Staatssekretärin Plakolm: Erfolgsprojekt "Digitaler Zulassungsschein" wird ausgebaut Weitergabe des digitalen Zulassungsscheins ab sofort möglich

Die Bundesregierung baut das Erfolgsprojekt "Digitaler Zulassungsschein" weiter aus. Ab sofort ist die digitale Weitergabe des Zulassungsscheins möglich, wenn sich mehrere Personen ein Auto teilen. Bisher konnte der digitale Zulassungsschein nur von der Zulassungsbesitzerin bzw. dem Zulassungsbesitzer genutzt werden. Dieses Service gibt es bereits seit Februar 2024, das inzwischen etwa 590.000 Nutzerinnen und Nutzer aktiviert haben.

Claudia Plakolm, Staatssekretärin für Digitalisierung, zeigt sich über die Ausweitung der digitalen Nutzung auch für weitere Personen erfreut: "Es gibt viele Fälle, bei denen sich zwei Personen ein Auto teilen, man einem Freund oder einer Verwandten das Auto borgt. Deshalb weiten wir den digitalen Zulassungsschein aus. Wenn sich die eigenen Kinder das Auto für die Fahrt zur Lehrstelle, zur Schule oder zum Training ausborgen, dann geht das ab jetzt digital. Fährt eine Bekannte oder ein Bekannter damit, kann die digitale Nutzung auch nur für einen Tag oder bis zu einem Jahr freigeschaltet werden. In den nächsten Tagen bietet sich das gleich für die letzten Weihnachtseinkäufe an."

Derzeit gibt es rund 3 Millionen aktive "ID Austria"-Nutzerinnen und -Nutzer, etwa 654.000 digitale Führerscheine wurden seit dem Start im Oktober 2022 bereits ausgestellt und rund 590.000 Personen verwenden den digitalen Zulassungsschein.

Neuerung des digitalen Zulassungsscheins

Die Weitergabe des Zulassungsscheins ermöglicht die einfache Weitergabe an eine oder mehrere natürliche Personen. Die Dauer der Gültigkeit kann jeweils individuell festgelegt werden (1 Tag oder bis zu 12 Monate). Ein weitergegebener Zulassungsschein kann von der Empfängerin oder dem Empfänger nicht nochmals weitergegeben werden. Darüber hinaus können die Daten des Zulassungsscheins analog zu den Führerscheindaten nicht nur der Exekutive bei Verkehrskontrollen, sondern auch per Bluetooth Dritten vorgezeigt werden.

Voraussetzungen zur Nutzung des digitalen Zulassungsscheins

Um die neuen Funktionen des digitalen Zulassungsscheins nutzen zu können, benötigt man eine ID Austria mit Vollfunktion sowie die beiden Apps "eAusweise" und eine aktivierte App "Digitales Amt" am selben Gerät. Nach der Veröffentlichung der neuen App-Version aufgrund der Änderungen des digitalen Zulassungsscheins werden Bürgerinnen und Bürger beim Öffnen der Apps "eAusweise" und "eAusweis Check" aufgefordert, die App zu aktualisieren. Bereits bezogene Nachweise müssen nach der Aktualisierung neu geladen werden. Im Zuge der Aktualisierung werden auch neue Sicherheitsfunktionen in die Apps integriert, die für die Weitergabe von Zulassungsdaten nötig sind.

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