 180 Tage nach einem positiven PCR-Test gelten.
  • Regelungen für Reisende aus "orangen" Gebieten: Von Reisenden aus "orange" eingestuften Gebieten könnte nur verlangt werden, dass sie vor der Ausreise einen negativen Test vorweisen.
  • Regelungen für Reisende aus "roten" Gebieten: Reisenden aus "rot" eingestuften Gebieten soll eine Quarantänepflicht auferlegt werden können, sofern sie keinen Test vor der Abreise durchgeführt haben.
  • Einstufung und Aktualisierung der Kriterien auf der Landkarte des ECDC: Die Einteilung der Gebiete in die Farben "Grün", "Orange", "Rot" und "Dunkelrot" und "Grau" durch das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) erfolgt anhand der Fallzahlen, der Positivrate von Tests sowie der Anzahl an Tests. Die Schwellenwerte der farbkodierten Karte, die vom ECDC veröffentlicht wird, wurden unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage und den Impffortschritten angepasst. Demnach werden Regionen zum Beispiel nun nur noch dann als "rotes" Coronavirus-Risikogebiet ausgewiesen, wenn diese in den 14 Tagen zuvor zwischen 200 und 500 neue Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gemeldet haben – oder zwischen 75 und 200 bei einem Anteil positiver Corona-Tests von mehr als 4 Prozent. Früher hatten die unteren Grenzwerte noch bei 50 beziehungsweise 150 gelegen. Entsprechend wurden auch die Grenzwerte für "orange" Gebiete mit mäßiger Ansteckungsgefahr und "grüne" Gebiete mit geringer Ansteckungsgefahr angepasst.
  • Regelungen für Familien mit Kindern: Die Empfehlung klärt zudem die Vorschriften für Kinder unter 12 Jahren, um die Familieneinheit auf Reisen zu gewährleisten. So sollen Minderjährige, die mit Eltern oder Begleitpersonen reisen, von Quarantäne-Verpflichtungen ausgenommen werden, wenn die begleitenden Personen ebenfalls nicht unter Quarantäne-Verpflichtungen fallen. Kinder unter 12 Jahren sollen von Reisebedingten Test-Verpflichtungen ausgenommen sein.
  • Empfehlung für Vereinheitlichung der Test-Gültigkeitsdauer: Die Gültigkeitsdauer der Tests wird laut Empfehlung des Rates harmonisiert: 72 Stunden für PCR-Tests und, wenn vom Mitgliedstaat akzeptiert, 48 Stunden für Antigen-Schnelltests.
  • Möglichkeit einer "Notbremse": Die Empfehlung ermöglicht es den Mitgliedsstaaten außerdem, im Rahmen einer "Notfallbremse" Reisemaßnahmen für geimpfte und genesene Personen "ausnahmsweise" und "vorübergehend" wiedereinzuführen, falls sich die epidemiologische Lage rasch verschlechtern sollte, etwa aufgrund von besorgniserregenden Varianten des Coronavirus. Wenn möglich, sollten diese Beschränkungen regional begrenzt sein. Der jeweilige EU-Mitgliedstaat ist dazu aufgerufen, die anderen Mitgliedstaaten sowie die EU-Institutionen ehestmöglich darüber zu informieren und ein koordiniertes Vorgehen sicherzustellen.

Die aktuellsten, von den 27 EU-Mitgliedstaaten übermittelten Informationen über die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie sowie Reisebeschränkungen sind auf der Website "Re-open EU" abrufbar.

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