Novelle ermöglicht wieder Auszahlung von Kinderbetreuungsgeld an Grenzgänger

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat kürzlich entschieden, dass Vorarlbergerinnen und Vorarlbergern, die täglich die Grenze überqueren, um in der Schweiz oder Liechtenstein zu arbeiten, in gewissen Fällen kein Kinderbetreuungsgeld mehr gewährt werden darf. Mit einer Novelle des Kinderbetreuungsgeldgesetzes wird diese Bestimmung nun repariert, damit eine Auszahlung von Kinderbetreuungsgeld in bestimmten Fallkonstellationen wieder möglich wird. Damit schaffen wir eine Lösung im Sinne der Familien in Vorarlberg.

Konkret betroffen sind Familien mit Hauptwohnsitz in Österreich, bei denen ein oder beide Elternteile in der Schweiz oder Liechtenstein beschäftigt sind oder wenn ein Elternteil in der Schweiz beschäftigt ist und der andere wirtschaftlich inaktiv oder in Österreich nur geringfügig erwerbstätig ist. In all diesen Fällen wird das Kinderbetreuungsgeld wieder ausgezahlt. Nicht umfasst sind jedoch Familien mit Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein.

Die Bestimmung bezüglich Grenzgänger-Familien wird rückwirkend mit 1. Februar 2023 in Kraft treten – rückwirkend mit diesem Zeitpunkt wird für die betroffenen Familien, die auch alle übrigen Voraussetzungen erfüllen, Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.

Familienministerin Susanne Raab: "Wir haben eine gute Lösung für Familien in Vorarlberg gefunden. Diese können nun, auch wenn sie in Liechtenstein arbeiten, wieder Kinderbetreuungsgeld beziehen, was durch ein OGH-Urteil seit kurzem nicht mehr möglich war. Es war uns wichtig, so rasch wie möglich Rechtssicherheit für diese Familien zu schaffen. Das ist mit dieser neuen Regelung gelungen."

Auch Landeshauptmann Markus Wallner begrüßt die von Vorarlberg angestoßene Gesetzesänderung: "Wir haben uns sehr für diese Änderung eingesetzt. Damit wird nun sichergestellt, dass Vorarlberger Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die in Vorarlberg leben, das Kinderbetreuungsgeld künftig wieder erhalten. Auch der Krankenversicherungsschutz kann dadurch nicht mehr entfallen. Damit schaffen wir nicht nur Rechtssicherheit, sondern erreichen auch eine wichtige Verbesserung der Familienleistungen für die Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Land."

Nationalratsabgeordneter Norbert Sieber: "Es wurde intensiv an einer guten Lösung für die betroffenen Grenzgänger-Familien gearbeitet. Die neue Regelung bringt Rechtssicherheit für die Grenzgänger und wirkt rückwirkend bis inklusive Februar 2023. Als Familiensprecher war es mir wichtig, eine gute Lösung für die Grenzgänger zu erreichen."

Rückfragehinweis:
Pressestelle von Bundesministerin Susanne Raab