"Fit for Future"-Plattform zur Vereinfachung von EU-Rechtsvorschriften

Hochrangige Expertinnen- und Expertengruppe unterstützt die EU-Kommission bei der Effizienzsteigerung von geltenden Rechtsvorschriften im Rahmen der Plattform "Fit for Future" (F4F). Beteiligen auch Sie sich mit Vorschlägen zur Vereinfachung und Modernisierung bestehender Gesetze!

Symbolic - Justice

Auf der Grundlage des jährlichen Arbeitsprogrammes der EU-Kommission und als Teil des EU-Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) wurde die Plattform "Fit for Future" (F4F) ins Leben gerufen. Die Plattform wird von hochrangigen Expertinnen und Experten, die sich aus den EU-Mitgliedstaaten, dem Ausschuss der Regionen, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und sonstigen Stakeholdern zusammensetzt, geleitet und soll die Europäische Union dabei unterstützen, bestehende Gesetze zu vereinfachen, den regulatorischen Aufwand zu verringern und sicherzustellen, dass EU-Regulierungen zukunftsfähig sind.

Im Rahmen der Plattform wird geprüft, ob die Ziele der geltenden Rechtsvorschriften angesichts neuer Herausforderungen – beispielsweise im Zusammenhang mit der Digitalisierung – effizient erreicht werden können. Dabei möchte die EU-Kommission sicherstellen, dass die EU-Rechtsvorschriften Bürgerinnen und Bürgern sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) nützen. Die Plattform baut auf 15 Themen auf, die ein breites Spektrum von Sektoren abdecken: Wettbewerb, Finanzen, Gesundheit, Umwelt, Statistik, Verkehr, Zoll und Binnenmarkt.

Beteiligen Sie sich jetzt!

Haben auch Sie Vorschläge zur Vereinfachung und Modernisierung bestehender Gesetze und zur Reduzierung der regulatorischen Belastungen? Dann beteiligen Sie sich jetzt an der "Fit for Future"-Plattform.

Werfen Sie einen Blick auf die Liste der Themen im Arbeitsprogramm und teilen Sie Ihre Ideen, um deren Digitalisierungspotenzial zu erhöhen, um Verfahren und Verpflichtungen im Zusammenhang mit Kennzeichnung, Zulassungen und Berichterstattung zu vereinfachen oder um Überschneidungen und Unsicherheiten zu vermeiden.

Die Vorschläge können das ganze Jahr über zugesandt werden. Ideen, die bis zum 30. April 2021 bei der EU-Kommission eingehen, werden im Rahmen des Arbeitsprogramms der Plattform für das gleiche Jahr analysiert. Beteiligungen, die später eintreffen oder zusätzlichen Themen beinhalten, werden im Rahmen des Arbeitsprogramms des nächsten Jahres berücksichtigt.

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