Familienministerin Plakolm: Für soziale Sicherheit, gute Betreuung und Ausbildung sorgen
Studienpräsentation zur Situation von Kindern und Jugendlichen in Österreich
Familienministerin Claudia Plakolm präsentierte am 10. Juni gemeinsam mit dem Leiter des Österreichischen Instituts für Familienforschung (ÖIF), Univ.-Prof. Wolfgang Mazal, die Datenanalyse und -aufbereitung zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Diese Studie wurde in Kooperation mit der Projektgruppe Daten des im BKA, Sektion Familie und Jugend, eingerichteten Kinderrechte-Boards durchgeführt.
"Knapp 1,6 Millionen Kinder und Jugendliche in unserem Land bedeuten, dass rund jede sechste Person unter 18 Jahre alt ist. Als Familien- und Jugendministerin möchte ich dafür Sorge tragen, dass diese Generation von der Politik gehört wird und dass sie weiterhin in einem starken Land aufwachsen kann", hielt Plakolm in ihrem Statement fest. "Der Bericht zeigt einmal mehr, dass es für Kinder und Jugendliche bei uns soziale Sicherheit, eine gute Betreuung und eine gute Ausbildung samt einer Perspektive für die Zukunft gibt, auch im Hinblick auf die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention", betonte die Familienministerin.
Familienbeihilfe und Kinderbetreuung ausgebaut
"Als Bundesregierung bekennen wir uns dazu, dass wir Familien mit Kindern finanziell unterstützen. Der größte Teil betrifft mit knapp 4 Milliarden Euro die Familienbeihilfe. Im Budget haben wir das für die kommenden beiden Jahre bereits sichergestellt", erklärte Claudia Plakolm, die über die Beibehaltung der Unterstützungsleistung trotz der angespannten budgetären Situation froh ist. Im Bereich der Kinderbetreuung würde viele Maßnahmen auch tatsächlich greifen. "Wir wollen für Familien mit Kindern eine echte Wahlfreiheit garantieren. Hier sehen wir große Fortschritte: Die Kindergarten-Besuchsquote von unter 3-Jährigen ist von 4,6 Prozent im Jahr 1995 auf rund 33 Prozent im Jahr 2023 gestiegen und bei den 3- bis 6-Jährigen von 71 Prozent im Jahr 1995 auf 94 Prozent", so Plakolm. Bundesländer und Gemeinden hätten hier in den letzten Jahren massiv investiert und als Bund leiste man ebenso einen Beitrag.
Kinderschutz verbessern: Sicheres Netzwerk abseits der Familie ausbauen
Beim Kinderschutz müsse man noch konsequenter werden. "Die Zahlen bei der Darstellung von Kindesmissbrauch stieg in 10 Jahren von 465 auf 2245 an. Die Aufklärungsquote beträgt dabei über 90 Prozent", sagte Plakolm, die darauf verwies, dass 8 von 10 Fälle im familiären Bereich stattfinden würden. Im letzten Jahr sei es gelungen, das Strafausmaß für Kinderschänder zu verdoppeln und einen eigenen Strafrahmen für die kommerzielle Verbreitung von Darstellungen von Kindesmissbrauch einzuführen. Organisationen und Vereine können sich ihre Arbeit im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit durch ein Gütesiegel zertifizieren lassen. "Das bestärkt mich in meiner Aufgabe alles zu unternehmen, dass wir Kindern und Jugendlichen ein sicheres Netzwerk geben können, in dem sie sich abseits der Familie anvertrauen können, ob in der Schule oder bei Vereinstätigkeiten", betonte die Familienministerin. "Österreich ist ein stolzer Vertragspartner der UN-Kinderrechtekonvention. Wir werden als Bundesregierung weiterhin alles unternehmen, damit wir Kindern und Jugendlichen eine gute Perspektive für die Zukunft bieten können", so Claudia Plakolm abschließend.
Institutsvorstand Univ.-Prof. Wolfgang Mazal hielt in seinem Statement fest: "Die quantitative Analyse hat gezeigt, dass die in der UN-Kinderrechtekonvention (KRK) zugesagten Kinderrechte in einem kontinuierlichen Prozess verfolgt und heute in einem hohen Maß erfüllt werden. Dass es aber immer noch besser gehen kann, liegt auf der Hand."
Zentrale Erkenntnisse des Berichts
Demografischer Wandel (Definition "Kind" (Artikel 1 KRK)):
- 1.577.703 Kinder und Jugendliche (< 18 Jahren) lebten 2023 in Österreich
- größte Kohorte: 6‑Jährige (92.005)
- kleinste Kohorte: Neugeborene (79.164)
- Die Anzahl der unter 18-Jährigen ist in den letzten Jahrzehnten insgesamt zurückgegangen.
Leben, Überleben und Entwicklung (Artikel 6 KRK):
- Säuglingssterblichkeit sank von 6,64 Prozent (1950) auf 0,25 Prozent (2022)
- Todesfälle von unter 18-Jährigen fielen von 4.220 (1970) auf 409 (2023)
Mittel für Unterstützungssysteme wie Familienbeihilfen und Kinderbetreuungsgeld – Verwirklichung der Kinderrechte (Artikel 4 KRK):
- Die Mittel für Unterstützungssysteme stiegen 2023 auf 12,4 Milliarden Euro (1980 waren es noch 2,5 Milliarden Euro)
- Aktuell wird am meisten für die Familienbeihilfe (3,9 Milliarden Euro) und Elementarpädagogik (3,3 Milliarden Euro) ausgegeben.
Internetzugang – Zugang zu Information (Artikel 17 KRK):
- Seit 2015 nutzen fast alle 16- bis 19-jährigen Personen regelmäßig das Internet.
- Über 98 Prozent nutzten es zumindest einmal in den letzten 3 Monaten.
Verantwortung der Eltern / Ausbau von Institutionen, Einrichtungen und Diensten für die Betreuung von Kindern (Artikel 18 KRK):
- Besuchsquote von unter 3-Jährigen stieg von 4,6 Prozent (1995) auf 32,8 Prozent (2023),
- bei 3- bis 6-Jährigen von 70,6 Prozent (1995) auf 94 Prozent (2023)
- Bei den 3- bis unter 6-Jährigen hält dieser Trend auf hohem Niveau mittlerweile an.
Bildungszugang und -chancen (Artikel 28 KRK):
- Im Jahr 2023 gab es zu Beginn des Schuljahres 356.598 Schülerinnen und Schüler im Alter von 6 bis unter 10 Jahren.
- Davon gingen 346.901 (bzw. 97 Prozent) in die Volksschule und 4.270 (1 Prozent) in eine Sonderschule.
- Der Anteil der Schülerinnen und Schüler in (Neuen) Mittelschulen ging von 2010 (61 Prozent) bis 2023 (56 Prozent) etwas zurück, jener in einer AHS stieg in diesem Zeitraum von 32 Prozent auf 35 Prozent an.
Schutz vor sexuellem Missbrauch (Artikel 34 KRK):
- Die Zahl der erfassten Straftaten im Bereich des bildlichen sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials und der bildlichen sexualbezogenen Darstellungen minderjähriger Personen stieg im Zeitraum 2013 (465 erfasste Straftaten) bis 2023 (2.245 erfasste Straftaten) stark an.
- Die Aufklärungsquote bei den erfassten Fällen liegt seit 2015 bei über 85 Prozent.
- Bei den realen Fallzahlen ist jedoch die nicht erfasste Dunkelziffer zu berücksichtigen.
Zum Bericht
Der Endbericht "Datenanalyse und -aufbereitung zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention" des Österreichischen Instituts für Familienforschung (ÖIF), gefördert vom Bundeskanzleramt, Sektion Familie und Jugend, wurde vom ÖIF in Kooperation mit der Projektgruppe Daten des im BKA, Sektion Familie und Jugend eingerichteten Kinderrechte-Boards durchgeführt. Er veranschaulicht, welche Daten zur Umsetzung der Kinderrechte in Österreich vorliegen, sowie die Entwicklung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren.
Bilder von diesem Termin sind über das Fotoservice des Bundeskanzleramts kostenfrei abrufbar.
Dokument
Datenanalyse und -aufbereitung zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (PDF)