Neues Kinderschutz-Gütesiegel für Organisationen und Unternehmen startet

Bundesministerin Plakolm: "Nächster wichtiger Schritt für mehr Kinderschutz"

Auf Initiative des Bundeskanzleramtes können Organisationen und Unternehmen ihre Kinderschutzkonzepte ab sofort mit dem Gütesiegel Kinderschutz zertifizieren lassen. Das Gütesiegel wird an Unternehmen und Organisationen vergeben, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und diesen dabei ein sicheres und förderndes Umfeld bieten wollen.

Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und deshalb bereits ein Kinderschutzkonzept erstellt haben, können dieses nun durch die Qualitätssicherungsstelle für Kinderschutzkonzepte überprüfen und zertifizieren lassen. Eine erfolgreiche Auditierung berechtigt sie zum Führen des "Gütesiegels Kinderschutz" und macht damit das Engagement der jeweiligen Einrichtung für das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen in ihrer Einrichtung sichtbar.

Plakolm: Qualitätsmerkmal für Eltern

"Das Gütesiegel Kinderschutz soll vor allem auch für Eltern ein Qualitätsmerkmal werden und für Vereine und Organisationen ein sichtbares Zeichen, dass sie sich mit Kinderschutz und Prävention besonders gut auseinandergesetzt haben. Kinderschutz ist mir ein irrsinnig großes Anliegen. Nach den Strafverschärfungen im Vorjahr, der Kinderschutzkampagne und der Safer-Internet-Fachstelle für digitalen Kinderschutz setzen wir heute den nächsten wichtigen Schritt in diesem Bereich", sagte Familienministerin Claudia Plakolm.

Gugerbauer/Gharwal: Kinder profitieren durch speziell geschultes Personal

"Das Gütesiegel steht Einrichtungen aller Branchen offen. Es kann sich um einen Sportverein, ein Sommerlager, eine Theatergruppe oder um eine Gesundheits- oder Beratungseinrichtung für Kinder handeln. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Kinderschutzkonzeptes", so Mag. Waltraud Gugerbauer, Geschäftsführerin von ECPAT Österreich, und Dunja Gharwal, Leiterin der Fachstelle Qualitätssicherung für Kinderschutzkonzepte. Das Gütesiegel biete Eltern Sicherheit, dass die Einrichtung, die Kindern ein Angebot stellt, sich umfassend mit dem Thema Kinderschutz auseinandergesetzt habe. "Kinder selbst profitieren durch speziell geschultes Personal und klare Strukturen im Beschwerdefall", so Gugerbauer und Gharwal.

Schwerpunkte der Kriterien

  • Beteiligung und Vernetzung: Mitarbeitende, Eltern und Kinder werden partizipativ einbezogen. Kooperationen mit relevanten Organisationen sind vorgesehen. 
  • Analyse und Prävention: Risikoanalysen werden durchgeführt und fließen in das Schutzkonzept ein, das mit anderen Organisationsprozessen abgestimmt ist. 
  • Sensibilisierung und Schulung: Mitarbeitende werden in Kinderschutzthemen regelmäßig geschult, regelmäßige Reflexionsmöglichkeiten sind vorgesehen. 
  • Beschwerde und Interventionsmanagement: Klare Verfahren für Beschwerden, Verdachtsfälle und Interventionen sind definiert, inklusive Dokumentation und Kommunikation. 
  • Überprüfung und Weiterentwicklung: Das Schutzkonzept wird regelmäßig evaluiert, angepasst und die Wahrnehmung der Betroffenen aktiv eingeholt.

Ablauf der Audits

  • Der erste Schritt der Zertifizierung ist nach Selbstcheck und Einreichung ein Auditgespräch. Die Audits finden nach Vereinbarung bei den Zertifizierungswerbern vor Ort statt.
  • Der Zertifizierungswerber erhält im Anschluss einen Auditbericht, der auch Auflagen enthalten kann.
  • Bei Erreichen einer bestimmten Punkteanzahl wird das Gütesiegel verliehen und darf ab diesem Zeitpunkt auf der Website oder in anderen Unterlagen der zertifizierten Organisation geführt werden. Ebenso wird ein gedrucktes Zertifikat ausgestellt.
  • Das Zertifikat gilt für 3 Jahre, eine Re-Zertifizierung ist möglich.

Die Qualitätssicherungsstelle für Kinderschutzkonzepte ist ein gemeinsames Projekt des Bundesverbandes der Österreichischen Kinderschutzzentren (www.oe-kinderschutzzentren.at) und von ECPAT Österreich, der Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Rechte der Kinder vor sexueller Ausbeutung (www.ecpat.at). Kinderschutzkonzepte dienen dazu, in einer Einrichtung klare Strukturen, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten zum Schutz der Kinder vor psychischer, physischer oder sexueller Gewalt sowie von Grenzverletzungen zu schaffen. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag, um kompetent auf vermutete oder erwiesene Kindeswohlgefährdungen reagieren zu können und damit Kinder und Jugendliche in öffentlichen oder privaten Einrichtungen zu schützen.

Alle Infos unter: www.qs-kinderschutzkonzepte.at

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