EU-Klimaziel: Minus 90 Prozent Treibhausgasemission bis zum Jahr 2040
Europäische Kommission schlägt vor, ein EU-Klimaziel von 90 Prozent Emissionsminderungen bis 2040 im EU-Klimagesetz zu verankern – Flexibilisierung und Pragmatismus am Weg zur Erreichung dieses Ziels – Kommissionspräsidentin von der Leyen: "Europäische Bürgerinnen und Bürger spüren die Auswirkungen des Klimawandels, und sie erwarten, dass Europa handelt"
Die Europäische Kommission legte am 2. Juli 2025 einen Vorschlag zur Änderung des EU-Klimagesetzes vor. Damit soll das EU-Klimaziel für 2040 festgelegt werden, die Nettotreibhausgasemissionen (THG) im Vergleich zum Jahr 1990 um 90 Prozent zu senken – entsprechend den politischen Leitlinien der Europäischen Kommission für 2024 bis 2029. Der Änderungsvorschlag des EU-Klimagesetzes baut auf dem bestehenden rechtsverbindlichen Ziel der EU auf, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken, um das Ziel einer dekarbonisierten europäischen Wirtschaft bis 2050 zu erreichen.
Im Einklang mit dem EU-Kompass für Wettbewerbsfähigkeit und dem Aktionsplan für saubere Industrie und erschwingliche Energie trägt das vorgeschlagene Klimaziel für 2040 der derzeitigen wirtschaftlichen, sicherheitspolitischen und geopolitischen Landschaft in vollem Umfang Rechnung und soll Investorinnen, Investoren und Unternehmen die für die Energiewende benötigte Vorhersehbarkeit und Stabilität geben.Die Beibehaltung des Kurses zur Dekarbonisierung soll die EU Investitionen in Innovation vorantreiben, mehr Arbeitsplätze und Wachstum schaffen, die Widerstandsfähigkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels erhöhen und energieunabhängiger werden.
Kommissionspräsidentin von der Leyen: "Die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass Europa handelt"
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, erklärte:
"Da die europäischen Bürgerinnen und Bürger zunehmend die Auswirkungen des Klimawandels spüren, erwarten sie, dass Europa handelt. Industrie sowie Investorinnen und Investoren erwarten von uns eine vorhersehbare Reiserichtung. Heute zeigen wir, dass wir fest zu unserer Verpflichtung stehen, die europäische Wirtschaft bis 2050 zu dekarbonisieren. Das Ziel ist klar, die Reise ist pragmatisch und realistisch."
Flexibilität und Pragmatismus sollen zur Zielerreichung beitragen
Der Vorschlag der Europäischen Kommission beruht auf einer umfassenden Folgenabschätzung, den Erkenntnissen des Weltklimarates ("Intergovernmental Panel on Climate Change", IPCC) und des Europäischen Wissenschaftlichen Beirats für Klimawandel ("European Scientific Advisory Board on Climate Change", ESABCC). Die Annahme erfolgte nach einem umfassenden Austausch mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dem Europäischen Parlament, Interessenträgerinnen und Interessenträgern, der Zivilgesellschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern. Der Vorschlag ist mit einer im Februar 2024 herausgegebenen Empfehlung der Kommission zu diesem Ziel eingeleitet worden.
Ein zentrales Element sind Flexibilitätsregelungen, welche die Europäische Kommission bei der Gestaltung der künftigen Rechtsinstrumente zur Erreichung dieses Klimaziels für 2040 erwägen wird: Dazu zählen eine begrenzte Rolle für hochwertige internationale Gutschriften ab 2036, die Nutzung der dauerhaften Entnahme in der EU im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) und mehr Flexibilität über die verschiedenen Sektoren hinweg, um zu einer kosteneffizienten und sozial gerechten Verwirklichung der Ziele beizutragen.
Der Vorschlag der EU-Kommission hebt hervor, rasch geeignete Rahmenbedingungen für die Umsetzung des 90-Prozent-Ziels zu schaffen und zu stärken. Dazu zählen eine wettbewerbsfähige europäische Industrie, ein gerechter Übergang, bei dem möglichst niemand zurückgelassen werde, und gleiche Wettbewerbsbedingungen mit internationalen Partnern. Darüber hinaus gibt der Vorschlag einen klaren Rahmen für Rechtsvorschriften in den Bereichen Klima und Energie im Zeitraum nach 2030 vor.
Verwirklichung des "Deals für eine saubere Industrie" auf dem Weg zum Klimaziel für 2040
Zudem hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über die Umsetzung der ersten Vorschläge für den "Deal für eine saubere Industrie" veröffentlicht. Eines der wichtigsten Ergebnisse ist der zuvor angenommene Rahmen für staatliche Beihilfen für den "Deal für eine saubere Industrie", mit dem Investitionen in die Energiewende weiter unterstützt werden sollen. Auch die Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) wurde vereinbart. Diese Vereinfachung ist ein 1. Schritt, bevor Ende des Jahres eine allgemeinere CBAM-Überprüfung durchgeführt wird.
Ergänzend zum Beihilferahmen und der Mitteilung hat die Europäische Kommission außerdem die Empfehlung zu Steueranreizen herausgegeben, die durch Maßnahmen wie beschleunigte Abschreibungen und Steuergutschriften Anreize für Investitionen in saubere Technologien und die Dekarbonisierung der Industrie schaffen soll. Außerdem legte sie eine Empfehlung und Leitlinien zur Optimierung der Anwendung der neuen EU-Vorschriften für erneuerbare Energien vor.
Zu den Maßnahmen, die zur Umsetzung des "Deals für eine saubere Industrie" beitragen sollen, zählen Maßnahmen zur Förderung erschwinglicher Energie durch den Ausbau der Herstellung von Netzkomponenten und die Unterstützung von Strombezugsverträgen, ein Pilotprojekt für die künftige Bank zur Dekarbonisierung der Industrie, ein Aktionsplan für die chemische Industrie und sektorspezifische Dialoge mit Interessenträgerinnen und Interessenträgern. In den Vorschlägen für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre von 2028 bis 2034 soll unter anderem dargelegt werden, wie der künftige EU-Haushalt den Übergang zu sauberen Energien fördern soll.
Festlegung des EU-Klimaziels für 2040 zur Umsetzung internationaler Klimaschutzverpflichtungen
Mit dem vorgeschlagenen 90-Prozent-Ziel möchte die EU auch eine Botschaft an die Weltgemeinschaft senden, nämlich, dass sie den Kurs in Bezug auf den Klimawandel fortsetzt, das Übereinkommen von Paris umzusetzen und weiterhin mit ihren Partnerländern zusammenzuarbeiten, um die weltweiten Emissionen zu verringern.
Im Vorfeld der nächsten Weltklimakonferenz "COP30" im November in Belém (Brasilien) beabsichtigt die Europäische Kommission, zu diesem Zweck eng mit dem dänischen EU-Ratsvorsitz zusammenarbeiten.
Die nächsten Schritte
Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Festlegung eines Klimaziels für 2040 wird dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU zur Erörterung und Annahme im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vorgelegt. Ein künftiges vereinbartes EU-Klimaziel soll auch als Richtwert für den danach zu entwickelnden politischen Rahmen der EU für die Zeit nach 2030 dienen.
Hintergrund: Verpflichtung der EU zur Klimaneutralität bis 2025
Das im Juli 2021 in Kraft getretene Europäische Klimagesetz verankert gesetzlich die Verpflichtung der EU, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, und die angestrebte Erreichung des Zwischenziels einer Verringerung der Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990. Das EU-Klimagesetz sieht die Definition eines Klimaziels für 2040 vor.
Um die vereinbarten Ziele zur Dekarbonisierung zu erreichen, hat die EU seither ein Legislativpaket für 2030 angenommen ("Fit für 55“), das sich in Umsetzung durch die EU-Mitgliedstaaten befindet.
Eine am 28. Mai 2025 vorgelegte Bewertung der nationalen Energie- und Klimapläne (NEKP) durch die Europäische Kommission zeigt, dass die Europäische Union das Klimaziel einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent bis 2030 gemeinsam erreichen kann.
Weiterführende Informationen
- Das EU-Klimagesetz bietet einen neuen Weg bis 2040, Pressemitteilung der Europäischen Kommission
- EU-Klimaziel für 2040, Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (PDF) (Englisch)
- Folgenabschätzung (Securing our future Europe's 2040 climate target and path to climate neutrality by 2050 building a sustainable, just and prosperous society), EUR-LEX
- Die Europäer betrachten die Bekämpfung des Klimawandels als Priorität und unterstützen die Unabhängigkeit der Energiewirtschaft/Eurobarometer-Sonderumfrage 565 zum Klimawandel, Pressemitteilung der Europäischen Kommission
- Kompass für Wettbewerbsfähigkeit, Website der Europäischen Kommission
- Special Eurobarometer 565 "Climate Change", Website der Europäischen Union (Englisch)
- Mitteilung über eine Empfehlung für ein Emissionsreduktionsziel 2040 (EUR-LEX)
- EU-Emissionhandelssystem (EU-EHS), Website der Europäischen Kommission (Englisch)
- Klimaziel für 2040 - Seite zum Politikbereich, Website der Europäischen Kommission (Englisch)