Kommission präsentiert Vorschläge zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Maßnahmen im Bereich der Krypto-Transfers vorgesehen – Neue EU-Behörde zur besseren Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten

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Die Europäische Kommission hat am 20. Juli 2021 Vorschläge über ein Gesetzgebungspaket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung sowie zur Schaffung einer neuen EU-Behörde für Geldwäschebekämpfung präsentiert. Mit der neuen Initiative im Rahmen der EU-Strategie für eine Sicherheitsunion für den Zeitraum 2020 bis 2025 möchte die EU-Kommission die Aufdeckung verdächtiger Transaktionen und Straftaten im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekämpfen. Die vorgelegten Verbesserungsvorschläge des EU-Rahmens sind ein wichtiger Bestandteil für den Schutz der Europäerinnen und Europäer vor Terrorismus und organisiertem Verbrechen.

EU-Kommissarin McGuinness: "Geldwäsche ist eine klare und reale Bedrohung für Bürgerinnen und Bürger"

Valdis Dombrovskis, Kommissionsvizepräsident und EU-Kommissar für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen, erklärte dazu: "Jeder neue Geldwäscheskandal ist einer zu viel – und zugleich ein Weckruf, dass wir weiter daran arbeiten müssen, die Lücken in unserem Finanzsystem zu schließen. Wir haben in den vergangenen Jahren riesige Fortschritte erzielt, sodass unsere Geldwäschevorschriften nunmehr zu den strengsten der Welt gehören. Doch wollen wir sicherstellen, dass sie tatsächlich Biss haben, müssen sie nun einheitlich und unter enger Aufsicht angewandt werden. Dies ist der Grund, warum wir heute diese mutigen Schritte unternehmen, um Geldwäsche zu unterbinden und Kriminelle daran zu hindern, sich ihre unrechtmäßigen Erträge in die eigene Tasche zu stecken."

Die für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissarin Mairead McGuinness ergänzte: "Geldwäsche ist eine klare und reale Bedrohung für Bürgerinnen und Bürger, demokratische Institutionen und das Finanzsystem. Wir dürfen das Ausmaß des Problems nicht unterschätzen und müssen die Schlupflöcher für Kriminelle schließen. Mit dem heute vorgelegten Paket intensivieren wir unsere Bemühungen, das Waschen schmutzigen Geldes über das Finanzsystem zu stoppen. Wir verstärken die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten und schaffen eine neue Behörde für die Geldwäschebekämpfung. Diese Maßnahmen werden uns dabei helfen, die Integrität von Finanzsystem und Binnenmarkt zu schützen.

Die Vorschläge der EU-Kommission bestehen aus verschiedenen Gesetzgebungsempfehlungen und beziehen sich unter anderem auf neue Verordnungen im Bereich Kundensorgfaltspflicht und wirtschaftliches Eigentum, Vorschriften und Bestimmungen zur Umsetzung in nationales Recht und Rückverfolgungen von Krypto-Transfers. Ergänzt wird das Paket durch eine Verordnung zur Schaffung einer neuen EU-Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Das vorgeschlagene Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Detail:

  • Eine neue EU-Behörde für die Geldwäschebekämpfung (Anti-Money Laundering Authority, kurz AMLA) soll die Aufsicht über die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung in der EU verändern und die Kooperation und Koordinierung zwischen den zentralen Meldestellen (Financial Intelligence Units, kurz FIU) beziehungsweise den nationalen Behörden verbessern. Hierzu soll die neue Behörde ein einheitliches integriertes System für die EU-weite Beaufsichtigung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung schaffen und einige der risikoreichsten Finanzinstitute direkt beaufsichtigen oder bei unmittelbar drohenden Risiken Sofortmaßnahmen einleiten.
  • Mit neuen Bestimmungen in Bezug auf die Kundensorgfaltspflicht, wirtschaftliches Eigentum, Befugnissen und Aufgaben von Aufsichtsbehörden sowie zentralen Meldestellen möchte die EU-Kommission gezielt gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgehen. Das Maßnahmenpaket sieht eine Verknüpfung bestehender nationaler Bankkontenregister und erweiterte Zugriffsbefugnisse auf Informationen über Bankkonten und Schließfächer vor. Strafverfolgungsbehörden sollen ebenfalls Zugang zu diesem System erhalten, um so grenzübergreifende Ermittlungen zu beschleunigen.
  • Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass Transfers von Krypto-Werten wie Bitcoins nachverfolgt werden können und alle Krypto-Dienstleistungsanbieter unter die EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fallen. Des Weiteren soll die Nachverfolgung und Feststellung von Kundenidentitäten gewährleistet und anonyme "Krypto-Geldbörsen" untersagt werden, um die potenzielle Nutzung für Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungszwecke zu verhindern und aufzudecken.
  • In etwa zwei Dritteln der EU-Mitgliedstaaten besteht eine Barzahlungsobergrenze, welche allerdings unterschiedlich hoch ist. Die EU-Kommission schlägt daher ein einheitliches EU-weites Barzahlungslimit von 10.000 Euro vor. Mit der vorgeschlagenen Begrenzung hoher Barzahlungen soll Geldwäsche entgegenwirkt und der illegale Zahlungsverkehr erschwert werden.

Nächste Schritte

Nach der Erörterung der genannten Gesetzgebungsvorschläge durch das Europäische Parlament und den Rat sowie dem abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren könnte die künftige Geldwäschebekämpfungsbehörde bereits 2024 ihre Arbeit aufnehmen.

Hintergrund: Der Kampf gegen Geldwäsche als europäische und internationale Herausforderung

Mit den neuen Gesetzesvorschlägen möchte die EU-Kommission gezielt gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ankämpfen und Gesetzeslücken im nationalen Recht der EU-Mitgliedstaaten schließen, um die Finanzstabilität und die Sicherheit in der EU zu garantieren. Das Gesetzgebungspaket löst die Zusagen der EU-Kommission aus dem Aktionsplan für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ein, der von der EU-Kommission am 7. Mai 2020 angenommen wurde.

Geldwäsche und daraus resultierende illegale Geldtransfers betreffen nicht nur die Europäische Union, sondern die ganze Welt. Um nachhaltig gegen den Umlauf von illegal erwirtschaftetem Geld anzukämpfen, kooperiert die EU-Kommission seit längerem mit internationalen Partnern – beispielsweise mit der Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung" (Financial Action Task Force, FATF), die in diesem Zusammenhang Entwicklungen weltweit beobachtet und Empfehlungen an Länder weitergibt.

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