Frühjahrspaket des Europäischen Semesters

In diesem Paket enthaltene Empfehlungen für die Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten leisten Hilfestellung für die Beschleunigung der wirtschaftlichen Erholung in der EU. Insbesondere die Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität – zentrales Instrument von NextGenerationEU – sollen optimal genützt werden.

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Die Europäische Kommission hat am 2. Juni 2021 das Frühjahrspaket des so genannten Europäischen Semesters mit Empfehlungen für die Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten vorgelegt. Das Europäische Semester wird in diesem Jahr mit den Aufbau- und Resilienzplänen verknüpft, in denen die Mitgliedstaaten darlegen, welche Investitionen und Reformen sie aus dem EU-Aufbauprogramm finanzieren werden.

Allgemeine Ausweichklausel 2022 vorerst weiter aufrecht

Zur Eindämmung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie hatte die EU-Kommission im März 2020 eine allgemeine Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts beschlossen. Diese Ausweichklausel hat die EU-Vorschriften für nationale Haushaltsdisziplin vorübergehend außer Kraft gesetzt. Das hat es den 27 EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, rasch umfassende Maßnahmen zu ergreifen, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie abzufedern.

Nach reiflicher Beurteilung der Wirtschaftslage durch die EU-Kommission in der Frühjahrsprognose 2021 fiel der Entschluss zu einem Fortbestand der allgemeinen Ausweichklausel auch für 2022 und einer möglichen Deaktivierung im Jahr 2023. Die Haushaltspolitik in den EU-Ländern sollte nach Ansicht der Kommission 2021 und 2022 weiterhin von der Stützung der Konjunktur geprägt sein: Die Mitgliedstaaten sollen ihre Stützungsmaßnahmen in Anspruch nehmen und zur Verfügung stehende Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität voll nutzen. Investitionen und Reformschritte im Rahmen der Fazilität tragen zur wirtschaftlichen Erholung bei, fördern Beschäftigung und verbessern die öffentlichen Finanzen, so die Europäische Kommission.

"Wir werden daher weiterhin alle Instrumente einsetzen, um unsere Volkswirtschaften wieder auf Kurs zu bringen. Wir verlängern die allgemeine Ausweichklausel im Jahr 2022 und planen jetzt, sie 2023 zu deaktivieren", erklärte Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident der EU-Kommission für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen.

Einleitung von Defizitverfahren zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorgesehen

Ein Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union wurde von der Europäischen Kommission für alle Mitgliedstaaten außer Rumänien, angenommen. Diese Darstellung bewertet die Einhaltung der Defizit- und Schuldenkriterien des Vertrags durch die Mitgliedstaaten. Erfüllt wurde das Defizitkriterium von Bulgarien, Dänemark und Schweden.

Das Schuldenstandskriterium wird von 13 Mitgliedstaaten nicht erreicht (Belgien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Ungarn, Österreich, Portugal, Slowenien und Finnland). Defizitverfahren werden momentan durch die EU-Kommission nicht eingeleitet. Rumänien, das sich als einziges EU-Land derzeit in einem Defizitverfahren befindet, soll jedoch eine Korrektur seines Defizits für 2024 anstreben.

Die 3 Mitgliedstaaten Zypern, Griechenland und Italien weisen übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte auf. In Kroatien, Frankreich, Deutschland, Irland, den Niederlanden, Portugal, Rumänien, Spanien und Schweden bestehen ebenfalls Ungleichgewichte geringeren Ausmaßes. Maßnahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität sollen dabei unterstützen, die Beseitigung makroökonomischer Ungleichgewichte zu erzielen.

Die bestehenden Leitlinien der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten vom Oktober 2020 wurden um die Bereiche ökologische Nachhaltigkeit und digitale Dimension ergänzt.

EU-Kommission prüft Aufbau- und Resilienzpläne

Auf Grundlage der Bewertung der bis Ende April 2021 eingegangenen nationalen Aufbau- und Resilienzpläne wird die Kommission vor Ende Juni ihre ersten Vorschläge für Durchführungsbeschlüsse des Rates vorlegen. Weitere Vorschläge für Durchführungsbeschlüsse des Rates werden im Juli 2021 folgen. Sie werden von Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen begleitet, in denen der Inhalt der Pläne analysiert und bewertet wird. Diese Dokumente ersetzen die bisherigen Länderberichte.

Wirtschaft bis Ende 2022 voraussichtlich in allen Mitgliedstaaten wieder auf Vorkrisenniveau

In der von der EU-Kommission im Mai präsentierten Frühjahrsprognose 2021 wird für die EU-Wirtschaft ein Wachstum von 4,2 Prozent im Jahr 2021 und von 4,4 Prozent im Jahr 2022 in Aussicht gestellt. Die Wirtschaft des Euro-Währungsgebiets soll dieses Jahr um 4,3 Prozent und nächstes Jahr um 4,4 Prozent wachsen. Gegenüber der Winterprognose 2021, die die Kommission im Februar 2021 vorgelegt hatte, stellt dies eine deutliche Verbesserung der Wachstumsaussichten dar. Zwar werden die Wachstumsraten in der EU weiterhin variieren, doch dürfte die Wirtschaft bis Ende 2022 in allen Mitgliedstaaten wieder zum Vorkrisenniveau zurückzufinden.

 Hintergrund: Europäisches Semester zu Haushalt- und Wirtschaftspolitik

Das sogenannte Europäische Semester ist ein Zyklus zur Abstimmung der Wirtschafts-, Fiskal-, Arbeits- und Sozialpolitik innerhalb der EU. Es gehört zum Rahmenwerk der EU für die wirtschaftspolitische Steuerung und erstreckt sich im Wesentlichen auf die ersten 6 Monate eines Jahres. Während dieses Europäischen Semesters stimmen die Mitgliedstaaten ihre Haushalts- und Wirtschaftspolitik mit den auf EU-Ebene vereinbarten Regeln ab.

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