Nationaler Sicherheitsrat

Der Nationale Sicherheitsrat ist das zentrale Beratungsgremium der Bundesregierung in Angelegenheiten der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Beschlüsse des Nationalen Sicherheitsrates

Im Herbst 2001 beschloss der Nationalrat mit den Stimmen aller im Parlament vertretenen Parteien die Einrichtung des Nationalen Sicherheitsrates. Das Gesetz trat mit 16. November 2001 in Kraft.

Der Nationale Sicherheitsrat ist das zentrale Beratungsgremium der Bundesregierung in Angelegenheiten der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Komplexe Bedrohungsformen, wie etwa Terrorismus und organisierte Kriminalität, sowie die zunehmende Teilnahme Österreichs am internationalen Krisenmanagement im Rahmen der EU und der NATO Partnerschaft für den Frieden erfordern einen ganzheitlichen Ansatz. Durch die Zusammensetzung des Nationalen Sicherheitsrates ist eine derartige umfassende und multidisziplinäre Problemlösung gewährleistet.

Mit der Einrichtung des Nationalen Sicherheitsrates wurden der Landesverteidigungsrat und der Rat für Fragen der österreichischen Integrationspolitik als eigenständige Gremien aufgelöst. Der Rat für Auswärtige Angelegenheiten (bei Abtretung von Zuständigkeiten an den Nationalen Sicherheitsrat) und der bisherige Rat für Fragen der österreichischen Integrationspolitik wurden im Rat für Fragen der österreichischen Integration- und Außenpolitik zusammengeführt.

Rechtsgrundlage

Beschlüsse des Nationalen Sicherheitsrates