Bundesministerin Bauer: Volksgruppen sind ein unverzichtbarer Teil der österreichischen Identität
Richtige Rahmenbedingungen für die Zukunft der Volksgruppen schaffen
Die für Volksgruppen zuständige Bundesministerin Claudia Bauer hat bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Justizministerin Anna Sporrer im Bundeskanzleramt über die Stärkung der autochthonen Volksgruppen informiert. Die Justizministerin thematisierte die Änderungen bei der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten.
"Unsere Volksgruppen gehören zu Österreich – mit ihren Sprachen, ihren Traditionen, ihrer Kultur, ihrer Geschichte und ganz besonders mit ihren Menschen. Die kroatische, slowenische, ungarische, slowakische und tschechische sowie die Volksgruppe der Roma prägen unser Land seit Generationen. Sie sind ein unverzichtbarer Teil unserer österreichischen Identität. Aus diesem Grund findet sich auch in unserem Regierungsprogramm ein ganz klares Bekenntnis zu unseren Volksgruppen in Österreich."
Bundesministerin Claudia Bauer
Sie sei in einer Region Österreichs aufgewachsen, in der man im Alltag weniger mit Volksgruppen zu tun habe und in der sie weniger präsent seien, so die Ministerin. Umso wertvoller seien für sie die Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Volksgruppen in Österreich gewesen, seitdem sie die Volksgruppenagenden als zuständige Ministerin verantworten dürfe. "Es waren viele Gespräche mit Vereinen vor Ort, mit Familien, insbesondere auch mit jungen Menschen, die genau für diesen Erhalt auch mitverantwortlich sind." Diese Gespräche hätten gezeigt, mit wie viel Leidenschaft Sprache, Kultur und Tradition von Generation zu Generation weitergegeben werden. Dieses Engagement verdiene viel Anerkennung und vor allem auch Sichtbarkeit.
"Für uns als politische Verantwortungsträger bedeutet das, die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Volksgruppen auch in Zukunft ein lebendiger Teil unserer Identität und unseres Landes bleiben."
Bundesministerin Claudia Bauer
Heuer gebe es zudem einen ganz besonderen Anlass: Das Volksgruppengesetz feiert einen runden Geburtstag, es wird 50 Jahre alt. "Dieses Jubiläum ist nicht nur ein Anlass zurückzublicken, sondern vor allem auch eine Gelegenheit, gemeinsam nach vorne zu schauen", betonte die Ministerin. Das Jubiläum sei für sie zugleich Auftrag, die Volksgruppenpolitik weiterzuentwickeln und die Anliegen der Volksgruppen gemeinsam mit ihnen aktiv zu gestalten.
Einrichtung eines Volksgruppenforums – verfassungsrechtliche Verankerung für alle sechs Volksgruppen
Daher werde sie gemeinsam mit den sechs Volksgruppenbeiräten sowie mit Expertinnen und Experten ein Volksgruppenforum einrichten. "So schaffen wir einen strukturierten Diskussionsrahmen, um offen darüber zu sprechen, in welchen Bereichen Verbesserungen notwendig sind und wir auch in Zukunft unsere Volksgruppen bestmöglich unterstützen können. Einen ersten wichtigen Schritt dazu setzen wir bereits jetzt: Wir werden alle sechs anerkannten autochthonen Volksgruppen in Österreich verfassungsrechtlich verankern", zeigte sich Claudia Bauer erfreut.
Die kroatische und die slowenische Volksgruppe hätten durch Artikel 7 des Staatsvertrages bereits einen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz. Im Gegensatz dazu seien die ungarische, tschechische und slowakische Volksgruppe sowie die Volksgruppe der Roma derzeit nur über eine Verordnung als solche benannt. "Gerade diese Volksgruppen wollen wir mit dieser Maßnahme stärken. Künftig sollen alle sechs autochthonen Volksgruppen verfassungsrechtlich genannt werden. Das ist ein klares Zeichen der Anerkennung, der Sichtbarkeit und des Respekts", so die Ministerin.
Zweisprachige Gerichtsbarkeit in Kärnten
Eine weitere Maßnahme betreffe insbesondere die Kärntner Slowenen beziehungsweise die zweisprachige Gerichtsbarkeit in Kärnten. Die Möglichkeit, die eigene Volksgruppensprache auch vor Gericht zu verwenden, sei ein wichtiges und bewährtes Recht der slowenischen Volksgruppe. Das wolle man auch in Zukunft gewährleisten – trotz Pensionierungen und eines Mangels an zweisprachigem Nachwuchs in der Justiz.
"Dafür braucht es eine nachhaltige Lösung. Bei dieser war uns wichtig, dass wir die Gerichtsstandorte Bleiburg/Pliberk, Eisenkappel-Vellach/Železna Kapla-Bela und Ferlach/Borovlje erhalten. An diesen werden die neuen zweisprachige Kompetenzzentren sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger auch künftig ihre Volksgruppensprache vor Gericht verwenden können – von der ersten Auskunft und dem Parteienverkehr bis hin zu gerichtlichen Verfahren", betonte Claudia Bauer abschließend.
Bilder von diesem Termin sind über das Fotoservice des Bundeskanzleramts kostenfrei abrufbar.