Maßnahmen zur Förderung des Datenaustauschs und zur Unterstützung der europäischen Datenräume

Eine neue Verordnung für die Datenverwaltung (Daten-Governance) soll das Potenzial ständig wachsender Daten in einem vertrauenswürdigen europäischen Rahmen besser auszuschöpfen. Ihr Ziel: Den Datenaustausch in der EU und zwischen Sektoren zu erleichtern, die Kontrolle und das Vertrauen von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen in Bezug auf ihre Daten zu erhöhen und ein alternatives europäisches Modell zur Datenverarbeitungspraxis wichtiger Technologieplattformen anzubieten.

Press conference of Margrethe Vestager, Executive Vice-President of the European Commission, and Thierry Breton, European Commissioner, on the Data Governance Act

Die Datenmenge, die von öffentlichen Stellen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern erzeugt wird, wächst ständig. Es wird erwartet, dass sie sich zwischen 2018 und 2025 um ein Fünffaches multiplizieren wird. Die neuen Vorschriften werden es ermöglichen, diese Daten zu nutzen und den Weg für sektorale europäische Datenräume zu ebnen, die der Gesellschaft, den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zugutekommen. In der Datenstrategie der Kommission vom Februar 2020 wurden neun solcher Datenräume vorgeschlagen, die von Industrie über Energie und Gesundheit bis hin zum Europäischen "Green Deal" reichen. Sie werden zum Beispiel zum ökologischen Wandel beitragen, indem sie die Steuerung des Energieverbrauchs verbessern, die Bereitstellung personalisierter Medizin Wirklichkeit werden lassen und den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen erleichtern.

Der Vorschlag dieser Vorschriften ist das erste Ergebnis der Europäischen Datenstrategie. Die Strategie betrachtet den Binnenmarkt als einen Raum, in dem für den unionsweiten und branchenübergreifenden Datenverkehr klare, praktikable und faire Vorschriften für den Zugang zu und die Weiterverwendung von Daten gelten. Der Vorschlag vom 25. November 2020 unterstützt auch einen weiter gefassten internationalen Datenaustausch unter Bedingungen, die die Wahrung des europäischen öffentlichen Interesses und der berechtigten Interessen der Datenanbieter gewährleisten.

Margrethe Vestager, Exekutive Vizepräsidentin für ein Europa für das digitale Zeitalter, erklärte: "Sie müssen nicht alle Daten teilen. Wenn Sie dies jedoch tun und Daten vertraulich beziehungsweise sensibel sind, sollten Sie in der Lage sein, dies in einer Weise zu tun, in der die Vertrauenswürdigkeit und der Schutz der Daten gewährleistet werden. Wir möchten Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern die Werkzeuge geben, um die Kontrolle über ihre Daten zu behalten. Auch wollen wir das Vertrauen aufbauen, dass Daten im Einklang mit europäischen Werten und Grundrechten behandelt werden."

Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Thierry Breton fügte hinzu: "Angesichts der stetig wachsenden Rolle von Industriedaten in unserer Wirtschaft braucht Europa einen offenen und dennoch souveränen Binnenmarkt für Daten. Unsere Verordnung wird von den richtigen Investitionen und Schlüsselinfrastrukturen flankiert und dazu beitragen, dass Europa zum weltweit führenden Datenkontinent wird."

Eine neue europäische Art der Datenverwaltung

Mit der Ankündigung in der Datenstrategie wird die Verordnung die Grundlage für eine neue europäische Art der Datenverwaltung schaffen, die den Werten und Grundsätzen der EU entspricht, wie zum Beispiel Schutz personenbezogener Daten (DSGVO), Verbraucherschutz und Wettbewerbsregeln. Es bietet ein alternatives Modell zu den Datenverarbeitungspraktiken der großen Technologieplattformen, die aufgrund ihrer Geschäftsmodelle, die die Kontrolle großer Datenmengen implizieren, ein hohes Maß an Marktmacht erlangen können. Dieser neue Ansatz schlägt ein Modell vor, das auf der Neutralität und Transparenz von Datenvermittlern basiert, die als Organisationen der gemeinsamen Datennutzung oder der Zusammenführung von Daten dienen, um das Vertrauen zu stärken. Um diese Neutralität zu gewährleisten, kann der Vermittler für die gemeinsame Datennutzung nicht auf eigene Rechnung mit den Daten handeln (zum Beispiel, indem er sie an ein anderes Unternehmen verkauft oder zur Entwicklung eines eigenen Produkts auf der Grundlage dieser Daten verwendet) und muss strenge Anforderungen erfüllen.

Die Verordnung enthält folgendes:

  • eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung des Vertrauens in die gemeinsame Nutzung von Daten, da mangelndes Vertrauen derzeit ein großes Hindernis darstellt und zu hohen Kosten führt;
  • Schaffung neuer EU-Neutralitätsvorschriften, damit neuartige Datenvermittler als vertrauenswürdige Organisatoren der gemeinsamen Datennutzung fungieren können;
  • Maßnahmen zur Erleichterung der Wiederverwendung bestimmter Daten des öffentlichen Sektors: Zum Beispiel könnte die Wiederverwendung von Gesundheitsdaten die Forschung vorantreiben, um Heilmittel für seltene oder chronische Krankheiten zu finden;
  • Mittel und Wege, um den Europäerinnen und Europäern die Kontrolle über die Verwendung der von ihnen generierten Daten zu geben. Diese Erleichterungen und die größere Sicherheit erhöhen die Bereitschaft von Unternehmen und Einzelpersonen, unter klaren Bedingungen ihre Daten für das Gemeinwohl freiwillig zur Verfügung zu stellen.

Konkretere Vorschläge zu Datenräumen sollen 2021 veröffentlicht werden, ergänzt durch ein Datengesetz, mit dem der Datenaustausch zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und Regierungen gefördert werden soll.

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