EU-Kommission will lebenslanges Lernen fördern

Nach dem Willen der EU-Kommission sollen künftig Erwachsene jeden Alters besseren Zugang zu Lern- und Weiterbildungsmöglichkeiten bekommen. Die Europäische Kommission hat Vorschläge präsentiert, nach denen jede Bürgerin und jeder Bürger Anspruch auf individuelle Bildungsangebote erhalten soll

Vizepräsident der Europäischen Kommission Margaritis Schinas, Europäischer Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte Nicolas Schmit

Am 10. Dezember 2021 hat die Europäische Kommission Vorschläge für Empfehlungen des Rates zu individuellen Lernkonten und Belegen für Lernergebnisse – sogenannten "Microcredentials" – vorgelegt. Durch diese Maßnahmen sollen die EU-Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung des auf dem Sozialgipfel in Porto von Mai 2021 gebilligten Ziels unterstützt werden, bis 2030 mindestens 60 Prozent aller Erwachsenen in der EU jährlich eine Weiterbildungsmaßnahme zu ermöglichen.

Solide Kompetenzen stellen nach Ansicht der Europäischen Kommission ein wichtiges Fundament für Inklusion und sozialen Aufstieg dar und dienen damit auch der Wirtschaft, die qualifizierte Arbeitskräfte für Wachstum und Innovation benötigt. Nur mit den "richtigen" Kompetenzen von Arbeitskräften kann künftig der digitale und ökologische Wandel gelingen.

Der Umschulungs- und Weiterbildungsbedarf sei durch die Covid-19-Pandemie und einen sich verändernden Arbeitsmarkt gestiegen, so die Europäische Kommission. Oft würden aus Zeit- oder Geldmangel keine neuen Kompetenzen erworben oder bestehende nicht erweitert, vorhandene Lernangebote seien vielfach gar nicht bekannt. Beispielsweise werden nach Angaben der Kommission an über 90 Prozent der Arbeitsplätze in fast allen Branchen bereits digitale Kompetenzen benötigt.

Die am 10. Dezember 2021 angenommenen Vorschläge für individuelle Lernkonten und Microcredentials solle es den Europäerinnen und Europäern ermöglichen und erleichtern, Lernangebote zu finden und Beschäftigungschancen wahrzunehmen.

Individuelle Lernkonten: Virtueller "Geldspeicher" für Bildungsansprüche

Virtuelle "Geldbörsen" für Bildungsansprüche sollen für alle Menschen im erwerbsfähigen Alter verfügbar sein und den Zugang zu Weiterbildungsangeboten EU-weit sicherstellen, unabhängig davon, ob ein Beschäftigungsverhältnis besteht oder nicht, so ein Vorschlag der Europäischen Kommission.

In Abstimmung mit den Sozialpartnern sollen die Mitgliedstaaten: 

  • individuelle Lernkonten einrichten und allen Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter Weiterbildungsansprüche gewährleisten
  • eine Liste arbeitsmarktrelevanter und qualitätsgesicherter Weiterbildungsangebote festlegen, die für eine Finanzierung aus den individuellen Lernkonten infrage kommen, und diese Liste in einem digitalen Verzeichnis zugänglich machen, das sich zum Beispiel über Mobilgeräte abfragen lässt
  • Beratungs- und Validierungsmöglichkeiten für bereits erworbene Kompetenzen schaffen und bezahlten Ausbildungsurlaub einführen

Microcredentials: Nachweise über erzielte Lernergebnisse in Kursen oder Schulungen

Sogenannte "Microcredentials" bescheinigen Lernergebnisse, die im Rahmen einer kleineren Lernerfahrung (zum Beispiel bei einem kurzen Kurs oder einer Schulung) erzielt worden sind. Die Europäische Kommission will mit ihrem Vorschlag sicherstellen, dass Microcredentials institutions-, unternehmens-, branchen- und grenzübergreifend funktionieren. Hierzu sollten sich die Mitgliedstaaten nach Vorstellung der Europäischen Kommission auf folgendes einigen:

  • eine gemeinsame Definition für Microcredentials
  • Standardelemente für die Beschreibung von Microcredentials
  • Schlüsselprinzipien für die Entwicklung und Ausstellung von Microcredentials

Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass Microcredentials von hoher Qualität sind und auf transparente Weise ausgestellt werden. Auch bei Lernenden, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitsuchenden, die einen realen Nutzen aus den Microcredentials ziehen, soll dies die Akzeptanz der Lernergebnisse fördern. Der Vorschlag umfasst zudem Empfehlungen zur Berücksichtigung von Microcredentials in den Strategien für die allgemeine und berufliche Bildung und den Arbeitsmarkt. So soll es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden, auf inklusive, maßgeschneiderte Art und Weise neue oder ergänzende Kompetenzen zu erwerben. Das europäische Konzept für Microcredentials ist eine der zentralen Leitinitiativen für die Verwirklichung eines Europäischen Bildungsraums bis 2025. Microcredentials können in den Katalog von Lernangeboten aufgenommen werden, die mit den individuellen Lernkonten genutzt werden können.

"Um einen gerechten Übergang zu gewährleisten, ist es wichtig, dass jeder Mensch unabhängig von seiner persönlichen Situation flexible, modulare und leicht zugängliche Lern- und Weiterbildungsmöglichkeiten nutzen kann. Der europäische Ansatz für Microcredentials wird die Anerkennung und Validierung dieser Lernerfahrungen erleichtern. Er wird die Rolle der Hochschulen und Berufsbildungseinrichtungen bei der Verwirklichung des lebenslangen Lernens in der gesamten EU stärken und es ihnen ermöglichen, sich für ein breiteres, vielfältigeres Spektrum von Lernenden zu öffnen", erklärte Mariya Gabriel, Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend.

Nächste Schritte: Verhandlung der Vorschläge mit den EU-Ländern

Als nächstes werden die Vorschläge mit den Mitgliedstaaten verhandelt. Nach der Annahme durch den Rat wird die Kommission die Mitgliedstaaten, die Sozialpartner und weitere relevante Partner bei der Umsetzung der Empfehlungen des Rates unterstützen. Die Berichterstattung über die individuellen Lernkonten und das Monitoring erfolgen im Rahmen des Zyklus des Europäischen Semesters.

Hintergrund: Bildung und lebenslanges Lernen in Europäischer Säule sozialer Rechte verankert

Das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen ist in Grundsatz 1 der Europäischen Säule sozialer Rechte festgeschrieben. Alle Menschen sollten kontinuierlich Zugang zu hochwertiger allgemeiner und beruflicher Bildung haben, und sie sollten Angebote für die Kompetenzentwicklung gemäß ihren Bedürfnissen auswählen können. Mit entsprechenden Kompetenzen soll so auch dem kontinuierlichen Wandel in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt in puncto Anforderungen und Arbeitskräftebedarf begegnet werden.

Aus Sicht der Europäischen Kommission nehmen derzeit zu wenige Menschen nach ihrer Erstausbildung an regelmäßigen Lernaktivitäten teil: Das Ziel sei, dass 60 Prozent aller Erwachsenen bis 2030 jedes Jahr an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen sollten. 2016 seien es beispielsweise nur 37 Prozent der EU-Bürgerinnen und Bürger gewesen.

Die Vorschläge für eine Empfehlung des Rates zu individuellen Lernkonten und für eine Empfehlung des Rates zu Microcredentials für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit sind die letzten der 12 Leitinitiativen, die im Rahmen der Europäischen Kompetenzagenda und des Aktionsplans zur Europäischen Säule sozialer Rechte angekündigt worden waren. Das europäische Konzept für Microcredentials ist zugleich auch eine der zentralen Leitinitiativen für die Verwirklichung eines Europäischen Bildungsraums bis zum Jahr 2025.

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