Raab: Paket "Kalte Progression" bringt Verbesserungen für Familien und Kinder

Entlastungen für Betriebskindergärten und Anhebung des Kindermehrbetrags

Der Ministerratsbeschluss zur Abschaffung der kalten Progression bringt auch deutliche Verbesserungen für Familien und Kinder: Es wurden deutliche steuerliche Erleichterungen für die betriebliche Kinderbetreuung, in der Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und betriebsfremde Kinder betreut werden, beschlossen. Und der Kindermehrbetrag für Familien mit geringem Einkommen wird von 550 auf 700 Euro angehoben.

Konkret wird bei der betrieblichen Kinderbetreuung der Steuerfreibetrag bei Zuschüssen zur Kinderbetreuung verdoppelt. Bisher konnten Betriebe die Kinderbetreuung bis zu 1.000 Euro Kosten steuerfrei zur Verfügung stellen, durch die Neuregelung wird dieser Betrag nun auf 2.000 Euro erhöht. Außerdem wird die Altersgrenze ausgeweitet: Kam der Steuerfreibetrag bisher für die betriebliche Betreuung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr zur Anwendung, so gilt dieser zukünftig auch für betreute Kinder bis zum 14. Lebensjahr. Darüber hinaus ist die vergünstigte oder kostenfreie Inanspruchnahme von Betriebskindergärten unter diesen Voraussetzungen nun auch dann steuerfrei, wenn betriebsfremde Kinder mitbetreut werden.

Der Kindermehrbetrag ist ein steuerliches Entlastungsinstrument, das all jenen zu Gute kommt, die aufgrund geringer bzw. nicht vorhandener Lohn- oder Einkommensteuer den Familienbonus Plus nicht beanspruchen können. Dieser Kindermehrbetrag, der eine wichtige Unterstützungsmaßnahme für Geringverdiener ist, wird angehoben und soll in Zukunft statt 550 Euro nun 700 Euro betragen.

"Mit dem neuen Paket zur Abschaffung der kalten Progression stärken wir auch die Familien und Kinder in unserem Land. Ausreichende, qualitätsvolle Kinderbetreuung ist für Familien und für Frauen von großer Bedeutung und ein Schlüsselfaktor für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wir vereinfachen die betriebliche Kinderbetreuung durch steuerliche Erleichterungen und stärken Familien mit geringem Einkommen durch die Erhöhung des Kindermehrbetrags. Das sind beides wichtige Maßnahmen zur Stärkung der Familien und damit auch zur Unterstützung der Frauen in unserem Land", sagt Familien- und Frauenministerin Susanne Raab.

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