Ministerrat beschließt schnellere Genehmigungsverfahren und ein Ende des CO2-Speicherungsverbots

Zukunfts- und Infrastrukturprojekte können künftig viel schneller umgesetzt werden – Gesetzestexte in Begutachtung

Beim Pressefoyer nach der Ministerratssitzung informierten Klimaschutzminister Norbert Totschnig, Finanzminister Markus Marterbauer und Staatssekretär Sepp Schellhorn über die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-Gesetz) sowie das neue CO2-Speicherungsgesetz.

"Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft fordern zu Recht klare und transparente Regeln für die Genehmigung von Anlagen. Dafür ist es unerlässlich, dass wir hier eine Reform durchführen."
Bundesminister Norbert Totschnig

Eine große Anzahl von Praktikern und vor allem auch die UVP-Behörden in den Bundesländern seien sich einig, dass eine tiefgreifende Überarbeitung und Entrümpelung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes notwendig sei.

"Ziel der Umweltverträglichkeitsprüfung ist es, den Schutz der Umwelt und der Natur in eine Balance mit Investitionen in Infrastruktur und Wirtschaft zu bringen."
Bundesminister Norbert Totschnig

Das geltende UVP-Gesetz habe sich aufgrund von Judikaturentscheidungen in eine Richtung entwickelt, die zu Rechtsunsicherheit, überlangen Verfahren und einem hohen Verwaltungsaufwand geführt hätten. Als Beispiele dafür nannte Totschnig den Wiener Heumarkt oder verschiedene Windkraftwerke. Diese Beispiele würden zeigen, dass eine Weiterentwicklung des UVP-Gesetzes notwendig sei. "Der nun vorgelegte Begutachtungsentwurf sieht deutliche Verbesserungen vor. Wir schaffen einfache Regeln, die klar definieren, wann eine Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht besteht und wann nicht. Dies führt zu mehr Rechtssicherheit und zu weniger Verwaltungsaufwand. Genehmigungen für neue Projekte an bereits bestehenden Standorten werden deutlich vereinfacht", so Totschnig.

In Zukunft werde es statt 2 Verfahrenstypen nur mehr ein einheitliches, konzentriertes Genehmigungsverfahren geben, nämlich das vereinfachte Verfahren. Das führe dazu, dass sich die Entscheidungsfrist von vorher 9 Monaten auf 6 Monate reduziere. Projektwerbende bekämen zudem mit der neuen Vorentscheidung die Möglichkeit, grundlegende Fragen vorab zu klären. In vielen Fällen werde damit unnötiger Aufwand vermieden.

Bei Eingriffen in die Natur und Umwelt durch konkrete Vorhaben wie etwa den Bau einer Straße, einer Windkraftanlage oder eines Logistikzentrums seien nach dem UVP-Gesetz Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen. Für diese gelte eine deutliche Flexibilisierung bei gleichzeitig gleichbleibend hohen Schutzstandards, versicherte der Minister. Derartige Maßnahmen und Ausgleichsflächen könnten auch für die Erfüllung der Verpflichtung aus der Wiederherstellungsverordnung herangezogen werden, beispielsweise indem man Geld in Biodiversitätsfonds einzahle. "Wir leisten damit einen Beitrag für Natur und Biodiversität."

Zu den Beteiligungsrechten führte Totschnig aus: "Wir schaffen klare, transparente Regeln für Beteiligungsrechte von NGOs und Bürgerinitiativen. Damit vermeiden wir künftig Einspruchstourismus und sehen eine transparente, demokratische Legitimation von Beschwerden durch Bürgerinitiativen."

Kohlenstoffspeicherungsgesetz gibt Industrie Produktionsperspektive

Den zweiten Baustein, das Kohlenstoffspeicherungsgesetz, schicke man gemeinsam mit der UVP-Gesetzgebungsnovelle in Begutachtung.

"Mit dem Kohlenstoffspeicherungsgesetz machen wir den Weg für Investitionen frei, die den heimischen Wirtschaftsstandort stärken und geben unserer energieintensiven Industrie eine Produktionsperspektive."
Bundesminister Norbert Totschnig

Das treffe vor allem jene Industrien, die nicht klimaneutral produzieren können wie zum Beispiel die Zementindustrie, die Kalkproduktion oder die Stahlindustrie. Mit dem Gesetz würden langfristige Investitionen ermöglicht, so etwa auch für die Voestalpine. Damit sei klar, dass diese Möglichkeit einer technischen Senke angeboten werde. Darüber hinaus gehe es auch um die Entwicklung grüner Produkte, wenn Kohlenstoffspeicherung möglich sei, sagte Norbert Totschnig, der betonte: "Beide Gesetzesentwürfe sind zentrale Bausteine, um Investitionen in unseren Wirtschaftsstandort abzusichern. Es geht um den Erhalt unseres Wohlstands. Gleichzeitig wollen wir unsere Umwelt- und Klimaschutzziele vorantreiben. Wir ermöglichen mit diesen Vorschlägen schnellere Verfahren, den Einsatz der Zukunftstechnologie 'Carbon Capture and Storage' und gehen konsequent weiter in Richtung eines klimaneutralen, wettbewerbsfähigen und zukunftsfrohen Österreichs."

Marterbauer: Gesetzlichen Rahmen für Sicherheit und Umweltverträglichkeit schaffen

Finanzminister Markus Marterbauer unterstrich, dass die geplanten Gesetze – UVP und CCS – wesentliche Bestandteile am Weg zur Klimaneutralität 2040 seien. Er hob unter anderem hervor, dass man das Gesetz zur Ermöglichung von Tiefengeothermie rasch auf den Weg bringen werde. "Wir haben dabei das Potenzial, mindestens 500.000 Haushalte CO2-frei mit Wärme zu versorgen, insbesondere in den großen Städten."

Das zweite sei das "Carbon Capture and Storage" (CCS), also die Aufhebung des Speicherverbots für CO2. "Das ist als Ergänzung zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen ganz entscheidend", betonte der Finanzminister. Bestimmten Industrien, die Treibhausgase nicht vollständig vermeiden können, möchte man dazu verhelfen, dass sie wirtschaftlich überleben. Man werde die Speicherung nur dort ermöglichen, wo es umweltverträglich sei und die Sicherheit sehr groß sei. Als erster Schritt sei die Erteilung einer Explorationsgenehmigung notwendig, die vor der Speichergenehmigung befristet erteilt werde.

"Wir sorgen mit diesem gesetzlichen Rahmen für höchstmögliche Sicherheit und für Umweltverträglichkeit."
Finanzminister Markus Marterbauer

CCS könne nur die Ergänzung zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen sein. "Im Vordergrund werden Maßnahmen stehen, die den Treibhausgasausstoß vermeiden. Wir sind der Meinung, dass das ökologisch, aber auch wirtschaftlich sinnvoll ist", so der Finanzminister. "Je schneller wir klimaneutral sind, desto erfolgreicher werden wir wirtschaftlich sein. Die geplanten Vorhaben werden uns dazu verhelfen, dass wir bei der Klimaneutralität ganz vorne sind."

Schellhorn: "Wir müssen nicht nur weniger regulieren, wir müssen auch besser regulieren"

Staatssekretär Sepp Schellhorn betonte in seiner Stellungnahme die Bedeutung von Bürokratieabbau: "Entbürokratisierung zieht sich faktisch durch alle Bereiche dieser Bundesregierung". Ziel sei es, Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dies gelte eben auch für UVP-Verfahren und die Möglichkeit der CO2-Speicherung.

"Für mich gehört zu guter Klimapolitik auch ein starker Wirtschaftsstandort. Unsere Betriebe brauchen vor allem Planbarkeit. Sie müssen investieren und erweitern können. Deshalb haben wir darauf geachtet, dass im Klimagesetz wirtschaftliche Entwicklung, Standort und Arbeitsplätze mitgedacht werden."
Staatssekretär Sepp Schellhorn

Klimaziele würden nicht durch neue Hürden für Betriebe erreicht, sondern dadurch, dass Unternehmen investieren, erneuern und in neue Technologien setzen können. "Heute machen wir dafür einen Schritt in die richtige Richtung: einfachere Verfahren, mehr Rechtssicherheit, mehr Technologieoffenheit. Wir müssen nicht nur weniger regulieren, wir müssen auch besser regulieren", betonte Schellhorn.

Bilder vom Pressefoyer sind über das Fotoservice des Bundeskanzleramts kostenfrei abrufbar.