Reformpartnerschaft: Bund, Länder, Städte und Gemeinden beschließen AVG-Novelle zur digitalen Verwaltung
AVG-Novelle schafft rechtliche Grundlagen für den Einsatz digitaler Technologien in Behörden – 4 zentrale Reformpunkte: Von Chatbots bis hin zu Online-Banking
Im Rahmen der Reformpartnerschaft präsentiert die Bundesregierung gemeinsam mit dem Land Tirol als aktuellem LH-Vorsitz die Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) zur digitalen Verwaltung. Die Reform schafft die rechtlichen Grundlagen, damit Behörden digitale Technologien künftig rechtssicher einsetzen können. Ziel ist eine bürgerfreundlichere, effizientere und für alle zugängliche Verwaltung.
"Mit den geplanten Änderungen im Verwaltungsverfahrensrecht schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Behörden digitale Technologien stärker und sinnvoll einsetzen können. Wer weniger Formulare ausfüllen muss, Anträge rund um die Uhr stellen kann und Leistungen automatisch bekommt, die ihm zustehen, der erlebt, dass Verwaltung auch anders geht. Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern Mittel zu einem klaren Ziel: ein öffentlicher Dienst, der so funktioniert, wie die Menschen heute leben."
Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll
"Wer Vertrauen in staatliche Institutionen stärken will, muss dafür sorgen, dass der Kontakt mit Behörden keine Zumutung ist. Diese AVG-Novelle ist ein klares Signal: Wir nehmen die Anliegen der Menschen ernst und vereinfachen Behördenwege. Ein funktionierender, effizienter öffentlicher Sektor ist das Fundament eines gerechten Gemeinwesens. Effizienz ist Bürgerservice."
Staatssekretär Jörg Leichtfried
"Viele Menschen haben das Gefühl, dass unser Staat oft komplizierter funktioniert, als er eigentlich müsste. Genau deshalb arbeiten Bund, Länder und Gemeinden in der Reformpartnerschaft daran, Zuständigkeiten zu klären, Doppelstrukturen abzubauen und Verwaltung einfacher und digitaler zu machen. Jetzt ist der Moment, in dem es einen Mutausbruch braucht, um strukturell schlanker, schlauer und schneller zu werden."
Staatssekretär Sepp Schellhorn
Auch Jakob Wolf, Verhandlungsvertreter des Landes Tirol, betont die Wichtigkeit der beschlossenen Novelle: "Gerade aus Sicht der Länder und Gemeinden ist diese Novelle ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen, praxistauglichen Verwaltung. Unser Anspruch muss sein, Behördenwege so einfach, verständlich und effizient wie möglich zu gestalten. Die AVG-Novelle schafft dafür die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen und sorgt gleichzeitig dafür, dass digitale Lösungen bürgernah, barrierefrei und rechtssicher eingesetzt werden können."
Die 4 zentralen Reformpunkte
- Chatbot-Anbringen und Manuduktion
Der Entwurf erlaubt künftig den Einsatz von Chatbots im Verwaltungsverfahren. Bürgerinnen und Bürger erhalten damit Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen, eine digitale Anleitung im Verfahren sowie die Möglichkeit, Anliegen direkt und jederzeit über einen Chatbot einzubringen. Bereits existierende kommunale Chatbots liefern derzeit hauptsächlich Informationen – künftig könnten sie auch Anträge aufnehmen und direkt an die zuständige Behörde weiterleiten. - No-Stop-Verfahren
Beim No-Stop-Verfahren wird das Verwaltungsverfahren automatisch eingeleitet und durchgeführt, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss. Das führt zu schnellerer Abwicklung und geringerem Verwaltungsaufwand. Derartige Verfahren existieren in Österreich bereits – etwa bei der antragslosen Familienbeihilfe oder der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung. Die Novelle schafft nun die allgemeine gesetzliche Grundlage dafür. - Vollständig automatisierte Erledigungen
Nach der bisherigen Rechtslage benötigt jede Entscheidung der Behörde eine menschliche Genehmigung. Der Entwurf schafft die gesetzliche Grundlage für vollständig automatisierte Entscheidungen in einfachen und standardisierten Fällen. Das ermöglicht eine schnellere Bearbeitung großer Fallzahlen und entlastet die Verwaltung – damit mehr Kapazität für komplexe Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bleibt. - Online-Banking statt SEPA-Zahlungsanweisungen
Bei Verwaltungsstrafen wurde bisher ein Erlagschein beigelegt – obwohl rund 80 Prozent der Bevölkerung Online-Banking nutzen. Der Gesetzentwurf legalisiert die bereits gelebte Praxis, ermöglicht QR-Codes und erleichtert digitale Zahlungsarten. Das entspricht der Lebensrealität der Menschen und macht die Abwicklung einfacher und effizienter.
Barrierefreiheit und Gesamtziel
Zusammengefasst sollen die geplanten Änderungen die Digitalisierung der Verwaltung vorantreiben, Verfahren einfacher und schneller machen sowie Bürgerinnen und Bürgern einen niederschwelligen Zugang zur Verwaltung ermöglichen. Besonders bedeutsam ist der Aspekt der Barrierefreiheit: Digitale Verfahren können rund um die Uhr genutzt werden – unabhängig von Ort oder Öffnungszeiten. Sprachunterstützung, einfache Dialogsysteme und automatisierte Abläufe helfen, die Verwaltung für alle zugänglicher zu machen – unabhängig von Sprache, Bildung oder körperlichen Einschränkungen.