Bundesregierung: Zugang zu Impfungen in Apotheken wird erleichtert

Niederschwelliger Zugang soll Durchimpfungsraten erhöhen

Nach der Ministerratssitzung informierten Gesundheitsministerin Korinna Schumann, Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl und Staatssekretär Sepp Schellhorn beim Pressefoyer über die getroffenen Beschlüsse zu Verwaltungsvereinfachungen für Apotheken und Impfungen in Apotheken, die ab dem kommenden Jahr möglich sein werden. Damit wird der Zugang zu wichtigen Schutzimpfungen in Österreich künftig einfacher.

Zunächst wird das Verabreichen von 3 Impfungen ermöglicht, und zwar von Totimpfstoffen. Apotheken wird demnach das Spritzen der Zeckenimpfung (FSME), der Kombinationsimpfung Tetanus, Keuchhusten und Diphtherie sowie des Impfschutzes vor Hepatitis B an Personen ab 14 Jahren erlaubt. Erklärtes Ziel dieser Maßnahme ist es, einen niederschwelligen Zugang sicherzustellen und nach internationalem Vorbild die Durchimpfungsraten anzuheben.

Schumann: Apotheken können sinnvollen Beitrag leisten

Gesundheitsministerin Korinna Schumann betonte in ihrem Statement, dass mit dem Gesetzesentwurf die Grundlagen für das Impfen in Apotheken geschaffen werde und damit speziell ausgebildete Apothekerinnen und Apotheker Impfungen durchführen dürfen. Das würde für die Menschen den Vorteil bieten, dass sie sich in der Apotheke, in der sie den Impfstoff gekauft haben, auch impfen lassen können. Oft seien es nämlich zusätzliche Wege und organisatorischen Hürden, die Menschen davon abhielten, eine empfohlene Impfung tatsächlich in Anspruch zu nehmen. "Verantwortungsvolle Gesundheitspolitik bedeutet aber nicht nur, Krankheiten zu behandeln, sie bedeutet auch, Krankheiten möglichst zu verhindern. Prävention ist eine zentrale Säule eines guten Gesundheitssystems", so die Ministerin. Gerade Menschen, die beruflich stark eingebunden seien und Familie und Beruf vereinbaren müssten, könnten von unkomplizierten Angeboten profitieren, Apotheken seien in Städten ebenso wie in ländlichen Regionen eine vertraute Anlaufstelle im Gesundheitssystem.

Bereits in 19 europäischen Ländern, darunter in Deutschland, könnten Apothekerinnen und Apotheker bereits Impfungen durchführen. Das zeige, dass Apotheken einen sinnvollen zusätzlichen Beitrag zur Impfversorgung leisten können. Das sehe auch das nationale Impfgremium so, das in den Prozess eng eingebunden war. Man schaffe nun eine Lösung mit klaren Qualitätsanforderungen, einer entsprechenden Ausbildung und einer schrittweisen Einführung.

"Es geht ausdrücklich nicht darum, Ärztinnen und Ärzte zu ersetzen oder Gesundheitsberufe gegeneinander auszuspielen. Wir schaffen vielmehr eine zusätzliche Möglichkeit, um einfach mehr Menschen zu erreichen."
Gesundheitsministerin Korinna Schumann

Zugang für Personen ab dem 14. Lebensjahr so einfach wie möglich machen

Konkret dürfen künftig Apothekerinnen und Apotheker mit absolvierter Impfausbildung einschließlich Prüfung Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr impfen. Ausgenommen sind Babys, Kinder unter 14 Jahre, Schwangere mit Verdacht auf eine akute Erkrankung und Personen mit erhöhten Risiken bei Impfungen. Ermöglicht werden Impfungen, für die Menschen privat bezahlen müssen, wie FSME, Hepatitis B sowie Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und die entsprechende Kombination mit Polio. Jede Impfung muss dokumentiert und im elektronischen Impfpass vermerkt werden. Ziel sei eine gesetzliche Umsetzung rechtzeitig zum Beginn der Zeckensaison im Frühjahr 2027.

"Wir müssen den Menschen den Zugang zu wichtigen Gesundheitsleistungen so einfach wie möglich machen. Jede verhinderte schwere Erkrankung ist ein Gewinn für die betroffenen Personen, für die Familien und unser Gesundheitssystem", so Schumann abschließend.

Eibinger-Miedl: Verwaltungsvereinfachungen bringen Entlastung für Apotheken

Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl hielt in ihren Ausführungen fest: "Die Bundesregierung hat sich das gemeinsame Ziel gesetzt, Reformen umzusetzen, Betriebe zu entlasten und damit den Alltag der Österreicherinnen und Österreicher zu erleichtern. Gerade das Impfen in Apotheken ist etwas, das in diese Richtung abzielt und konkret bei den Menschen ankommen wird. Wir wollen damit den Alltag der Menschen erleichtern."

In der Apotheke kann demnach der Impfstoff bezogen werden und an Ort und Stelle verimpft werden.

"Wir haben klare Voraussetzungen, wann das Impfen in Apotheken möglich sein soll, nämlich nur bei bestimmten Impfungen, nur bei Personen ab 14 Jahren bzw. wenn keine medizinischen Gründe dagegensprechen. Gleichzeitig werden Impfungen nur mit einer entsprechenden Ausbildung von Pharmazeutinnen und Pharmazeuten durchgeführt. Mit diesen Voraussetzungen setzen wir einen sehr verantwortungsvollen Rahmen."
Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl

Man werde bei den Apotheken noch weitere Verwaltungsvereinfachungen auf den Weg bringen. So sei etwa im Abgabenänderungsgesetz, das noch heuer beschlossen werden soll, eine weitere Entlastung für Apotheken vorgesehen. Ganz konkret gehe es um Aufzeichnungspflichten für Apotheken, wenn diese bei der Arzneimittelherstellung Ethanol, also Alkohol, verwenden. Derzeit seien tagesaktuelle Aufzeichnungen vorgesehen. Durch erfahrungsgemäß geringe verwendete Mengen solle künftig nur mehr eine monatliche Aufzeichnung zu erfolgen haben. Das bringe Verwaltungsvereinfachungen für die Apotheken, so Eibinger-Miedl, die nicht nur für die Gesundheitsversorgung essenziell seien, sondern auch wichtige regionale Betriebe und Arbeitgeber darstellen.

Auch die Digitalisierung bringe Erleichterungen. So gebe es bereits den elektronischen Impfpass, das elektronische Rezept und seit 1. Oktober dieses Jahres auch den digitalen Beleg, der auch in Apotheken eingesetzt werden könne. "Es geht um eine Verwaltungsvereinfachung für die Betriebe sowie um Erleichterungen im Alltag für die Bürgerinnen und Bürger", sagte die Staatssekretärin.

Schellhorn: "Entbürokratisierung ist eine Summe von kleinen Schritten"

Staatssekretär Sepp Schellhorn betonte, dass Entbürokratisierung eine ressortübergreifende Aufgabe sei, bei der die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt stehen müssten. Von den mehr als 5.200 Meldungen über die Plattform "SeDA" betreffe jede siebte das Gesundheitswesen. Mit den heute vorgestellten Maßnahmen würden digitale Schnittstellen verbessert, Meldepflichten reduziert und die gesetzlichen Grundlagen für grenzüberschreitende elektronische Rezepte geschaffen. "Entbürokratisierung kann nicht ohne Digitalisierung stattfinden", unterstrich Schellhorn. Auch Impfungen in Apotheken sollen künftig möglich werden: "Irland, Großbritannien und Dänemark machen es uns vor. Und warum nicht dorthin schauen, wo es gut funktioniert?"

"Es geht nicht um einzelne Bundesländer, und es geht nicht um Partikularinteressen, sondern wir sind alle in einem Boot und wir müssen für die Bürgerinnen und Bürger da sein."
Staatssekretär Sepp Schellhorn

Die Möglichkeit, Impfungen in Apotheken durchzuführen, solle ab 2027 geschaffen werden. Fragen zur Finanzierung und Impfstoffverteilung seien noch zu klären. Schellhorn appellierte zugleich an die Bundesländer, sich an der Reformpartnerschaft zu beteiligen und Doppelgleisigkeiten abzubauen. "Wir müssen eben weg auch von der Frage, wer wofür zuständig ist und wer für etwas verantwortlich ist", erklärte Schellhorn. Entscheidend sei, wer Probleme tatsächlich löse: "Dieser Kompetenzwirrwarr muss endlich gelöst werden."

Bilder von diesem Termin sind über das Fotoservice des Bundeskanzleramts kostenfrei abrufbar.