Verfassungsausschuss beschließt umfassende Verwaltungsreform

Pröll: AVG-Novelle schafft rechtliche Grundlagen für den Einsatz digitaler Technologien in Behörden – AVG-Novelle mit Mehrheit im Ausschuss angenommen

Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat heute, am 16. September 2026, grünes Licht für die AVG-Novelle zur digitalen Verwaltung gegeben. Damit rückt eines der zentralen Digitalisierungsvorhaben der Bundesregierung einen entscheidenden Schritt näher an die Umsetzung: Behörden erhalten die rechtliche Grundlage, um Formulare, Anträge und Bescheide künftig konsequent digital abzuwickeln. Über den finalen Beschluss entscheidet als nächstes das Plenum des Nationalrats.

"Wer heute mit einer Behörde zu tun hat, verliert oft Zeit mit überbordenden Formularen und Wartezeiten, die es in dieser Form nicht mehr bräuchte. Mit dieser Novelle holen wir die Verwaltung dort ab, wo die Menschen längst sind: online, rund um die Uhr, ohne Umwege. Der heutige Ausschussbeschluss zeigt, dass Digitalisierung in diesem Land vorankommt, wenn man sie konsequent angeht."
Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll

Was die Novelle konkret ändert:

Digitale Assistenz statt Formulardschungel

Behörden dürfen künftig Chatbots einsetzen, die durch ein Verfahren führen, Fragen beantworten und Anliegen entgegennehmen. Was viele Gemeinden schon heute als reine Info-Tools nutzen, wird damit zum vollwertigen digitalen Zugang: Anträge lassen sich direkt über den Chat einbringen und landen automatisch bei der zuständigen Stelle – klassische Wege bleiben parallel bestehen.

Leistungen ganz ohne Antrag

Beim sogenannten No-Stop-Verfahren muss künftig niemand mehr aktiv einen Antrag stellen, wenn der Behörde ohnehin alle nötigen Daten vorliegen – das Verfahren läuft von selbst an. Nach dem Vorbild der bereits antragslos ausbezahlten Familienbeihilfe oder der automatischen Arbeitnehmerveranlagung entsteht damit erstmals eine allgemeine gesetzliche Basis für dieses Prinzip.

Bescheide ganz ohne menschliche Unterschrift – aber mit Kontrolle

Für klar umrissene, standardisierte Fälle darf eine Behörde künftig vollautomatisiert entscheiden, ohne dass ein Mensch jeden einzelnen Bescheid absegnet. Das beschleunigt Massenverfahren spürbar und schafft in der Verwaltung Zeit für die wirklich komplexen Fälle. Welche Materien dafür infrage kommen, wird eigens per Verordnung festgelegt – ein Freibrief für flächendeckende Automatisierung ist das ausdrücklich nicht.

Zahlen wie im echten Leben

Wer eine Verwaltungsstrafe zu begleichen hat, bekommt bislang einen Erlagschein – obwohl rund 80 Prozent der Menschen längst per Online-Banking zahlen. Die Novelle bringt QR-Code und digitale Zahlungswege auf eine saubere rechtliche Basis und spart dabei auch Druck- und Portokosten.

Rechtsschutz bleibt garantiert

Automatisierung heißt nicht Kontrollverlust: Vollautomatisierte Bescheide sind als solche klar erkennbar, und wer damit nicht einverstanden ist, kann binnen zwei Wochen ohne Angabe von Gründen Vorstellung erheben. Der Bescheid verliert dann seine Wirkung, und eine Behördenmitarbeiterin oder ein Behördenmitarbeiter entscheidet neu – erst gegen diese zweite Entscheidung ist der Weg zum Verwaltungsgericht möglich.

Ein weiterer Effekt der Reform: barrierefreier Zugang. Digitale Verfahren sind unabhängig von Öffnungszeiten und Standort nutzbar, einfache Sprache und digitale Dialogsysteme senken zusätzlich die Hürde für Menschen mit wenig Erfahrung im Umgang mit Behörden oder mit sprachlichen und körperlichen Einschränkungen.

Mit dem heutigen Ausschussbeschluss ist der parlamentarische Weg für die Novelle im Wesentlichen geebnet – die abschließende Entscheidung fällt im Plenum des Nationalrats.