Grundsatzeinigung über Investitionsabkommen zwischen der EU und China

Am 30. Dezember 2020 haben die EU und China die Verhandlungen über ein umfassendes Investitionsabkommen abgeschlossen. Das Abkommen soll ein besseres Gleichgewicht innerhalb der Handelsbeziehungen zwischen der EU und China schaffen, da China sich nun verpflichtet, sich in einer Reihe von Schlüsselsektoren für die EU zu öffnen.

Staatspräsident der Volksrepublik China Xi Jinping, Präsident des Europäischen Rates Charles Michel, Bundeskanzlerin der der Bundesrepublik Deutschland Angela Merkel, Staatspräsident von Frankreich Emmanuel Macron, Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen

Neue Verpflichtungen für China

Die politische Einigung über den Abschluss eines umfassenden Investitionsabkommens mit China (Comprehensive Agreement on Investment/CAI) wurde während einer Videokonferenz zwischen dem chinesischen Präsidenten Xi Jinping, der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, dem Präsidenten des Europäischen Rates, Charles Michel, und der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel am 30. Dezember 2020 im Namen des deutschen EU-Ratsvorsitzes 2020, sowie dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron nach 7 Jahren und 36 Verhandlungsrunden erzielt. Die 3 Kernelemente des CAI sind Marktzugang, gleiche Wettbewerbsbedingungen (Level Playing Field) sowie Nachhaltigkeit. Es ist das ehrgeizigste Investitionsabkommen, das China jemals mit einem Drittland geschlossen hat.

China verpflichtet sich damit zu einem umfassenden Marktzugang für EU-Investoren, einschließlich einiger neuer wichtiger Marktöffnungen. China verspricht auch, eine faire Behandlung von EU-Unternehmen sicherzustellen, damit diese in China unter besseren Wettbewerbsbedingungen konkurrieren können. Dies betrifft unter anderem Vorgaben für staatseigene Unternehmen, die Transparenz von Subventionen und Regeln zur Verhinderung von erzwungenem Technologietransfer. Zudem hat China auch ehrgeizigen Bestimmungen zur nachhaltigen Entwicklung zugestimmt, einschließlich Verpflichtungen zur Zwangsarbeit und der Ratifizierung der einschlägigen grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation(IAO).

Ein neues Gleichgewicht

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, erklärte: "Das heutige Abkommen ist ein wichtiger Meilenstein in unseren Beziehungen zu China und für unsere wertebasierte Handelsagenda. Es wird europäischen Investoren einen beispiellosen Zugang zum chinesischen Markt bieten und unseren Unternehmen ermöglichen, zu wachsen und Arbeitsplätze zu schaffen. Zugleich wird China auch zu ehrgeizigen Grundsätzen in Bezug auf Nachhaltigkeit, Transparenz und Nichtdiskriminierung verpflichtet. Das Abkommen wird unsere wirtschaftlichen Beziehungen zu China wieder ins Gleichgewicht bringen."

Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident und EU-Handelskommissar, ergänzte: "Dieser Deal wird den europäischen Unternehmen einen wichtigen Auftrieb in einem der größten und am schnellsten wachsenden Märkte der Welt geben und ihnen dabei helfen, in China zu operieren und im Wettbewerb zu bestehen. Zudem verankert es unsere wertebasierte Handelsagenda mit einem unserer größten Handelspartner. China geht verbindliche Verpflichtungen in den Bereichen Umwelt, Klimawandel und Bekämpfung der Zwangsarbeit ein. Wir werden eng mit China zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass alle Verpflichtungen vollständig eingehalten werden."

Die in diesem Abkommen ausgehandelten Regeln setzen hohe Maßstäbe in Bezug auf Transparenz, gleiche Wettbewerbsbedingungen, Marktzugangsverpflichtungen und nachhaltige Entwicklung. Die Arbeit der EU an geplanten autonomen Maßnahmen in Bereichen wie Subventionen oder Sorgfaltspflicht soll vorrangig fortgesetzt werden.

Umfassendes Investitionsabkommen zwischen der EU und China im Überblick

  • Ehrgeizige Öffnung und gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische Investitionen
    • In Bezug auf den Marktzugang für EU-Unternehmen ist China umfassende Verpflichtungen in Bezug auf das verarbeitende Gewerbe eingegangen, dem wichtigsten Sektor für EU-Investitionen in China. Das verarbeitende Gewerbe macht mehr als die Hälfte der gesamten EU-Investitionen aus, davon 28 Prozent für den Automobilsektor und 22 Prozent für Grundstoffe. Dies umfasst unter anderem die Herstellung von Elektroautos, Chemikalien, Telekommunikations- und medizinischen Geräten.
    • China verpflichtet sich auch zu EU-Investitionen in verschiedenen Dienstleistungssektoren wie Cloud-Diensten, Finanzdienstleistungen, privater Gesundheitsversorgung (private Spitäler), Umweltdienstleistungen, internationalem Seeverkehr und Luftverkehrsdiensten. Auch Forschung und Entwicklung (biologische Ressourcen) sowie "new energy vehicles" sind davon umfasst.
    • In den vom Abkommen abgedeckten Sektoren werden europäische Unternehmen an Sicherheit und Vorhersehbarkeit für ihre Geschäftstätigkeit gewinnen, da China den Zugang nicht mehr verbieten oder neue diskriminierende Praktiken einführen kann.
    • Das Investitionsabkommen soll dazu beitragen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU-Investoren zu schaffen, indem es sehr klare Regeln für chinesische Staatsunternehmen – die rund 30 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) des Landes beitragen – Transparenz der Subventionen, erzwungene Technologietransfers und andere wettbewerbsverzerrenden Praktiken festlegt.
    • Die Vereinbarung enthält auch Garantien, die es europäischen Unternehmen erleichtern sollen, Genehmigungen zu erhalten und Verwaltungsverfahren abzuschließen. Zudem sichert es europäischen Unternehmen den Zugang zu chinesischen Normungsgremien.
    • Führungs- und Fachkräfte aus EU-Unternehmen dürfen bis zu 3 Jahre ohne Einschränkungen wie Arbeitsmarktprüfungen oder -quoten in chinesischen Tochterunternehmen arbeiten. Vertreter von EU-Investoren können vor einer Investition zu Besuchszwecken frei einreisen.
  • Einbettung von Nachhaltigkeit in die Investitionsbeziehungen
    • Mit dem umfassenden Investitionsabkommen gehen die Parteien eine wertebasierte Investitionsbeziehung ein, die sich auf Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung stützt. Dies ist das erste Mal, dass China mit einem Handelspartner solch ehrgeizigen Bestimmungen zustimmt. China verpflichtet sich unter anderem in den Bereichen Arbeit und Umwelt, die Schutzstandards nicht zu senken, um Investitionen anzuziehen, seinen internationalen Verpflichtungen nachzukommen und ein verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln seiner Unternehmen zu fördern. China hat außerdem zugestimmt, das Pariser Klimaschutzübereinkommen und die von ihm ratifizierten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) wirksam umzusetzen. China hat sich auch bereit erklärt, weitere und nachhaltige Anstrengungen zu unternehmen, um die grundlegenden Übereinkommen der IAO über Zwangsarbeit zu ratifizieren. Wie in anderen europäischen Handelsabkommen soll in Fragen der nachhaltigen Entwicklung ein solider Durchsetzungsmechanismus mit einem unabhängigen Sachverständigengremium angewandt werden. Dies ermöglicht eine transparente Beilegung von Streitigkeiten unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft.
  • Durchsetzung
    • Die Umsetzung der im Abkommen enthaltenen Verpflichtungen wird auf EU-Seite durch den Exekutiv-Vizepräsidenten und auf der Seite Chinas durch den stellvertretenden Ministerpräsidenten überwacht. Der dem Abkommen zugrundeliegende zwischenstaatliche Streitbeilegungsmechanismus erfüllt laut EU-Kommission die höchsten Standards, die bereits in bestehenden EU-Handelsabkommen festgelegt sind. Mit dem Abkommen wird auch eine spezielle Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Umsetzung von Fragen der nachhaltigen Entwicklung auch in den Bereichen Arbeit und Klima verfolgen soll.
  • Fortsetzung der Verhandlungen über den Investitionsschutz
    • Die erzielte Einigung beinhaltet die Verpflichtung beider Seiten, die Verhandlungen über den Investitionsschutz und die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten innerhalb von 2 Jahren nach Unterzeichnung des Investitionsabkommens abzuschließen. Das gemeinsame Ziel besteht darin, auf modernisierte Schutzstandards und eine Streitbeilegung hinzuarbeiten, die den im Rahmen der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) durchgeführten Arbeiten im Hinblick auf einen multilateralen Investitionsgerichtshof Rechnung trägt. Das Ziel der EU bleibt die Modernisierung und Ersetzung der bestehenden bilateralen Investitionsabkommen der 27 EU-Mitgliedstaaten mit China.

Die nächsten Schritte

Beide Seiten arbeiten bis Mitte Februar 2021 daran, den Wortlaut des Abkommens fertigzustellen, der anschließend juristisch überarbeitet und auch sprachjuristisch überprüft und übersetzt ("legal scrubbing") werden muss, bevor er dem Rat und dem Europäischen Parlament zur Annahme vorgelegt werden kann. Mit einer Unterzeichnung ist frühestens zu Jahresbeginn 2022 zu rechnen.

Bilanz der gesamten EU-China-Agenda ebenfalls Teil der Gespräche

Während der Videokonferenz am 30. Dezember 2020 gingen die Staats- und Regierungsspitzen auf beiden Seiten auch auf den Klimawandel, die COVID-19-Pandemie, die Situation in Hongkong und die Menschenrechte ein. Sie nahmen eine Bestandsaufnahme der gesamten EU-China-Agenda vor und stellten wichtige Fortschritte in einer Reihe von Schlüsselthemen fest. Ferner brachte die EU die Verhandlungen über die Strategische Agenda 2025 für die Zusammenarbeit zur Sprache. Angesichts der erheblichen Fortschritte bei den Verhandlungen über ein umfassendes Investitionsabkommen schlug sie vor, dass die Verhandlungsführer beider Seiten ihre Arbeit wiederaufnehmen sollten. Die EU-Seite bekräftigte ihre Einladung an Präsident Xi zum Treffen der Führungsspitzen der EU und Chinas, an dem die Staats- und Regierungsspitzen der EU-Mitgliedstaaten teilnehmen werden und das 2021 in Brüssel stattfinden soll.

Hintergrundinformation: Wirtschaftsbeziehungen der EU mit China

China ist nach den USA der zweitgrößte Handelspartner der EU, die EU wiederum ist Chinas größter Handelspartner. Die kumulierten Direktinvestitionsflüsse der EU nach China haben in den letzten 20 Jahren über 140 Milliarden Euro erreicht. Der Wert chinesischer Direktinvestitionen in der EU beläuft sich auf fast 120 Milliarden Euro.

Europäische Unternehmen investieren in China vorrangig in folgenden Bereichen: Automobilsektor, Grundstoffe einschließlich Chemikalien, Finanzdienstleistungen, Landwirtschaft/Lebensmittel und Konsumgüter.

China ist die größte Importquelle der EU und der zweitgrößte Exportmarkt. China und Europa handeln durchschnittlich über eine Milliarde Euro pro Tag.

Die wichtigsten Importe der EU aus China sind:

  • Industrie- und Konsumgüter,
  • Maschinen und Geräte sowie
  • Schuhe und Bekleidung.

Die Hauptexportgüter der EU nach China sind:

  • Maschinen und Geräte,
  • Kraftfahrzeuge,
  • Flugzeuge und
  • Chemikalien.

Der Handel mit Dienstleistungen zwischen der EU und China macht mehr als 10 Prozent des gesamten Warenhandels, die Dienstleistungsexporte der EU 19 Prozent der gesamten Warenexporte der EU aus.

Die europäischen Unternehmen profitieren durch den Abschluss des Investitionsabkommens künftig vom Zugang zum chinesischen Markt mit insgesamt 1,4 Milliarden Menschen.

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