Integrationsministerin Bauer: Menschen, die wirklich Hilfe brauchen, bekommen sie auch
Präsentation der Sozialhilfe Neu
Integrationsministerin Claudia Bauer präsentierte mit Sozialministerin Korinna Schumann und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger bei einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt die zentralen Punkte der Sozialhilfereform.
"Wer sich nicht integrieren will, bekommt auch keine Sozialhilfe mehr. Wer arbeiten kann, muss arbeiten. Und Menschen, die wirklich Hilfe brauchen, bekommen sie auch."
Integrationsministerin Claudia Bauer
Bei der Sozialhilfe handle es sich um das allerletzte Sicherheitsnetz. Sie sei für jene da, die aufgrund einer Behinderung, aufgrund von Krankheit, durch einen Unfall oder einen Schicksalsschlag nicht mehr arbeiten können und damit auf Unterstützung angewiesen seien.
"Wer arbeiten kann, aber noch nie gearbeitet hat, bekommt künftig nur mehr einen Grundbetrag. Wer arbeiten kann, aber nicht will, dem wird davon zumindest ein Viertel gekürzt. Asylberechtigte bekommen künftig grundsätzlich ein Drittel der Sozialhilfe weniger als Österreicherinnen und Österreicher. Nach 4 Monaten Wartefrist können Asylberechtigte den Grundbetrag erhalten, wenn sie das verpflichtende Integrationsprogramm einhalten", erläuterte die Familienministerin. Für alle anderen Drittstaatsangehörigen gelte weiterhin eine Wartefrist von fünf Jahren bis sie Sozialhilfe beantragen können.
Die volle Sozialhilfe werde für Asylberechtigte erst nach 3 Jahren im verpflichtenden Integrationsprogramm möglich oder wenn sie Deutsch auf B2-Niveau sprechen und die Wertekurse erfolgreich abgeschlossen und mehr als 6 Monate voll gearbeitet haben.
"Wer sich nicht an das verpflichtende Integrationsprogramm hält, bekommt künftig keine Sozialhilfe mehr."
Integrationsministerin Claudia Bauer
"Wer Deutsch und Wertekurse verweigert und sich keinen Job sucht, dem wird die Sozialhilfe um mindestens ein Viertel gekürzt. Bei weiterer Verweigerung kann das auch bis auf den letzten Cent möglich sein", verwies Bauer darauf, dass das Sozialsystem zu lange ein Magnet für illegale Zuwanderung gewesen sei. Es zahle sich nicht mehr aus, nur nach Österreich zu kommen, um Geld abzukassieren. Mit Blick auf das Integrationspflichtgesetz merkte die Integrationsministerin an, dass es sich dabei um eine große Chance für Frauen und Mädchen handle, vor allem was Selbstbestimmung, Eigenständigkeit und Teilhabe an der Gesellschaft betreffe. Man könne dadurch niederschwellig in Kontakt mit Beratungseinrichtungen kommen.
"Die neue Sozialhilfe ist unmissverständlich: Nur wer wirklich nicht auf eigenen Beinen stehen kann und auf gemeinschaftliche Hilfe angewiesen ist und sich bemüht, bekommt die Sozialhilfe. Und sie ist gerecht: Menschen, die arbeiten gehen und für ihre Familien selbst sorgen, haben jedenfalls ein ordentliches Stück mehr", sagte Claudia Bauer abschließend.
Schumann: Sozialstaat soll Menschen in Notlagen schützen
Sozialministerin Korinna Schumann hielt in ihrem Statement fest: "Ein starker Sozialstaat und der Grundsatz, dass sich Leistung lohnen muss, sind kein Widerspruch. Ganz im Gegenteil. Beides gehört zusammen. Wer arbeitet, muss von seiner Arbeit leben können. Und wer Hilfe braucht, darf in unserem Land nicht allein gelassen werden. Das ist die Grundlage eines gerechten und solidarischen Sozialstaats."
"Der Sozialstaat ist ein Versprechen, das wir einander als Gesellschaft geben, wenn es schwierig wird. Lassen wir niemanden allein. Die Sozialhilfe ist kein Almosen, sie ist das letzte Sicherheitsnetz. Dieses Netz muss halten, wenn Menschen in Not geraten."
Sozialministerin Korinna Schumann
"Eine der wichtigsten Neuerungen ist die klare Unterscheidung zwischen Menschen, die arbeitsfähig sind, und Menschen, die nicht arbeiten können oder vom Einsatz der Arbeitskraft ausgenommen sind. Für alle Erwachsene, die nicht arbeitsfähig sind, ist künftig ein bundeseinheitlicher Fixbetrag in Höhe von 100 Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes, also etwa 1.230 Euro, vorgesehen", erklärte die Sozialministerin.
Darüber hinaus werde die Situation von Menschen mit Behinderungen ganz konkret verbessert. Vorgesehen sei ein doppelter Vermögensfreibetrag und die Nichtanrechnung therapeutischer Taschengelder und vergleichbarer Leistungen. Auch Alleinerziehende sollen besser abgesichert werden. Es werde eine einheitliche Definition für Alleinerziehende geben, sodass die Volljährigkeit von einzelnen Kindern nicht zum Verlust sämtlicher Zuschläge führt.
Kinder: Neue Sozialhilfe-Sätze mit Spielraum für Länder
In der Frage der Sozialhilfe-Sätze für Kinder ist nun ein "bundeseinheitlicher Leistungskorridor" mit Mindest- und Höchstsätzen vorgesehen. Bundesweit einheitlich geregelt wird die Höhe der Sätze für das 1. Kind (307,47 Euro) sowie für alle Kinder ab dem 5. Kind (147,59 Euro).
"Wir schaffen für Kinder bundesweit einheitliche Mindeststandards und beenden damit den Wettlauf, der in Österreich derzeit besteht, nach unten in den Leistungen. Der Entwurf steht dafür, mit einem Leistungskorridor für Geldleistungen. Damit nehmen wir Rücksicht auf die unterschiedlichen Lebensniveaus in den Ländern", sagte die Sozialministerin.
Von Kind 2 bis 4 bleibt den Ländern Spielraum: Während die Höchstsätze für die ersten 4 Kinder mit jeweils 307,47 Euro festgelegt werden, können die Länder hier auch niedrigere Sätze auszahlen: Bei 2 Kindern ist ein Minimum von 245,98 Euro pro Kind vorgesehen, bei 3 Kindern 184,48 Euro pro Kind, bei 4 Kindern 153,74 Euro pro Kind. Bei 5 Kindern oder mehr gilt für jedes Kind minimal 147,59 Euro. Zusätzlich wird den Ländern ermöglicht, Sachleistungen für die Kinder bereitzustellen.
Außenministerin Meinl-Reisinger: "Arbeiten gehen muss sich immer auszahlen"
Außenministerin Beate Meinl-Reisinger bezeichnete die Einigung der Bundesregierung als "eine grundlegende Sozialhilfereform, die einen Paradigmenwechsel bedeutet". Denn die Sozialhilfe müsse Menschen in Not auffangen, ihnen aber gleichzeitig helfen, "wieder auf eigenen Beinen stehen zu können". Künftig würden grundsätzlich einheitliche Regelungen in ganz Österreich gelten, damit nicht länger die Postleitzahl über die Höhe der Sozialhilfe entscheide. "Arbeiten gehen muss sich immer auszahlen. Arbeiten gehen muss spürbar mehr bringen als nicht arbeiten zu gehen", betonte Meinl-Reisinger. Die volle Sozialhilfe werde künftig an Integrationsleistungen, Deutschkenntnisse und die Bemühung um Arbeit sowie weitere Voraussetzungen geknüpft. "Wer sich der Integration verweigert, muss mit harten Sanktionen rechnen. Und das reicht bis zur vollständigen Streichung der Sozialhilfe", erklärte die Außenministerin.
"Wir sorgen dafür, dass die Sozialhilfe in Zukunft wieder ein Auffangnetz für alle ist, die wirklich nicht können und eben keine Hängematte mehr für alle, die einfach nicht wollen."
Außenministerin Beate Meinl-Reisinger
Ein besonderer Schwerpunkt liege auf der Integration von Frauen und Müttern. Diese sollen künftig spätestens ab dem zweiten Geburtstag ihres Kindes dem Arbeitsmarktservice zur Vermittlung zur Verfügung stehen. Deutschkurse und weitere Integrationsmaßnahmen sollen bereits davor möglich sein. "Ich halte das für eine Errungenschaft, weil wir damit auch Frauen ermächtigen und damit auch Kindern wesentlich bessere Chancen im Leben ermöglichen", so Meinl-Reisinger. Bei den Kinderleistungen werde ein bundesweit einheitlicher Korridor mit degressiven Richtsätzen eingeführt, während die Länder Sachleistungen ausbauen könnten. Ziel sei ein Sozialstaat, der Menschen absichere und ihnen zugleich den Weg in die Eigenständigkeit ermögliche. "Es geht letztlich um spürbare Unterschiede. Unterschiede, die man im System spürt, die nachvollziehbar und auch gerecht sind", betonte die Außenministerin.
Bilder von der Pressekonferenz sind über das Fotoservice des Bundeskanzleramts kostenfrei abrufbar.