Integrationsministerin Bauer: "Dürfen beim Religionsunterricht nicht auf einem Auge blind sein"

Forderung einer stärkeren staatlichen Aufsicht über den konfessionellen Religionsunterricht an Schulen

Integrationsministerin Claudia Bauer spricht sich für eine stärkere staatliche Aufsicht über den konfessionellen Religionsunterricht an Österreichs Schulen aus. Die im Regierungsprogramm vereinbarte religionsunabhängige Schulaufsicht soll umgesetzt werden. Damit soll der Staat künftig stärker darauf achten können, wer an den heimischen Schulen Religionsunterricht erteilt, welche Inhalte vermittelt und welche Unterrichtsmaterialien eingesetzt werden. "Es geht uns darum, dass wir mehr Mitspracherecht und mehr Kontrolle darüber haben, was im Unterricht vermittelt wird und von wem das vermittelt wird", so Bauer.

Konkreten Handlungsbedarf sieht Bauer insbesondere beim islamischen Religionsunterricht. Gespräche mit Pädagoginnen und Pädagogen, Schulleitungen und Eltern würden zeigen, dass es an Schulen immer wieder Konflikte rund um religiöse Einflussnahme gebe. Gleichzeitig seien die staatlichen Kontroll- und Einflussmöglichkeiten beim konfessionellen Religionsunterricht begrenzt. Derzeit habe man keine Handhabe und keine staatliche Aufsicht darüber, welche Personen Religion unterrichten, welche Inhalte vermittelt und welche Lehrbücher verwendet werden, sagte die auch für Kultusfragen zuständige Ministerin.

"Wir dürfen beim Religionsunterricht nicht auf einem Auge blind sein. Gerade beim islamischen Religionsunterricht zeigen mir viele Gespräche und Erfahrungsberichte aus den Schulen, dass es Handlungsbedarf gibt. Eltern berichten etwa, dass sie ihre Kinder trotz religiösen Bekenntnisses vom Religionsunterricht abmelden, weil sie Angst vor Indoktrinierung haben. Der Politische Islam setzt gezielt bei Kindern und Jugendlichen an. Deshalb müssen wir genau hinschauen, wer an unseren Schulen unterrichtet und welche Inhalte dort vermittelt werden. Religionsunterricht darf kein Raum für Indoktrinierung oder Parallelgesellschaften sein."
Claudia Bauer, Integrationsministerin

Für den Religionsunterricht gilt derzeit eine geteilte Zuständigkeit zwischen den Kirchen bzw. Religionsgesellschaften einerseits sowie dem Staat andererseits. Für den Inhalt sowie die Besorgung des Religionsunterrichts ist die jeweilige Kirche bzw. Religionsgesellschaft zuständig, für die Bereitstellung des schulorganisatorischen Rahmens am einzelnen Standort die Schulleitung unter Beaufsichtigung der staatlichen Schulverwaltung. Beaufsichtigt wird der Religionsunterricht von den jeweiligen Fachinspektoren, die jeweils Organe der Kirche sind – auch dann, wenn es sich um staatlich angestellte Religionslehrerinnen und -lehrer handelt.

Im Regierungsprogramm sei festgehalten, erklärte Claudia Bauer, dass Religionspädagogik im Einklang mit Verfassung und Menschenrechten sowie in deutscher Sprache unterrichtet werden müsse. Zur Sicherstellung dieser Grundsätze sei auch die Einführung einer religionsunabhängigen Schulaufsicht vereinbart worden.

"Der konfessionelle Religionsunterricht ist eine wichtige Errungenschaft, hinter der ich zu 100 Prozent stehe. Aber es braucht klare Qualitätsstandards und eine wirksame staatliche Aufsicht. Religionsfreiheit ist ein hohes Gut. Gleichzeitig muss klar sein: Unsere Gesetze, unsere Verfassung und die Menschenrechte stehen nicht zur Disposition. Religion muss das Miteinander in unserem Land fördern. Keine Religion steht über den Gesetzen."
Claudia Bauer, Integrationsministerin

Die stärkere staatliche Aufsicht über den Religionsunterricht soll auch Bestandteil der Maßnahmen gegen den Politischen Islam sein, an denen derzeit gearbeitet wird.