Hochwasserschäden 2024 in Mitteleuropa: Österreich erhält 42,8 Millionen Euro aus EU-Solidaritätsfonds

6 Länder, die im Herbst 2024 von Hochwasser am stärksten betroffen waren, sollen insgesamt 280 Millionen Euro aus dem EU-Solidaritätsfonds erhalten – Für Österreich sind 42,8 Millionen Euro vorgesehen

Hochwassergebiet in Ostdeutschland
Foto: Europäische Union

Die Europäische Kommission legte am 27. Mai 2025 einen Vorschlag zur Bereitstellung von insgesamt 280 Millionen Euro aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union (auf Englisch: "European Union Solidarity Fund", kurz: EUSF) vor. Die Mittel sollen 6 europäische Länder, die im Herbst 2024 von verheerenden Überschwemmungen betroffen waren, bei der Behebung der Hochwasserschäden finanziell unterstützen: Österreich, Tschechien, Polen, die Slowakei, Bosnien und Herzegowina sowie die Republik Moldau.

Exekutiv-Vizepräsident Fitto: "Kommission steht in voller Solidarität mit den betroffenen Gemeinschaften"

Raffaele Fitto, Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen Kommission für Kohäsion und Reformen, erklärte dazu:

"Diese verheerenden Überschwemmungen haben tiefgreifende Auswirkungen in ganz Mitteleuropa und darüber hinaus hinterlassen. Die Kommission steht in voller Solidarität mit den betroffenen Gemeinschaften. Der EU-Solidaritätsfonds ist ein greifbarer Ausdruck unseres Engagements, den EU-Mitgliedstaaten und Partnerländern dabei zu helfen, sich rasch zu erholen und widerstandsfähig wieder aufzubauen."

Knapp 43 Millionen Euro für Österreich

Österreich soll 42,8 Millionen Euro aus dem EU-Solidaritätsfonds erhalten, 114 Millionen Euro sind für Tschechien, 76 Millionen Euro für Polen, 2,1 Millionen Euro für die Slowakei, 45,7 Millionen Euro für Bosnien und Herzegowina sowie 195.200 Euro für die Republik Moldau vorgesehen. Diese Beträge sollen die Kosten für die Behebung der umfangreichen Schäden mildern, die durch außergewöhnlich starke Regenfälle und anschließende Überschwemmungen im Herbst 2024 verursacht worden waren.

Unterstützung für Infrastruktur, Bevölkerung und Kulturerbe

Die geplanten Hilfen aus dem EUSF sollen nach Angaben der Europäischen Kommission verschiedene Bereiche der Katastrophenbewältigung abdecken. Dazu zählen unter anderem die Reparatur zerstörter Infrastruktur wie Straßen, Brücken und öffentlicher Gebäude. Ebenso vorgesehen sind Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, etwa durch Notunterkünfte und die Wiederherstellung wichtiger Versorgungsleistungen.

Darüber hinaus soll die Hilfe auch für präventive Maßnahmen eingesetzt werden, etwa zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Absicherung vor künftigen Naturkatastrophen. Auch die Reinigung betroffener Gebiete sowie der Schutz von Kulturerbestätten gehören zum finanziellen Umfang der geplanten EU-Hilfe.

Herbst 2024: Überschwemmungen infolge des Sturms "Boris"

Die Überschwemmungen, die den Hilfsmaßnahmen zugrunde liegen, ereigneten sich im September und Oktober 2024. Ausgelöst wurden sie durch den Sturm "Boris", der mit extremen Regenfällen über Mitteleuropa hinweg gezogen war. Zunächst waren Österreich und Tschechien am stärksten betroffen; danach dehnten sich die Überschwemmungen auf Polen und andere Länder der Region aus. Als besonders dramatisch erwiesen sich die Auswirkungen des Hochwassers Anfang Oktober 2024 in Bosnien und Herzegowina, wo es zu Sturzfluten und Erdrutschen kam. Die Lage führte auf Ersuchen von Tschechien und Polen auch zur Aktivierung des "EU-Katastrophenschutzverfahrens". Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, besuchte im September 2024 betroffene Gebiete und brachte vor Ort die Solidarität und Unterstützung der EU zum Ausdruck.

Die nächsten Schritte

Bevor die finanzielle Unterstützung ausgezahlt werden kann, muss der Kommissions-Vorschlag vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU bestätigt werden. Nach Zustimmung der beiden gesetzgebenden Institutionen wird die EU-Kommission die Freigabe der Mittel durch entsprechende Durchführungsbeschlüsse veranlassen. Die Auszahlung soll dann in einer einzigen Tranche erfolgen, um den Wiederaufbau zügig voranzutreiben.

Hintergrund: Der Solidaritätsfonds der EU

Der im Jahr 2002 geschaffene EU-Solidaritätsfonds dient der Unterstützung von EU-Mitgliedstaaten und Beitrittskandidatenländern im Falle schwerer Naturkatastrophen oder großer Gesundheitskrisen. Seit seiner Gründung wurde der Fonds bei insgesamt 137 Katastrophenfällen "angezapft" – darunter bei 117 Naturereignissen und 20 gesundheitlichen Notständen. Dabei sind bislang über 9,6 Milliarden Euro an 24 EU-Mitgliedstaaten sowie an das Vereinigte Königreich und 4 Bewerberländer (Albanien, Montenegro, Serbien und die Türkei) ausgezahlt worden.

Die Mittel können auch rückwirkend für ab dem 1. Tag einer Katastrophe eingeleitete Notfallmaßnahmen verwendet werden. Aufgrund der wachsenden Zahl und Intensität von Naturkatastrophen können die EU-Mitgliedstaaten künftig zusätzlich Mittel aus der Kohäsionspolitik im Rahmen der 2024 erlassenen RESTORE-Verordnung (Verordnung über Regionale Soforthilfe für den Wiederaufbau; auf Englisch: "Regional Emergency Support to Reconstruction") einsetzen, um die Hilfen aus dem EUSF gezielt zu ergänzen.

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