Reformpartnerschaft erzielt Fortschritt beim Einsatz von Amtssachverständigen
Nächstes Treffen der Reformpartnerschaftsgruppe Verfassung und Verwaltung: österreichweites "Amtssachverständigenpool" wird umgesetzt
Die Reformpartnerschaft zwischen Bund, Ländern und Gemeinden hat bei ihrem jüngsten Treffen der Gruppe Verfassung und Verwaltung in Wien ein weiteres konkretes Ergebnis erzielt: Gemeinsam mit dem Land Tirol als aktuellem Vorsitz der Landeshauptleutekonferenz einigte sich die Bundesregierung mit den Mitgliedern der Reformpartnerschaft auf die Ermöglichung des gebietskörperschaftsübergreifenden Einsatzes von Amtssachverständigen.
"Mit der Öffnung der Vollziehungsbereiche ermöglichen wir erstmals einen flexiblen Einsatz von Amtssachverständigen über Landesgrenzen hinweg. Denn vor allem bei grenzüberschreitenden oder ähnlich gelagerten Projekten macht es Sinn, den gleichen Amtssachverständigen einzusetzen – und nicht alles von Neuem aufzurollen – das spart Zeit und Geld. Diese Art von Sachverständigenpool bringt spürbare Erleichterungen in der Zusammenarbeit und sorgt für deutlich schnellere Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren."
Staatssekretär Alexander Pröll
"Ein moderner Staat darf nicht an starren Zuständigkeitsgrenzen scheitern. Durch den gebietskörperschaftsübergreifenden Einsatz von Amtssachverständigen ermöglichen wir nun, dass Fachwissen gezielt dort abgerufen werden kann, wo es gebraucht wird. Damit werden vorhandene Expertise besser genutzt und Verfahren beschleunigt. Diese Novelle ist ein weiterer Schritt in Richtung Effizienz und ein wesentlicher Beitrag zum Bürgerinnen- und Bürgerservice."
Staatssekretär Jörg Leichtfried
"Der Mangel an Sachverständigen ist ein Problem, das ich in Gesprächen immer wieder, wieder und wieder gehört habe – von Unternehmen genauso wie aus der Verwaltung. Mit dem österreichweiten Sachverständigenpool setzen wir endlich eine langjährige Forderung um und ermöglichen einen pragmatischen, effizienten Einsatz bestehender Ressourcen. Wir sitzen alle im selben Boot: Wenn wir Verfahren beschleunigen, stärken wir den Standort und schaffen Entlastung im System. Wir entfernen konsequent die vielen Kiesel im Schuh, die uns alle langsamer voranschreiten lassen."
Staatssekretär Sepp Schellhorn
"„Der Tiroler Bundesländer-Vorsitz steht unter dem Motto 'Bergauf für Österreich'. Damit es bergauf geht, müssen wir die Rahmenbedingungen verbessern. Deshalb arbeiten wir konsequent daran, Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Mit dem flexibleren Einsatz von Sachverständigen schaffen wir eine wesentliche Erleichterung. Wenn Behörden auf Sachverständige des Bundes und der Länder zugreifen können, sichert dies, dass Verfahren rascher werden"
Klubobmann Jakob Wolf, Vertreter des Vorsitzlandes Tirol in der Gruppe Verwaltung und Verfassung
"Wir begrüßen die konstruktiven Gespräche im Rahmen der Reformpartnerschaft. Für Städte und Gemeinden ist es im Kontext der Digitalisierung der Verwaltung wichtig, dass Digitalisierungsprozesse auch auf kommunaler Ebene gut umsetzbar sind und gemeinsam mit Bund und Ländern erarbeitet werden."
Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger
Derzeit sind Behörden verpflichtet, eigene Amtssachverständige heranzuziehen. Aufgrund der strikten Trennung der Vollziehungsbereiche von Bund und Ländern war es bislang nicht zulässig, Amtssachverständige anderer Länder direkt einzusetzen. Mit einer neuen Verfassungsbestimmung sollen Behörden Amtssachverständige anderer Gebietskörperschaften unbürokratisch einsetzen können, wenn eigene Ressourcen fehlen oder überlastet sind.
Bereitgestellte Sachverständige gelten im jeweiligen Verfahren als eigene Amtssachverständige der ersuchenden Behörde – insbesondere im Hinblick auf Weisungszusammenhang und Haftung. Für ihre Tätigkeit fallen nur geringe Kommissionsgebühren an. Ein Gesetzesentwurf wurde dazu ausgearbeitet und wird in den nächsten Tagen in öffentliche Begutachtung geschickt – eine Umsetzung ist noch im Sommer 2026 geplant.
Ziel der Reform ist eine effizientere Nutzung vorhandener Ressourcen aus ganz Österreich, die Reduktion von Verfahrensverzögerungen und eine zusätzliche Beschleunigung von Verwaltungsverfahren.