Doorsteps vor dem Ministerrat: Prüfung der Einführung eines Hasspredigerregisters
Staat steht an der Seite der Frauen – neuer strafgerichtlicher Tatbestand bei sexueller Belästigung
Justizministerin Anna Sporrer erläuterte beim Doorstep vor dem Ministerrat ein wichtiges Projekt aus dem Regierungsprogramm, das in Kürze in Begutachtung geschickt werden soll. "Im Rahmen des Verbots sexueller Belästigung wird es einen neuen strafgerichtlichen Tatbestand geben. Im digitalen Raum soll auch das verboten werden, was in der Realität verboten ist", bezog sich Sporrer auf den unaufgeforderten Versand von sogenannten "Dick-Pics", wobei bei diesem Phänomen hauptsächlich junge Frauen betroffen seien, während es sich bei den Tätern überwiegend um Männer handle. "Der Staat steht hier an der Seite der Frauen und unterstützt sie bei der Rechtsdurchsetzung", so Sporrer. Zudem werde man heute den Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt präsentieren.
Karner: Weitere Maßnahmen gegen Online-Radikalisierung
Innenminister Gerhard Karner informierte über weitere Maßnahmen im Bereich der Online-Radikalisierung: "Ich habe letzte Woche gemeinsam mit dem Direktor des Bundeskriminalamtes die polizeiliche Anzeigenstatistik veröffentlicht. Unser Augenmerk liegt hier vor allem auf zwei Bereichen: einerseits auf dem Thema Jugendkriminalität, andererseits aber auch auf dem Bereich der Online-Kriminalität, Cyberkriminalität und dem Bereich der Online-Radikalisierung. Es gibt hier zwischen diesen beiden Bereichen auch einen sehr engen, intensiven Zusammenhang."
Die Entwicklungen der letzten Jahre zeigen ganz klar: Radikalisierungsprozesse haben sich in das Internet verlagert. Sowohl der islamistische Extremismus wie auch der Rechtsextremismus nutzen digitale Plattformen, um ihre Propaganda zu verbreiten. Durch scheinbar einfache Darstellungen versuchen Extremisten, einfache Antworten auf komplexe Fragen zu liefern. Gerade junge Menschen erhalten oft vorgebliche psychische Unterstützung und sind dadurch ein leichtes Opfer für die weitere Radikalisierung.
Bundesregierung prüft Einführung eines Hasspredigerregisters
Die Bundesregierung prüft daher die Einführung eines Hasspredigerregisters. Durch diese Maßnahme soll langfristig eine leichtere Erkennbarkeit, sowohl in der analogen, wie auch in der digitalen Welt, gegeben sein. Dadurch können Einreiseverbote, aber auch die Möglichkeit der Kennzeichnung auf digitalen Plattformen abgeleitet werden.
"Die Radikalisierung im digitalen Bereich hat viele Gesichter. Kinder und Jugendliche werden oftmals zuerst Opfer von Hasspredigern oder politischen Extremisten, und später dann selbst zu Tätern. Durch die heute präsentierten Maßnahmen setzen wir gemeinsam einen wichtigen Schritt im Kampf gegen die Radikalisierung im digitalen Raum", sagte Innenminister Gerhard Karner in seinem Statement beim Doorstep vor der Ministerratssitzung.
Bereits mit der Etablierung der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst im Dezember 2021 wurde ein besonderer Schwerpunkt im Bereich der Prävention gebildet. Durch die Fortsetzung und Weiterentwicklung der Reform in den Bundesländern zum Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung, wurden rund 100 Polizistinnen und Polizisten im Bereich der Extremismusprävention speziell ausgebildet. Das Ziel ist klar: Jugendliche für die Gefahren von Radikalisierung im digitalen Raum zu sensibilisieren.
Klubobmann Yannick Shetty zeigte sich darüber erfreut, dass man seitens der Regierung "klare Kante gegenüber Hass im Netz" zeige. Als wehrhafte Demokratie zeige man eine rote Linie auf, was gehe und was nicht gehe. Er hob dabei den Ausbau der Präventionsarbeit an den Schulen hervor. Darüber hinaus prüfe man die Möglichkeit der Einführung eines Hasspredigerregisters.