Bauer: Setzen weiteren konkreten Schritt zum Schutz von Frauen und Mädchen in Österreich

Präsentation des Schutzbriefs gegen weibliche Genitalverstümmelung

Integrations- und Familienministerin Claudia Bauer präsentierte bei einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt gemeinsam mit Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner und Hilde Wolf, Leiterin der Koordinationsstelle FGM/C den Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung (FGM). Laut einer Studie der MedUni Wien in Kooperation mit der FGM/C-Koordinationsstelle sind in Österreich rund 11.000 Mädchen und Frauen von Genitalverstümmelung betroffen sowie bis zu 3.000 Mädchen potenziell gefährdet.

"Genitalverstümmelung ist keine harmlose Tradition. Genitalverstümmelung ist eine Form kultureller Gewalt an kleinen Mädchen, die lebenslange Folgen für die Psyche und die Gesundheit von Frauen und Mädchen bedeutet und ein lebenslanges Leiden nach sich zieht. Mit dem Schutzbrief setzen wir einen weiteren konkreten Schritt, um insbesondere Frauen und Mädchen in Österreich bestmöglich zu schützen."
Familienministerin Claudia Bauer
"Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Mädchen hat die Bundesregierung klar gemacht: Der Schutz von Frauen und Mädchen hat Top-Priorität. Und wir handeln: Wir setzen die vereinbarten Maßnahmen Schritt für Schritt um. Der heute präsentierte Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung ist ein weiterer konkreter Schritt. Wir müssen hinschauen, bevor Gewalt passiert, Betroffene unterstützen und Täter konsequent zur Verantwortung ziehen. Die körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung jedes Mädchens sind nicht verhandelbar."
Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner

Klare gesetzliche Regelungen in Österreich

Aus der Sicht von Bundesministerin Bauer braucht es drei Punkte, um Frauen und Mädchen vor dieser Form der Gewalt bestmöglich zu schützen: Klare gesetzliche Regelungen, kompetente Anlauf- und Beratungsstellen sowie gute Prävention und Bewusstseinsarbeit.

Hinsichtlich klarer gesetzlicher Regelungen hielt Ministerin Bauer fest, dass Genitalverstümmelung in Österreich verboten sei und hart bestraft werde, auch wenn sie im Ausland durchgeführt wird. Damit gelte für FGM in Österreich eine Sonderregel, üblicherweise würden nur Straftaten unter das Strafrecht fallen, die in Österreich begangen werden. "Eltern muss also klar sein, dass sie und alle Beteiligten in Österreich dafür mit bis zu 15 Jahren Gefängnis bestraft werden, wenn sie ihren Töchtern, das antun", hielt die Familienministerin fest.

Aufklärung zu FGM in Eltern-Kind-Pass aufgenommen

Zum Bereich kompetente Anlauf und Beratungsstellen leiste die Koordinationsstelle extrem wichtige Arbeit, indem sie österreichweit Beratung, Aufklärung, Vernetzung und Bewusstseinsbildung leiste. "Mein besonderer Dank gilt hier Hilde Wolf und ihrem kompetenten Team, das die Erarbeitung dieses Schutzbriefes geleitet hat – genau diese Form von Unterstützung schützt Frauen und Mädchen ganz konkret", so Bauer.

Weiters sei die Aufklärung und Dokumentation von FGM/C im neuen Untersuchungsprogramm des Eltern Kind Passes verankert worden. Damit gebe man Ärztinnen und Ärzten ein ganz konkretes Instrument, um schwangere Frauen, die selbst betroffen sind, über das Verbot in Österreich aufzuklären und die nächste Generation an Mädchen besser zu schützen.

"Zudem erachte ich das Integrationspflichtgesetz als eine ganz wichtige frauenpolitische Maßnahme, auch im Kampf gegen die unterschiedlichsten Formen kultureller Gewalt. Wir wissen, dass viele Frauen keinen Zugang zu Information, Aufklärung, Hilfe und Beratung haben. Wenn Integration freiwillig bleibt, so wie bisher, dann bleiben genau diese Frauen und Mädchen in den kommenden Generationen zurück", so Ministerin Bauer.

Schutzbrief wichtiger Baustein für Prävention und Bewusstseinsarbeit

Ein weiterer enorm wichtiger Baustein in der Präventions- und Bewusstseinsarbeit sei nun der heute vorgestellte Schutzbrief. Dieser rot-weiß-rote Schutzbrief schütze Mädchen und Frauen durch die Wirkung eines offiziellen staatlichen Dokuments der Republik Österreich.

Der Schutzbrief erklärt unter anderem, dass weibliche Genitalverstümmelung in Österreich verboten ist, auch wenn der Eingriff im Ausland veranlasst oder durchgeführt wird. Er informiert über die Rechtslage und benennt die Folgen für die Gesundheit von Frauen und Mädchen. Weiters werden Anlaufstellen genannt.

"Diese Präventions- und Bewusstseinsarbeit schützt Mädchen und Frauen ganz konkret. Wir können hier einen Beitrag dazu leisten, dass die vielen Zahnräder in der Prävention auch gut ineinandergreifen. Es ist sehr entscheidend, dass die unterschiedlichsten Berufsgruppen, die mit Mädchen und Frauen zu tun haben, bestmöglich sensibilisiert und vorbereitet sind, dass sie wissen, was zu tun ist, wenn sie mit betroffenen Frauen oder potenziell gefährdeten Frauen zu tun haben", so Integrations- und Familienministerin Claudia Bauer.

Der Schutzbrief liegt in Papierform vor und in den Beratungsstellen auf. Er steht auch online als Download zur Verfügung und wird über ein breites Netzwerk verteilt. Auch die österreichischen Vertretungen im Ausland seien eingebunden, ebenso wie Brennpunktschulen oder beispielsweise die Initiative "Gemeinsam Sicher" des Innenministeriums.

Bilder von diesem Termin sind über das Fotoservice des Bundeskanzleramts kostenfrei abrufbar.

Link

Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) - Bundeskanzleramt Österreich