Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C)
Weibliche Genitalverstümmelung bzw. Female Genital Mutilation/Cutting (FGM/C) bezeichnet die teilweise oder vollständige Entfernung oder Verletzung der äußeren weiblichen Genitalien aus nicht-medizinischen Gründen.
Jede Frau und jedes Mädchen hat ein Menschenrecht auf Schutz ihres Körpers. Weibliche Genitalverstümmelung verletzt dieses Recht. FGM/C wird häufig im Kindesalter durchgeführt und kann schwere körperliche und psychische Folgen haben.
FGM/C ist in zahlreichen Ländern weltweit eine verbreitete Praxis, die häufig mit gesellschaftlichen Erwartungen, kulturellen Traditionen sowie Vorstellungen von Reinheit, Jungfräulichkeit, Heiratsfähigkeit und sozialer Zugehörigkeit verbunden ist. Obwohl FGM/C von keiner Weltreligion vorgeschrieben wird, werden teilweise auch religiöse Begründungen zur Rechtfertigung der Praxis herangezogen.
Durch Zuwanderung aus Ländern, in denen FGM/C praktiziert wird, ist die Thematik auch in Österreich relevant. Schätzungen zufolge leben in Österreich rund 11.000 potenziell betroffene Frauen und Mädchen, etwa 1.700 bis 3.000 sind potenziell gefährdet. Neben der medizinischen und psychosozialen Versorgung bereits betroffener Frauen und Mädchen stehen dabei insbesondere die Prävention und der Schutz potenziell gefährdeter Mädchen im Vordergrund.
In Österreich ist FGM/C strafbar – auch dann, wenn der Eingriff im Ausland vorgenommen wird. Dennoch können Mädchen und Frauen insbesondere bei Reisen in Herkunftsländer mit familiärem oder gesellschaftlichem Druck konfrontiert sein.
Um gefährdete Mädchen und Frauen zusätzlich zu schützen und Familien eine klare Argumentationsgrundlage gegenüber ihrem sozialen Umfeld zu bieten, wurde nach dem Vorbild anderer europäischer Länder, darunter Deutschland, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und Belgien, ein österreichischer Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung erstellt.
Der Schutzbrief dient als präventives Instrument und informiert in kompakter und verständlicher Form über die Strafbarkeit von FGM/C in Österreich, mögliche gesundheitliche Folgen sowie bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebote.
Der Schutzbrief soll insbesondere im Rahmen von Beratungsgesprächen an gefährdete Mädchen und Frauen beziehungsweise deren Eltern ausgegeben werden und kann vor allem im Vorfeld geplanter Auslandsreisen eine wichtige präventive Funktion erfüllen. Er kann dazu beitragen, das Bewusstsein für die rechtlichen und gesundheitlichen Folgen von FGM/C zu stärken, den innerfamiliären Dialog zu fördern und präventive Schutzmöglichkeiten aufzuzeigen. Durch das Mitführen und gegebenenfalls Vorzeigen des Schutzbriefs bei Reisen in Herkunftsländer können sich Betroffene gegenüber Familienangehörigen oder anderen Personen, die auf die Durchführung von FGM/C drängen, auch ausdrücklich auf die österreichische Rechtslage und die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen berufen. Damit bietet er eine fundierte Argumentationsgrundlage, um familiärem oder gesellschaftlichem Druck entgegenzutreten und die ablehnende Haltung gegenüber FGM/C zu bekräftigen.
Download des elektronischen Schutzbriefes
Druckversion des Schutzbriefes
Betroffene/Gefährdete und Familienangehörige können die gedruckte Version des Schutzbriefes unter anderem bei der FGM/C Koordinationsstelle erhalten:
Österreichweite FGM/C Koordinationsstelle
www.fgm-koordinationsstelle.at
E-Mail: info@fgm-koordinationsstelle.at
Telefon: +43 1 267 7267 (Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr, Freitag von 9 bis 12 Uhr)
Anlaufstellen in den Bundesländern
Institutionen und Beratungsstellen können sich für Bestellungen der Druckversion per E-Mail an integrationskoordination@bka.gv.at wenden.
Anlaufstellen – Wo Sie Hilfe finden
Kostenlos und vertraulich
- Österreichweite FGM/C Koordinationsstelle
www.fgm-koordinationsstelle.at
E-Mail: info@fgm-koordinationsstelle.at
Telefon: +43 1 267 7267 (Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr, Freitag von 9 bis 12 Uhr) - Frauenhelpline gegen Gewalt
0800 222 555 (rund um die Uhr)
Im Notfall (rund um die Uhr)
- Polizei: 133
- EU-Notruf: 112
Weitere Anlaufstellen
- PeriFeri, Wien: österreichweite zentrale Anlaufstelle gegen Verschleppung und Familiengewalt
Telefon: +43 1 99 77 081 - Orient Express, Wien: Beratung sowie Schutzunterkunft für Betroffene aus ganz Österreich
Telefon: +43 1 728 97 25 - ÖIF (Österreichischer Integrationsfonds) Frauenzentrum Wien
Telefon: 050 46 88 - ÖIF (Österreichischer Integrationsfonds) Frauenzentrum Steiermark
Telefon: 050 46 88
Weitere Informationen zu FGM/C
Weibliche Genitalverstümmelung bzw. Female Genital Mutilation/Cutting (FGM/C) bezeichnet die teilweise oder vollständige Entfernung sowie Verletzung der äußeren weiblichen Genitalien aus nicht-medizinischen Gründen. FGM/C ist eine schwere Menschenrechtsverletzung mit weitreichenden Folgen für die körperliche und psychische Gesundheit der Betroffenen.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) klassifiziert FGM/C in 4 Haupttypen:
- Typ I (Klitoridektomie): Teilweise oder vollständige Entfernung der Klitorisvorhaut oder der Klitoris.
- Typ II (Exzision): Entfernung der Klitoris und der kleinen Schamlippen, ggf. auch der großen Vulvalippen.
- Typ III (Infibulation): Vernähen der Vulva, oft mit nur einer kleinen Öffnung für Urin und Menstruation.
- Typ IV: Andere schädliche Praktiken, wie zum Beispiel Piercing, Verbrennungen oder chemische Verätzungen.
Diese Eingriffe werden meist im Kindesalter durchgeführt und führen zu schweren körperlichen und psychischen Folgen, darunter chronische Schmerzen, Infektionen, Geburtskomplikationen und psychische Traumata.
In Österreich leben schätzungsweise 11.000 Frauen und Mädchen, die von FGM/C betroffen sind. Etwa 1.700 bis 3.000 Mädchen gelten in Österreich als von FGM/C bedroht. Besonders betroffen sind Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund aus Ländern mit hoher Prävalenz, wie Ägypten, Somalia, Nigeria, Äthiopien, Irak und Sudan. Die meisten Betroffenen stammen aus Ägypten (zirka 50 Prozent) und Somalia (zirka 25 Prozent).
FGM/C ist eine schwerwiegende Form geschlechtsspezifischer Gewalt, die in bestimmten Ländern und Communitys tief in gesellschaftlichen Normen, traditionellen Geschlechterrollen und sozialen Erwartungshaltungen verankert ist. Sie wird mit Vorstellungen von Reinheit, Jungfräulichkeit, Heiratsfähigkeit und Ehre, vermeintlich religiöser Verpflichtung oder Kultur und Tradition begründet. Der soziale Erwartungsdruck kann dazu führen, dass FGM/C innerhalb bestimmter Communitys auch in Österreich als Voraussetzung für Anerkennung und Zugehörigkeit wahrgenommen wird. Die Sorge vor sozialer Ausgrenzung oder Nachteilen für die betroffenen Mädchen kann bewirken, dass die Praxis selbst von Familien fortgeführt wird, die ihr kritisch gegenüberstehen.
FGM/C ist in Österreich seit 2019 als Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85 Abs. 1 Z 2a und Abs. 2 Strafgesetzbuch – StGB) strafbar und kann mit Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren geahndet werden. Wenn es sich im Einzelfall um eine absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen handelt, beträgt die Strafdrohung sogar bis zu 15 Jahre (§ 87 Abs. 2 StGB). Strafbar macht sich die Person, die FGM/C durchführt, aber auch jede Person, die in sonstiger Weise dazu beiträgt, veranlasst oder FGM/C nicht verhindert (beispielsweise Eltern). Das gilt auch, wenn der Eingriff im Ausland vorgenommen wird und entweder die Betroffene oder der Täter oder die Täterin den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat oder Österreicher bzw. Österreicherin ist (§ 64 Abs. 1 Z 4a StGB). Eine strafbefreiende Einwilligung in den Eingriff ist rechtlich nicht möglich (§ 90 Abs. 3 StGB). Die Betroffene selbst macht sich jedoch nie strafbar, bestraft wird der Täter oder die Täterin und die Beteiligten. Ist die Betroffene bei der Vornahme von FGM/C minderjährig, beginnt die Verjährungsfrist erst mit der Vollendung ihres 28. Lebensjahres (§ 58 Abs. 3 Z 3 StGB).
Die maßgeblichen strafrechtlichen Bestimmungen sind den nachstehenden Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) zu entnehmen: