Regierungsklausur: Gesetzliche Grundlage für Gefährderüberwachung geht in Begutachtung
Karner und Leichtfried: Schutz und Sicherheit der Menschen steht im Fokus
Innenminister Gerhard Karner und Staatssekretär Jörg Leichtfried haben bei einem weiteren Pressebriefing im Rahmen der Regierungsklausur im Bundeskanzleramt die Eckpunkte der gesetzlichen Grundlage für die Gefährderüberwachung vorgestellt.
Die Erweiterung der Möglichkeiten zur Gefährderüberwachung wurde zwischen den Koalitionspartnern bereits im Regierungsübereinkommen festgelegt. Ab heute wird dieser wichtige Punkt in Umsetzung gebracht.
Innenminister Gerhard Karner erklärte dazu: "Das gemeinsame Ziel ist klar: Sicherheit und Schutz für die Menschen in Österreich zu gewährleisten. Dafür braucht der Verfassungsschutz aber auch die notwendigen Werkzeuge. Durch die heute präsentierte Novelle, schaffen wir zeitgemäße Befugnisse, um Gefährder und Terroristen aus dem Verkehr zu ziehen."
Polizei und Verfassungsschutz benötigen zeitgemäße Werkzeuge und Befugnisse
Die Bedrohungslage hat sich für Österreich nicht zuletzt durch geopolitische Spannungen, wie für viele andere europäische Staaten auch, drastisch verändert. Gleichzeitig hat sich die Kommunikation von Extremisten und Terroristen auf diverse Messengerdienste verlagert. Analoge Telefonie oder SMS werden dahingegen nicht mehr eingesetzt. Bislang war es der Polizei nicht möglich, hier mitzulesen, sie war somit blind. Angesichts dessen benötigt die Polizei zeitgemäße Werkzeuge, um Terroristen und Gefährder noch wirkungsvoller bekämpfen zu können.
Jörg Leichtfried, Staatssekretär im Innenministerium, betonte in seinem Statement: "Es gibt aktuell viele unterschiedliche geopolitische Entwicklungen, die sich auf die innere Sicherheit in Österreich auswirken. Nun gilt es, mit einer robusten, zielgerichteten und verfassungskonformen Überwachung auf die Bedrohung von potenziellen Terroristen und Spionen zu reagieren. Ziel ist die Verhinderung von terroristischen Anschlägen. Jene Menschen, die unsere offene, demokratische Gesellschaft gefährden, sollen sich weniger sicher fühlen, und für alle anderen muss die Sicherheit wieder steigen."
Die Möglichkeit, auf Messengerdienste zuzugreifen beziehungsweise Nachrichten auszulesen, wird dabei auf jene Fälle beschränkt, die auf terroristische und verfassungsgefährdende Aktivitäten hindeuten. Das sind beispielsweise die Vorbereitung von terroristischen Anschlägen oder die Bildung von terroristischen Gruppierungen. Für den Einsatz der Messengerüberwachung kommen vor allem jene Fälle in Frage, in denen bereits durch Observationsmaßnahmen klargeworden ist, dass die Gefährder über Messengerdienste kommunizieren. Jeder einzelne Anwendungsfall muss richterlich angeordnet werden und wird begleitend durch den Rechtsschutzbeauftragten kontrolliert. Grundsätzlich kann die Befugnis der Messengerüberwachung nur für die Dauer von 3 Monaten angeordnet werden. Wird die Befugnis der Messengerüberwachung in einem Kalenderjahr in mehr als 35 Fällen angewandt, hat eine Sonderberichterstattung an den ständigen Unterausschuss des Innenausschusses zu erfolgen.
Der vorliegende Gesetzesentwurf schafft die Grundlage für eine zeitgemäße Befugnis, um Gefährder und Terroristen auszuschalten. Die Begutachtungsfrist beträgt 8 Wochen. Ein Beschluss im Nationalrat ist daher vor dem Sommer zu erwarten.
Bilder von diesem Pressebriefing sind über das Fotoservice des Bundeskanzleramts kostenfrei abrufbar.