Bundesministerin Edtstadler: Unterstützung der Vorhaben der slowenischen EU-Ratspräsidentschaft

Konferenz zur Zukunft Europas in entscheidender Phase – Rechtsstaatlichkeitsbericht für Österreich positiv

"Mit dem slowenischen Ratsvorsitz rückt die Präsidentschaft in die Mitte Europas, in einen Nachbarstaat Österreichs, mit dem wir gute bilaterale Verbindungen haben. Das wollen wir auch aufrechterhalten und die Präsidentschaft bestmöglich unterstützen", sagte Europaministerin Karoline Edtstadler im Rahmen des Informellen Treffens der EU-Europaministerinnen und -minister in Kranj. Österreich unterstütze die slowenischen Vorhaben: "Angefangen von der Konferenz zur Zukunft Europas, wo wir jetzt wirklich in eine entscheidende Phase kommen, über die vor allem externe Dimension der Migration, die es zu unterstützen gilt. Und nach wie vor haben wir das Thema auf der Agenda, wie wir aus der Krise herauskommen, wie wir Europa resilienter gestalten können, um für die Zukunft krisenfester aufgestellt zu sein."

Ungarn – Vertragsverletzungsfahren der EU-Kommission entscheidend

Zum umstrittenen Anti-LGBTQ-Gesetz in Ungarn habe sie sich von Anfang an klar geäußert: "Es kann nicht sein, dass im 21. Jahrhundert ein Gesetz beschlossen wird, das gegen die Prinzipien der Europäischen Union verstößt, das gleichheitswidrig ist. Das Referendum ist eine nationale Entscheidung. Aber man muss auch ganz klar sagen, dass das Gesetz bereits beschlossen ist. Die Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und es wird entscheidend sein, was dabei herauskommt und wie Ungarn damit umgeht."

Kritik muss in einem Rechtsstaat zulässig sein

Zum EU-Bericht zur Rechtsstaatlichkeit betonte Edtstadler, dass dieser für Österreich sehr positiv auszulegen sei: "Er hält fest, dass wir in einem sehr hohen Maße über Rechtstaatlichkeit verfügen. Wir schneiden in allen Dingen gut ab, sei es in der Korruptionsbekämpfung, bei der Freiheit der Journalistinnen und Journalisten oder beim Medienpluralismus. Es gibt einzelne Punkte in diesem Bericht, wozu ich sage, dass jeder in einem Rechtsstaat auch Kritik zulassen muss. Das gilt für alle Institutionen, auch für die Justiz, insbesondere dann, wenn die Kritik konkret ist und konstruktiv gemeint ist."